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Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung aus CDU und FDP erklärt Hans-Willi Körfges MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen:

„Was jetzt vorgelegt wurde, löst das Problem der Straßenausbaubeiträge in keiner Weise. Es bleibt bei einem ungerechten System, was durch noch mehr Bürokratie noch weiter verkompliziert wird.

Hier verheddern sich die selbsternannten Entfesselungskünstler im bürokratischen Klein-Klein. Auf die Kommunen kommen durch den Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten zu und das Land lässt sie damit im Stich.

Die großspurig angekündigte Entlastung bedeutet für Anlieger in 159 der 396 Kommunen in NRW, die bisher nur 50% der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, dass anstatt bisher 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen.

Hier von einer Entlastung zu sprechen, ist eine Farce.

Neben Bremen und Sachsen-Anhalt ist NRW das einzige Land, was flächendeckend seine Anlieger zur Zahlung von Anliegerbeiträgen zwingt.

Unser Vorschlag, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System erledigen und echten Bürokratieabbau bedeuten.

Die Alternativen liegen auf dem Tisch, die Bürger sollen sich ein Bild von den Unterschieden zwischen SPD und Schwarz-Gelb machen.

Der landesweite Protest wird weitergehen, das wird ein heißer Herbst für die Landesregierung.“ (Zitat Ende)

Zum Hintergrund

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt.

Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden.

Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert.

Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf im Dezember 2018 vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht.

Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80% auf 40% senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann.

Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen.

Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen.

Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.

Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten.

Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand.

Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.

(c) BZMG

In der Liste der Kommunen, die sich mit einer Resolution an die CDU/FDP-Landesregierung gewandt und Abschaffung der Straßenbaubeiträge gefordert haben ist Mönchengladbach nicht enthalten.

Darauf bezogen teilte das Büro Körfges auf BZMG-Nachfrage mit, dass „der Mönchengladbacher Rat beschlossen habe, dass er die Diskussion im Land begrüßt und, dass es bei Abschaffung der Gebühren keine Belastung der Kommunen geben dürfe.“

Insbesondere dann nicht, wenn die Abschaffung den einzelnen Kommunen freigestellt werden würde. (Anm: Davon, dass eine Kommune entscheiden kann, ob sie die Straßenbaueiträge „abschaffen“ kann, ist im Gesetzentwurf von CDU und FDP keine Rede).

„Die SPD Mönchengladbach begrüßt weiterhin eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“, heißt es in der Antwort weiter.

Sollte der CDU/FDP-Gesetzentwurf erwartungsgemäß wirksam werden, können sich in Zukunft betroffene Grundeigentümer schon jetzt darauf einstellen, dass die Stadt Mönchengladbach sie nach allen Regeln des geänderten Kommunalabgabengesetzes (KAG) „zur Kasse“ bitten wird.

Denn:

Die angekündigten Fördermittel zum Ausgleich „ausfallender“ Beiträge müssen auf Grundlage der Schlussrechnung einer jeden Maßnahme beantragt werden.

Ob die Stadt solche Anträge überhaupt stellt, ist ihr freigestellt, denn eine Kommune kann die Förderung nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen gemäß 8 KAG beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates.

Nach all den Erfahrungen, die Mönchengladbacher Grundeigentümer mit den teilweise recht eigenwilligen Auslegung der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes z.B. bei den Abfallentsorgungsgebühren gemacht haben und machen, darf angenommen werden, dass die Mönchengladbacher Verwaltung und die sie momentan tragenden CDU und SPD schon jetzt nach Mitteln und Wegen suchen, evtl. Vorteile für betroffene Grundeigentümer möglichst nicht zur Wirkung kommen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund greift die Prophezeiung von Hans-Willi Körfges, dass es „ein heißer Herbst für die Landesregierung“ werde, zu kurz und dürfte gerne auch zeitlich ausgedehnt werden.

Nämlich darauf, dass es Auswirkungen auch auf die Kommunalwahl 2020 in Mönchengladbach geben könnte.

Damit müssten dann nicht nur die CDU (und die FDP), sondern auch die örtliche SPD rechnen.

Die Erklärung „Die SPD Mönchengladbach begrüßt weiterhin eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ dürfte kaum noch reichen.