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Nach einem Anstieg der Infiziertenzahlen in Mönchengladbach ist die Sieben-Tage-Inzidenz am späten Nachmittag auf den Wert von 36,7 geklettert.

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen es auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat.

Ab einem Schwellenwert von 35 müssen konkrete Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden.

Die Stadt hat vor diesem Hintergrund dazu eine über die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung hinausgehende Allgemeinverfügung mit zusätzlichen einschränkenden Maßnahmen erlassen, die ab sofort in Kraft treten.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Private Feiern außerhalb privater Räume mit 25 bis 50 Personen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden.
    Diese Auflage gilt sowohl für den Privatmann als auch für den Veranstalter, in dessen Räumlichkeiten die Feier stattfindet.
    Bei Anmeldung wird eine entsprechende Bestätigung erteilt.
  • Bei Veranstaltungen aller Art ist eine namentliche Sitzplatz-Dokumentation vorzunehmen.
  • Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauer nicht mehr zugelassen.
  • Bei Sportveranstaltungen im Freien ist die Zuschauerzahl auf 300 begrenzt.
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind untersagt.