Während der Verein „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.“ (AGFS) sich bislang sperrt, detaillierte Informationen zu Entscheidungen öffentlich zu machen, die Grundlagen für die Aufnahme von Kommunen als Mitglied in die AGFS bildeten, hatte OB Felix Heinrichs (SPD) die Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage unserer Redaktion im August 2021 veranlasst.
Die Anfrage bestand im Wesentlichen aus zehn konkreten Fragen zum Aufnahmeprozedere der Stadt Mönchengladbach in die AGFS, das am 09.11.2020 mit der virtuellen Übergabe der Urkunde seinen Abschluss fand.
Die Antragstellung zur AGFS-Mitgliedschaft der Stadt Mönchengladbach wurde in der Ratssitzung am 20.12.2017 (Beratungsvorlage 2648/IX) beschlossen.
In derselben Ratssitzung wurde auch der sogenannte „Masterplan Nahmobilität“ verabschiedet.
Ein solcher Plan gehörte ausdrücklich zu den Aufnahmebedingungen in die AGFS.
Viele Akteure aus der Mönchengladbacher „Nahmobilitätscommunity“ kritisieren seit Jahren, dass dieser Masterplan in den Schubladen der Verwaltung schlummere und seit seiner Verabschiedung keinerlei Wirkung entfalte.
Der Ablaufplan für die Aufnahme von Kommunen in die AGFS weist vier „Meilensteine“ auf, die bis zum Übergabe der Urkunde im Kern aus zehn Einzelaktivitäten bestehen, an denen sich die zehn Fragen unserer Redaktion orientierten. Die Antworten der Fachverwaltung ließen in Teilen die notwendige Transparenz vermissen.
Die Veröffentlichung des Aufnahmeantrages an die AGFS fehlt ebenso, wie die Niederschriften zu den beiden „Bereisungen“ der Kommission.