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Das Impfzentrum in Mönchengladbach (Am Nordpark 260) kann wie die Impfzentren aller anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen den Betrieb erst am 8. Februar aufnehmen.

Dies wurde den Städten und Kreisen heute (20.01.2021) von der Landesregierung mitgeteilt.

Im ersten Schritt können sich dort Bürgerinnen und Bürger gegen das Corona-Virus impfen lassen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

Terminvereinbarungen sollen nach Auskunft des Landes ab Montag, dem 25. Januar, auf der Internetseite www.116117.de oder über die kostenlose Telefonnummer 0800 116 117 01 möglich sein.

Wer bis zum 31. Januar 80 Jahre oder älter ist, erhält bis Samstag Post von der Stadt.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs und das NRW-Gesundheitsministerium informieren mit dem Schreiben über den Ablauf der Impfung und die Möglichkeiten zur Terminvereinbarung.

Rund 16.800 Schreiben hat die Stadtverwaltung – wie in einem Ministererlass gefordert – in den Versand gegeben.

Menschen über 80 Jahre, die in Altenpflegeheimen leben, erhalten kein Schreiben, weil sie sich in den Einrichtungen impfen lassen können.

„Leider enthält das Schreiben noch die inzwischen veraltete Information des Landes, dass die Impfzentren am 1. Februar starten werden“, bedauert Oberbürgermeister Felix Heinrichs, der die verwirrende Informationspolitik der Landesregierung auch in diesem Punkt kritisiert.

Trotz des holprigen Starts wirbt Heinrichs dafür, sich sobald wie möglich impfen zu lassen: „Auch der verspätete Start des Impfzentrums, den die Stadt Mönchengladbach nicht zu vertreten hat, eröffnet uns die Perspektive für eine Normalisierung des Alltags und die Hoffnung auf eine Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Um die Pandemie zu stoppen, sollte möglichst ein Großteil der Bevölkerung so bald wie möglich geimpft sein.“

Dass die Impfstofflieferungen des Landes NRW zunächst weit unter dem Bedarf liegen werden, ist für Heinrichs bereits jetzt absehbar: „Die Generation 80+ wird längere Wartezeiten für einen Impftermin in Kauf nehmen müssen. Deshalb bitte ich die Betroffenen um Verständnis und Geduld. Auf die Impfstoffzuteilungen haben wir als Kommune keinen Einfluss.“

Wie erhalten Impfberechtige einen Termin?

Ab Montag, dem 25. Januar, haben sie (oder ihre Angehörigen für sie) nach Auskunft des Landes NRW die Möglichkeit, sich auf der Internetseite www.116117.de für die Impfung anzumelden, oder Termine über die kostenlose Telefonnummer 0800 116 117 01 zu vereinbaren.

Sie erhalten dann eine schriftliche Terminbestätigung für die Impfung und die Wiederholungsimpfung und weitere Unterlagen.

Dazu gehört ein Aufklärungsbogen und eine Einverständniserklärung.

Wichtig: Am Impfzentrum selbst werden keine Termine vergeben.

Nur wer telefonisch oder online einen Termin vereinbart hat, wird geimpft.

Die Zahl der im Impfzentrum vorhandenen Impfdosen wird genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt sein.

Wann ist das Impfzentrum geöffnet?

Das Impfzentrum Mönchengladbach ist ab dem 8. Februar, abgestimmt auf die verfügbare Impfstoffmenge, zunächst täglich auch am Wochenende von 14:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

Drei Wochen später, wenn neben den Erstimpfungen auch die Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, soll das Impfzentrum im Zweischicht-Betrieb und dann täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr öffnen.

Auch dies ist allerdings davon abhängig, wie viele Impfdosen der Stadt zur Verfügung gestellt werden.

Eine verbindliche Aussage gibt es dazu aktuell (20. Januar) nicht.

Was müssen die Berechtigten zum Impftermin mitbringen?

Sie sollten alle mit der Terminbestätigung übersendeten Unterlagen mitbringen. Im Impfzentrum sollten sie sich grundsätzlich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Dies kann gegebenenfalls auch mit einem abgelaufenen Dokument erfolgen.

Sollten sie keinen Personalausweis oder Reisepass haben, müssen sie ihre Identität auf andere Weise nachweisen, zum Beispiel mit der Krankenkassenkarte, dem Führerschein oder dem Schwerbehindertenausweis.

Wer eine Befreiung von der Ausweispflicht hat, kann diese ebenfalls mitbringen.

Wie ist das Impfzentrum erreichbar?

Das Impfzentrum (Am Nordpark 260) ist mit dem Auto oder Bus gut erreichbar.

Es stehen genügend Parkplätze – auch für Menschen mit Rollstuhl, Gehhilfen oder besonderen Einschränkungen – direkt am Impfzentrum zur Verfügung.

Die Anfahrt kann auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Buslinien 008 – 014 – 017 – 035 (teilweise mit Umsteigen) erfolgen.

Direkt vor dem Impfzentrum hat die NEW eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet.

Können Fahrtkosten erstattet werden?

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat mitgeteilt, dass für gesetzlich Versicherte die Fahrkosten zu einem Impfzentrum von den Krankenkassen übernommen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollte aus medizinischen Gründen ein Taxi oder ein höherwertiges Transportmittel nötig sein, muss dies von der Hausärztin oder dem Hausarzt verordnet werden.

Wer leitet das Impfzentrum und wer stellt das Personal?

Die Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach hat die organisatorische Leitung des Impfzentrums und auch die Betriebsbereitschaft zum vorgegebenen Termin sichergestellt.

Die medizinische Leitung übernehmen Ärztinnen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung.

Das medizinische Personal für die Impfung und die Impfdokumentation wird ebenfalls von der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt.

Die Stadt Mönchengladbach stellt Verwaltungspersonal und alle weiteren Mitarbeitenden, die sich um den reibungslosen Ablauf im Impfzentrum kümmern.

Die Mönchengladbacher Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD) übernehmen den Sanitätsdienst im Impfzentrum und stellen unter anderem ein Rettungswagen-Team für Notfälle ab.

Ich bin über 80, habe aber keinen Info-Brief erhalten. Was muss ich tun?

Impfberechtigt sind zunächst alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

Auch wer sein Infoschreiben verlegt hat oder gerade neu nach Mönchengladbach gezogen ist, kann sich auf der Internetseite www.116117.de oder unter der Telefonnummer 0800 116 117 01 für die Impfung anmelden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 31. Januar Geburtstag haben, können sich anmelden, sobald sie 80 geworden sind.