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Diese Frage ist ernsthaft zu stellen, wenn man sich das Ergebnis einer „Blitz-Recherche“ in Medien und Presseverlautbarungen anschaut.

Während in diesen Städten den veränderten Randbedingungen durch CORONA, UKRAINE-Krieg, explodierende Bau-und Materialkosten sowie der zu erwartenen Materialverknappung und der nicht fortzudiskutierenden Inflation Rechnung getragen wird, heißt es bei der Mönchengladbacher Verwaltungsspitze und Teilen der Kommunalpolitiker: “Augen zu und durch“ … koste es was es wolle.

Und mitten drin Süd-Ortspolitiker von Grünen und SPD, die sich offensichtlich zu einer kritikfreien  „Pro-Groß-Rathaus-Connection“ zusammengefunden haben, die davon träumt, dass ein Rathaus-Neubau zur Belebung der Rheydter Innenstadt führen würde.

Das hat etwas von „UTOPIA“, wie weiland der Traum von Teilen der SPD und der Grünen, die sich einen Neubau der Zentralbibliothek auf der oberen Hindenburgstraße wünschten, was schlussendlich im Jahr 2013 zum Bruch des ersten Mönchengladbacher Ampel-Bündnisses führte.

Das wollen insbesondere Grüne und FDP möglichst vermeiden, weil sie – sicherlich nicht unberechtigt – befürchten, dass es (stand de pede) zu einer Wiederauflage der GroKo und auf diesem Wege dennoch zum überdimensionierte „Rathaus der Zukunft“ kommen würde.

Sollte es nicht zu einer weniger opulenten Planung kommen, erwarten unabhängige Fachplaner eine Kostensteigerung auf 250 bis 300 Mio. EURO.

Leicht auszurechnen ist, dass zu der Gesamtverschuldung, die laut Aussagen des Stadtkämmerers Michael Heck von ca. 766 Mio. Euro (Ende 2021) im Jahr 2026 auf 1,07 Milliarden ansteigen wird, dieser dreistellige Millionenbetrag „on top“ kommen würde.

Auf diesen Umstand sind weder der Kämmer in seiner Einbringungsrede für den Haushalt 2023 am 19.10.2022 noch Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) in seinem Ergänzungsvortrag eingegangen.

Mehr noch: Der Rathaus-Neubau wurde mit keinemWort erwähnt.

Einschließlich der Kreditschulden für den Rathaus-Neubau könnten die Gesamtschulden dann auf 1,3 Milliarden EURO anwachsen.

Wie angesichts der steigenden Kosten für Baukredite dieser „Rathaus-Kredit“ bedient werden soll (Zinsen und Tilgung) ist schleierhaft.

Nicht auszuschließen – wenn nicht gar sehr wahrscheinlich – würden die Belastungen des städtischen Haushaltes Dimensionen erreichen, die eine Erhöhung der Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer unumgänglich machen.

Setzt man diese zu erwartenden „Hinterlassenschaften“ für nachfolgende Generationen mit den aktuell in der Verantwortung stehenden „Spitzen-Verwalter“ und Politiker in Bezug, dann ergibt sich dieses Bild:

2023

Ende der 8-jährigen Amtszeit des Baudezernenten Dr. Bonin, die allenfalls bis zum Erreichen seiner Altersgrenze vsl. im Jahr 2026 verlängert werden könnte

2025

Kommunalwahl einschließlich Neuwahl eines Oberbürgermeisters

2025

Neue Grundsteuerfestsetzung, durch die die Stadt Mönchengladbach gegenüber „heute“ keine zusätzlichen Einnahmen generieren darf (2023 vsl. 65 Mio. EURO).

Das schließt jedoch nicht aus, dass die Stadt durch einen politischen Beschluss den „Hebesatz“ für die Grundsteuer B anhebt, um auf diesem Weg die Einnahmeseite des Haushaltes zu verbessern und so alle Bürger (Eigentümer und Mieter) zusätzlich belastet.

2026

 Ende der 8-jährigen Amtszeit des Kämmerers Michael Heck

Hier die Recherche-Ergebnisse zu Beschlüssen einiger Stadt- und Gemeinderäte:

[2022] Essen: Stadt verfolgt Planungen des BürgerRatHauses nicht weiter

[2022] Hameln: Hamelner Rathaus-Anbau ist vom Tisch

[2021] Neuried: Gemeinderat lässt Neubau von Rathaus in Ortsmitte platzen

[2021] Brückmühl: Gemeinderat stoppt Planungen: Kosten­explosionen bei Rathausneubau

[2019] Wuppertal: Kein Bürgerzentrum am Rathaus

[2019] Unterschleißheim: Rathausumbau ist gestoppt