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Wenn Einwohner sich die Mühe machen, sich mit dem Haushalt einer Stadt zu befassen und Einwendungen dazu zu formulieren, sollte man annehmen können, dass Verwaltungen sich mit der gleichen „Mühe“ mit diesen Einwendungen auseinandersetzen.

(c) BZMG

Ein Schreiben, das am 14.12.2020 fristgerecht eingereicht wurde, hat die Verwaltung zurückgewiesen und offensichtlich eine Möglichkeit gefunden, sich auf eine (durchaus hinterfragenswerte) Formalie zurückziehen zu können, um so die sieben Einwendungen nicht bearbeiten und bewerten zu müssen (siehe rot umrandete Passage).

Fatal wäre, wenn die Nichtbefassung der Verwaltung mit diesen Einwendungen im Zusammenhang damit stehen würde, dass es sich bei dem Einwender um eine Vorstandsperson eines engagierten Mönchengladbacher Umweltverbandes handelt.

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den übrigen neun Einwendungen dürften die Einwender wenig erfreuen.

Lassen die stellungnahmen doch tendenziell den Eindruck entstehen, dass derartiges „Einmischen“ von Bürgern in den städtischen Haushalt nur als lästige Pflichtübung angesehen wird, weil ihnen dieses Recht nun einmal zusteht.

Zwischen den Einwendungen von Bürgern zum Haushalt 2019/2020 und den jetzigen Einwendungen hat sich die Verwaltung (bis auf den Oberbürgermeister) nicht verändert, weder personell noch in der Einstellung.

So wohl auch die nicht auzuschließende Grundeinstellung, die dem griechischen Physiker Archimedes zugesprochen wird: „Störe meine Kreise nicht“.

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Man darf gespannt sein, wie die neue Mehrheit aus SPD, B90/Die Grünen und FDP mit den Empfehlungen der von Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) unterzeichneten Beratungsvorlage umgeht.

Zumal einige der Einwendungen im Kern inhaltlich denen zum Haushalt 2019/2020 gleichen, die von einigen der jetzigen Ampelpartner unterstützt wurden.

Vor allem aber darauf, ob und wie sie sich mit der Tatsache auseinandersetzen, dass das Schreiben mit den sieben Einwendung) von der Verwaltung gar nicht erst behandelt wurde.