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Das Verkehrsministerium NRW plant ab 4. Mai die öffentliche Auslegung neuer Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Erweiterung des Flughafens Düsseldorf. 2015 hatte der Flughafen eine Erweiterung der Zahl der Flugbewegungen um 25% beantragt.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hatten sich 2016 mehr als 40.000 Menschen gegen dieses Vorhaben ausgesprochen.

Mit der neuen Auslegung haben die Bürger erneut die Möglichkeit, die neuen Unterlagen einzusehen und Einwendungen gegen die Pläne vorzubringen.

Das Verkehrsministerium hatte die ergänzenden Gutachten beim Flughafen angefordert, da aus Sicht der Genehmigungsbehörde die Antragstellerin bisher keine plausible Begründung für den behaupteten Mehrbedarf liefern konnte. 

Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ und mit ihm alle sieben anderen Initiativen in den Anliegergemeinden des Flughafens haben nun Verkehrsminister Hendrik Wüst in einem Brief aufgefordert, die öffentliche Auslegung der neuen Gutachten und die Bürgerbeteiligung nicht durchzuführen.

„Angesichts der wohl auch im Mai noch andauernden massiven Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der behördlichen Verfügungen im Rahmen der Corona-Pandemie kann zum jetzigen Zeitpunkt der Zweck einer öffentliche Auslegung, nämlich die uneingeschränkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Erörterung der Unterlagen in Veranstaltungen oder bei Infoständen, nicht erreicht werden,“ heißt es in dem Schreiben. 

„Die Gutachten des Flughafens sind durch die Ereignisse der vergangenen Wochen ohnehin Makulatur, weil durch die Pandemie alle bisherigen Annahmen für  eine Bedarfsermittlung hinfällig sind,“ ergänzt der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm e.V., Werner Kindsmüller. 

Die Initiativen gehen aber in ihrem Schreiben noch weiter.

Sie fordern den Minister auf, den Antrag des Flughafens auf Erweiterung der Zahl der Flugbewegung vollständig abzulehnen.

Die quantitativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bedarf an künftigen Slots ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch nicht prognostizieren, heißt es in dem Schreiben an den Minister.

Allerdings seien die Einbrüche so gravierend, „dass der Nachweis eines um 25% höheren Bedarfs an Start- und Landerechten, wie vom Flughafen Düsseldorf 2015 beantragt, in den nächsten Jahren nicht geführt werden kann.“ 

Dazu Werner Kindsmüller: „Alles deutet darauf hin, dass als Folge der Pandemie, auch nach Aufhebung der globalen Kontakteinschränkungen der Luftverkehr über einen längeren Zeitraum massive Rückgänge in der Zahl der Flugbewegungen erfahren wird. Dieser Einbruch wird sowohl auf der Angebots- wie auch der Nachfrageseite erfolgen.“

Experten befürchten, dass in vielen Reiseländern große Teile der Tourismusinfrastruktur zusammenbrechen werden.

Zudem werde sich der Markt für Urlaubsreisen nur langsam erholen, weil die Bevölkerung in den nächsten Wochen und Monaten erhebliche Einkommenseinbußen erleiden werde und sich das Wirtschaftswachstum nur sehr langsam erholen dürfte.

Wie sich angesichts der fortdauernden Gefahren der Pandemie auch nach Lockerung von Reiseverboten das Mobilitätsverhalten der Menschen ändern werde, wisse im Moment niemand, heißt es in dem Schreiben.

Verwiesen wird auch auf Ankündigung von Unternehmen, die Zahl der Geschäftsreisen in Zukunft zu reduzieren und weiterhin über Videokonferenzen in Kontakt mit ihren Geschäftspartnern bleiben zu wollen.

Ein um 25% höherer Bedarf gegenüber den bisherigen Start- und Landekapazitäten sei deshalb nach Überzeugung der Initiativen in den nächsten Jahren illusorisch.

Vielmehr werde die Zahl der Flüge mehrere Jahre deutlich unter den Vorjahren liegen. 

Die Unterzeichner des Schreibens kommen deshalb zum Ergebnis: „Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Antragstellerin bisher schon, auch nach Auffassung Ihres Hauses, nicht in der Lage war, den behaupteten höheren Bedarf plausibel nachzuweisen, fordern wir Sie auf, den Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Kapazitätserweiterung in vollem Umfang abzulehnen.“

Zum Hintergrund:

Ab dem 4. Mai beabsichtigt das Verkehrsministerium NRW die öffentliche Auslegung neuer Gutachten im Rahmen des seit 2015 laufenden Planfeststellungsverfahrens des Flughafens Düsseldorf, der seine Kapazitäten um 25% erweitern möchte.

Die Auslegung ist erforderlich geworden, weil das Ministerium zu der Auffassung gelangt ist, dass die bisherigen Gutachten den behaupteten Bedarf nicht belegen können.

Die Auslegung dient der Bürgerinformation und ist die Grundlage für offizielle Einwendungen im Verfahren.

2016 hatten insgesamt mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger Einwendungen gegen die Pläne des Flughafens erhoben.

Angesichts der Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die auch Anfang Mai noch bestehen dürften, fordern acht Bürgerinitiativen in einem Schreiben an Minister Wüst, die Auslegung zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchzuführen.

Da damit zu rechnen ist, dass die Folgen der Corona-Pandemie mehrere Jahre Auswirkungen auf den Luftverkehr haben werden und deshalb zur Zeit eine Bedarfsprognose, die mit verlässlichen Daten unterlegt werden könnte, ohnehin nicht möglich ist, fordern die Initiativen den Minister auf, den seit 2015 vorliegenden Antrag des Flughafens nun abzulehnen.