Seite auswählen

Mit diesem Satz versuchte der Mönchengladbacher Technische Beigeordnete den Mitgliedern des Ausschusses für Planen, Bauen und Stadtentwicklung am vergangenen Dienstag im Ratssaal Rheydt ihre Grenzen aufzuzeigen.

Diesen weder inhaltlich noch im Tonfall angebrachte Ausspruch konnte Bonin wohl deshalb unwidersprochen machen, weil er annehmen konnte, dass die von ihm vorformulierte Empfehlung an den Rat, wonach nur die einzige vorgestellte „Alternative A&D“ für die Fortsetzung der Planungen zum Rathaus-Neubau in Betracht komme, eine Mehrheit finden würde.

Die Annahme wiederum war nur denkbar, weil es der Planungs- und Bauausschuss der GroKo (vor der Kommunalwahl) aus CDU und SPD war, der sich kritiklos den damaligen Ausmaßen eines Rathaus-Neubaues „verschrieben“ hatte und viele der damaligen Ausschussmitglieder auch nach der Ampel-Bildung in Mönchengladbach wieder im aktuellen Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung auftauchten.

Dass nur die Vertreter von DIE LINKE und der AfD gegen die Empfehlungen an den Rat stimmten und nicht auch die Vertreter von B90/Die Grünen und der FDP, war insofern überraschend, als diese zu „GroKo-Zeiten“ vehement gegen die Planungen opponiert hatten.

Die Grünen hatten in ihrem Kommunalwahlprogramm mit dem Kernsatz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen den Neubau eines Rathauses in der jetzt geplanten Form am Standort Rheydt ab“ diesem Thema sogar ein besonderes Kapitel gewidmet.

Dass die Grünen im Planungsausschuss ohne Einforderung weiterer Alternativen der Empfehlung zur  „Alternative A&D“ zugestimmt haben, wird an anderer Stelle in dieser Themenreihe politisch einzuordnen sein.

Ebenso, wie die noch ausstehende Abstimmung im Betriebsausschuss.

Der Abstimmung im Planungs- und Bauausschuss waren umfangreiche Präsentationen des Kämmerers Michael Heck, Ausführungen des Baudezernenten und von hinzugezogenen „Externen“, z.B. vom Düsseldorf Planungsbüro sop vorangegangen.

Grundlage hierzu bildete eine fast 250 Seiten starke Beratungsvorlage (0134/X) von Dienstag, dem 16.11.2021, die die ehrenamtlichen und teilweise noch beruflich eingebundenen Gremienmitglieder innerhalb weniger Tage hätten durcharbeiten müssen, um überhaupt „gesprächsfähig“ sein zu können.

Diese Tatsache nutzten die beiden Vertreter der Verwaltungsspitze dazu, subtil ihre (Wissens-)Macht gegenüber den Gremienmitgliedern zu demonstrieren und evtl. aufkommende Rückfragen meist ausweichend und beschwichtigend zu beantworten.

So kam es im Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung zur mehrheitlichen Empfehlung an den Rat, die weiteren Planungen auf Grundlage der „Alternative A&D“ durchführen zu lassen.

Ob diese Empfehlung Bestand haben wird, muss sich noch erweisen, zumal die Wirtschaftlichkeit dieser „Alternativen-Kombination“ nicht – wie behauptet – „nachgewiesen“ wurde, sondern allenfalls eine Annahme aufgrund derzeit nicht valider Zahlen sein kann.

Ausschlaggebend für die Empfehlung an den Rat, in welche Richtung die weiteren Planung gehen sollen, ist nicht (allein) der Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung, sondern sind in erster Linie der Betriebsausschuss und die nachfolgenden Ausschüsse.

Dies wird deutlich, wenn man sich die Übersicht der zu beschließenden Punkte der Beratungsvorlage (0134/X) näher betrachtet.

Der Betriebsausschuss RdZ hatte am 24.11.2021 aus nachvollziehbaren Gründen die weitere Beratung des TOP: „Entscheidungspunkte zur weiteren Vorgehensweise im Projekt Rathaus der Zukunft mg+“ in seine nächste Sitzung vertagt.

So bietet sich die Möglichkeit, auf die einzelnen Beschlussvorschläge der Verwaltungsspitze vertiefend einzugehen.

Zu Beschlussvorschlag 1:
„Die Grundlage der weiteren Planung bis zum Bau- und Investitionsbeschluss bildet die vorgestellte Alternativen-Kombination A&D“

Damit suggerieren insbesondere Kämmerer Michael Heck und Baudezernent Dr. Gregor Bonin, dass es ausschließlich diese eine Lösung gäbe.

Hätten sich diese Dezernenten an ihrer Aufgabenstellung orientiert, müssten sie den politischen Entscheidern mindestens eine weitere Alternative, beispielsweise ohne das SSK-Areal vorgelegt haben.

Dies ist jedoch seitens der Verwaltungsspitze erkennbar nicht gewollt, obwohl eine solche Variante sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar erscheint.

So kommuniziert man seit Beginn des Projektes, dass das SSK-Areal dringend erforderlich sei, um die notwendigen 156 Sonden für die Realisierbarkeit von Nachhaltigkeit mittels Wärmepumpentechnologie  verfügbar zu haben.

Dies sei nur nach einem Abriss des bestehenden SSK-Gebäudes und durch einen Neubau möglich.

Das war zu einem Zeitpunkt, als man annehmen konnte, dass das Warenhaus Karstadt in Rheydt verbleiben würde.

An dieser Vorstellung wurde selbst dann noch festgehalten, als die Aufgabe des Hauses in Rheydt definitiv fest stand.

Statt die Gesamtplanungen zu überarbeiten, verharrte die Verwaltungsspitze mit teilweise sachlich und rechtlich diskussionswürdigen Erklärungsversuchen auf der Basisplanung der sop-Architekten, ohne auch nur im Ansatz den Willen zu erkennen zu geben, grundlegende Alternativen betrachten zu wollen.

Nach derzeitiger Willensbekundung von Dr. Bonin und sop soll das Karstadtgebäude also lediglich entkernt und an manchen Stellen „aufgeweitet“ werden, um Büroräume mit Tageslicht versorgen zu können.

Die nachteiligen Strukturen hinsichtlich der Zugänge und Treppenhäuser würden mindestens in den beiden Untergeschossen  erhalten bleiben.

Gleichzeitig hält man beim Karstadt-Gebäude an der keineswegs nachhaltigen baulichen Grundsubstanz fest und kommuniziert, dass durch eine Entkernung die anvisierte „zukunftssichere Zentralverwaltung“ gewährleistet sei.

Neben der „Sondenproblematik“ ist kein Grund dafür erkennbar, warum das SSK-Areal zwingend zum Bestandteil des Rathaus-Neubaues erforderlich sein könnte.

Es sei denn, dass es einen „Deal“ mit der SSK gibt, von dem die Politiker und die Öffentlichkeit nichts erfahren sollen.

Zu Beginn des Projektes Rathaus-Neubau wurde Baudezernent Dr. Gregor Bonin nicht müde, ökologische Aspekte der Methode „CRADLE TO CRADLE“ (C2C) als unabdingbar für nachhaltigen Rathaus-Neubau in den Mittelpunkt zu stellen.

Mit einigem Aufwand ließ er für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und andere Interessierte eine Exkursion zum neu errichteten Rathaus in Venlo organisieren, das nach dem Prinzip C2C gebaut und betrieben wird,

Bonin propagierte diesen Ansatz für eine durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft auch für den Rathaus-Neubau, wonach nur Materialien verwendet würden, die zu einem späteren Zeitpunkt wiederverwendet werden können.

Diesen Weg würden Bonin und die Planer von sop-Architekten beim Umgang mit dem Karstadt-Areal allerdings verlassen, indem sie  weite Teile des Gebäudes erhalten, kernsanieren und umbauen wollen.

Damit würden sie neben der Chance, die Gesamt-Projektkosten zu reduzieren auch verpassen, zusätzliche Sondenplätze zu erhalten, ohne das SSK-Areal nutzen zu müssen.

Das wäre u.a. mit diesen Vorteilen verbunden:

  • kein Grundstücksankauf SSK
  • kein Abriss des SSK-Gebäudes,
  • kein Neubau im Baufeld III.

Damit würden sie neben der Chance, die Gesamt-Projektkosten zu reduzieren auch verpassen, zusätzliche Sondenplätze erhalten, ohne das SSK-Areal nutzen zu müssen.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass das Karstadt-Gebäude einschließlich Tiefgarage und Untergeschoss vollständig abzureißen ist und ein Neubau, ggf. mit neuer Tiefgarage und einem weiterem Untergeschoss errichtet wird (siehe „Alternative X“).

Diese Vorgehensweise würde allen Anforderungen aus der Wettbewerbsauslobung entsprechen und auch „urheberrechtlich“ unbedenklich sein.

Aus einem derartigen Ansatz ergibt sich im Planungsstadium eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Zahl der wirklich notwenigen Arbeitsplätze und die Option, falls wirklich erforderlich im EG eine (neue) SSK unterzubringen.

Die „Bewertungsdarstellung“ der „Alternative X“ ist angelehnt an die Darstellungen der übrigen Alternativen in der Präsentation im Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung und im Betriebsausschuss.

Noch zu Beschlussvorschlag 1:
„Die Grundlage der weiteren Planung bis zum Bau- und Investitionsbeschluss bildet die vorgestellte Alternativen-Kombination A&D“

Die Rolle der Stadtsparkasse Mönchengladbach

Vollkommen intransparent verhalten sich Kämmerer Heck und Baudezernent Bonin dazu, welche Rolle die Stadtsparkasse Mönchengladbach (SSK) zugedacht ist.

Nach mehrfachem Herumlavieren in den letzten Monaten, ob die SSK überhaupt in den Rathaus-Neubau einziehen möchte und falls ja an der Limitenstraße oder auf ihrem bisherigen Areal, erweckt die Verwaltungsspitze den Eindruck, dass die (neue) SSK-Führung ihre Filiale unbedingt in das Gebäude auf dem Baufeld III untergebracht sehen möchte.

Bonin erklärte in der Sitzung des Planungsausschusses, dass der (interne) SSK-Bauausschuss – eine Untergliederung des SSK-Verwaltungsrates – sich ausdrücklich für den Abriss des bisherigen SSK-Gebäudes und einen Umzug in das neue Rathaus-Gebäude im Baufeld III ausgesprochen habe.

Angesichts der Tatsache, dass die SSK-Gremien ausschließlich nicht-öffentlich tagen, ist eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts von Bonins Aussage schwer nachprüfbar.

Es sei denn, dass eines der dem SSK-Verwaltungsrat angehörenden Ratsmitglieder auch Mitglied im SSK-Bauausschuss ist und diese Aussage bestätigen würde.

Dass schlussendlich der SSK-Verwaltungsrat über solche grundlegenden Maßnahmen zu befinden hat, dürfte außer Frage stehen.

Maßgeblich in diesem Gremium sind die aus dem Rat der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitglieder … womit sich der Kreis schließen würde.

Ebenso wie der Wahrheitsgehalt von Bonins Aussage schwer nachprüfbar ist, warten diese noch offenen Fragen auf transparente Beantwortung:

1.
Wer hat den Anstoß dafür gegeben, dass die SSK Mieter im neuen Rathaus werden soll?

2.
Waren es Kämmerer Heck und Baudezernent Dr. Bonin, die von der Bezirksregierung Düsseldorf veranlasst wurden, einen solchen „Ankermieter“ zu präsentieren, um überhaupt mit dem Projekt starten zu können?

3.
Liegt hier der wahre Grund darin, dass keine weiteren Alternativen vorgestellt werden und kategorisch auf die Nutzung des Baufeldes III bestanden wird.

4.
Soll deshalb der „Sack zugemacht“ werden?

5.
Welche Hinderungsgründe existieren, die SSK im EG eines Rathaus-Neubaues auf dem Karstadt-Areal einziehen zu lassen?

Aber auch:

Wenn die SSK auf ihrem Areal einen Neubau errichten möchte, kann sie dies nicht unabhängig vom RdZ realisieren und zwar dann und in dem Umfang, wie es sie es für opportun hält?