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Vor 10 Monaten nahm Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) von den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Radentscheid Mönchen­glad­bach“ die in vielen Monaten von einem Team aus vielen Radfahrinteressierten erarbeiteten sieben Ziele entgegen, um anschließend die nach der Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Kosten­schätzung durch die Verwaltung in Auftrag zu geben.

Diese Kostenschätzung wurde den Vertretungsberechtigten anlässlich eines Gespräches im Rathaus Abtei vorgestellt und mit Schreiben vom 07.02.2022 zugestellt.

Wie die Pressestelle der Stadt am 10.02.2022 mitteilte, schloss die Kostenschätzung mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rund 393 Mio. Euro für die nächsten acht Jahre ab.

Dieser Betrag teile sich wie folgt auf, erläuterte Heinrichs in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.02.2022:

Kostenfaktoren

Kosten innerhalb von 8 Jahren

Kosten pro Jahr

Baukosten

Planungskosten

Personalkosten (inklusive Sach- und Gemeinkosten für Büroarbeitsplätze)

340.890.000 EURO

34.089.000 EURO

17.072.000 EURO

42.611.250 EURO

4.261.125 EURO

2.134.000 EURO

Sollte das die einzige „Struktur“ der Kostenschätzung sein, die den Akteuren des Radentscheides übermittelt wurde, macht sie diesen eine fachtechnische Nachprüfung geradezu unmöglich.

Unterhaltungskosten

gesamt

1.249.000 EURO

393.300.000 EURO

156.125 EURO

49.162.500 EURO

Im Wesentlichen habe die Verwaltung die Kosten für diese Maßnahmen geschätzt:

  • Neben Radwegen an Hauptstraßen mit einer Mindestbreite von 2,30 Metern und einem durchgehend roten Belag (Vorgabe: 20 Kilometer pro Kalenderjahr) sollen auch die Kreuzungen sicherer ausgebaut werden.
  • Gefordert werden vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr mit ausreichender Aufstellfläche und die Verkleinerung des Abbiegeradius für den Autoverkehr durch Schutzinseln.
  • An Ampelkreuzungen sind getrennte Lichtsignalanlagen für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr erwünscht.
  • Die Stadt wird aufgefordert, ein Alltagsradnetz aus durchgängigen Fahrradrouten anzubieten, damit alle Ortsteile möglichst direkt miteinander vernetzt und an die Zentren angebunden sind.
  • Alle „freien Rechtsabbieger“ für den motorisierten Verkehr sind zu beseitigen.
  • Für alle vorgenannten Planungen und baulichen Maßnahmen sind mindestens die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils gültigen Fassung bindend.
  • Eine Dokumentation über den aktuellen Stand der Umsetzung soll im Sinne der Transparenz zu jeder Zeit öffentlich im Internet einsehbar sein.

Zu den Kostenschätzungen erklärt die Vertretungsberechtigte für den Radentscheid Susanne Jud, auf BZMG-Nachfrage, man werde die Zahlen in der vorliegenden Form zur Kenntnis nehmen und die Beträge entsprechend der gesetzlichen Regelung der Gemeindeordnung NRW so in die Unterschriftenblätter übernehmen.

„Baulich vom Kraftverkehr getrennten Radwege“ könnten jedoch zu wesentlich geringeren Kosten auf Fahrbahnniveau angelegt werden, ohne dass die angestrebte Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer reduziert wird.

Auf diese Option waren die Vertretungsberechtigten in einem weiteren Gespräch am 18.01.2022 mit dem Oberbürgermeister anhand von Beispielfotos nochmals ausdrücklich eingegangen und erläuterten, dass hierfür ein Eingriff in den „Seitenraum“ nicht erforderlich sei.

Offen ist momentan, ob aufgrund der dadurch erwartbaren Reduzierung der Baukosten die Kostenschätzung vom Februar diesen Jahres noch einmal nach unten korrigiert wird und wie sich die von Land und Bund zu erwartenden Fördermittel für den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur auswirken würden.

„Erfahrungsgemäß sind für finanzschwache Kommunen wie Mönchengladbach bis zu 100 Prozent Förderungen drin“, sagt Jud.

Abgesehen von dem von der Landesregierung NRW angekündigten Wegfall der Straßenausbaubeiträge würden auch bei baulich vom Kraftverkehr getrennten Radwegen auf Fahrbahnniveau für die Anlieger keine Straßenausbaubeiträge nach §8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) anfallen.

Nach einer abschließenden formellen Prüfung des Unterschriftenblattes durch das städtische Rechtsamt wollen die Akteure des Mönchengladbacher Radentscheides in den nächsten Wochen mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Anders als bei „kassierenden“ Bürgerbegehren gegen eine politische Entscheidung des Stadtrates (Aktuelles Beispiel: Gegen auslaufende Auflösung von zwei Hauptschulen) gibt es für das Sammeln von Unterschriften für das „initiierende“ Bürgerbegehren „Radentscheid Mönchengladbach“ keine Fristen.

Gleichwohl wollen die Akteure alles daran setzen, in einer angemessenen Zeit weit mehr als die (mindestens) 8.285 Unterschriften zu sammeln.

Die ebenfalls für den Radentscheid vertretungsberechtigte Claudia Busenius-Pongs ist sich sehr sicher, dass dies gelingen wird und erklärt: „Es ist höchste Zeit, dass auch in Mönchengladbach gesicherte Fahrradwege gebaut werden – und zwar mit derselben Selbstverständlichkeit wie bisher die breiten Straßen für den motorisierten Verkehr!“

Ihre Zuversicht rührt aus den Zusagen u.a. dieser Organisationen und Initiativen (in alphabetischer Reihenfolge), die Unterschriftensammlung zu unterstützen:

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

… und weitere.