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Während der Verein „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.“ (AGFS) sich bislang sperrt, detaillierte Informationen zu Entscheidungen öffentlich zu machen, die Grundlagen für die Aufnahme von Kommunen als Mitglied in die AGFS bildeten, hatte OB Felix Heinrichs (SPD) die Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage unserer Redaktion im August 2021 veranlasst.

Die Anfrage bestand im Wesentlichen aus zehn konkreten Fragen zum Aufnahmeprozedere der Stadt Mönchengladbach in die AGFS, das am 09.11.2020 mit der virtuellen Übergabe der Urkunde seinen Abschluss fand.

Die Antragstellung zur AGFS-Mitgliedschaft der Stadt Mönchengladbach wurde in der Ratssitzung am 20.12.2017 (Beratungsvorlage 2648/IX) beschlossen.

In derselben Ratssitzung wurde auch der sogenannte „Masterplan Nahmobilität“ verabschiedet.

Ein solcher Plan gehörte ausdrücklich zu den Aufnahmebedingungen in die AGFS.

Viele Akteure aus der Mönchengladbacher „Nahmobilitätscommunity“ kritisieren seit Jahren, dass dieser Masterplan in den Schubladen der Verwaltung schlummere und seit seiner Verabschiedung keinerlei Wirkung entfalte.

Der Ablaufplan für die Aufnahme von Kommunen in die AGFS weist vier „Meilensteine“ auf, die bis zum Übergabe der Urkunde im Kern aus zehn Einzelaktivitäten bestehen, an denen sich die zehn Fragen unserer Redaktion orientierten. Die Antworten der Fachver­waltung ließen in Teilen die notwendige Transparenz vermissen.

Die Veröffentlichung des Aufnahmeantrages an die AGFS fehlt ebenso, wie die Niederschriften zu den beiden „Bereisungen“ der Kommission.

Frage 1: Wie war der Mönchengladbacher Antrag auf Mitglied­schaft in der AGFS gestaltet und in welcher Intensität hat die Verwaltung die sieben Themenfelder (mit über 60 Kriterien) berücksichtigt/nicht berücksichtigt?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Der Antrag hat alle Kriterien gleichermaßen berücksichtigt.

Der Antrag wurde mit Unterstützung des Büros AB Stadtverkehr erstellt und wurde durch die Prüfungskommission als sehr gut bewertet.

Frage 2: Welche „Nachbesserungsvorschläge“ der AFGS gab es und wie wurden diese in den Antrag eingearbeitet?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Zum Antrag gab es keine Nachbesserungsvorschläge.

Frage 3: Wann hat die „Vorbereisung“ stattgefunden?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Am 10. Februar 2020.

Frage 4: Welche Verbesserungsvorschläge hat die „Vorbereisungs­kommission“ gemacht und wie wurden diese in den Aufnahme­antrag aufgenommen?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Es wurde darauf hingewiesen, dass bewegungsfördernde Maßnahmen sowie Vereine ergänzt werden.

Weiterhin sollte Themen wie die bespielbare und besitzbare Stadt näher ausgeführt werden, um das Thema Fußverkehr noch stärker zu betonen.

Es wurden Hinweise zum Ablauf der Hauptbereisung gegeben.

Bspw. war wegen des engen Zeitplans darauf zu achten, dass an einzelnen Standorten nur kurze und knappe Erörterungen gegeben werden und keine langen Diskussionsrunden entstehen. 

Ferner gab es eine Nachfrage zur Umlaufsperre auf der Korschenbroicher Straße.

Diese kann nicht entfernt und die Brücke nicht für den Radfahrer freigegeben werden, da das Geländer zu niedrig ist.

Haushaltsmittel für die Schaffung einer ebenerdigen Querung stehen zur Verfügung und die Planung ist in Abstimmung mit den Umbauarbeiten am Platz der Republik.

Außerdem sollten umgesetzte Maßnahmen deutlicher hervorgehoben werden.

Frage 5: Gibt es eine „Niederschrift“ über den so genannten „Coachingtermin“ und wo ist diese einsehbar?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Der Coachingtermin war die Vorbereisung.

Nein, es gibt keine Niederschrift.

Es gibt interne Mitschriften.

Frage 6: Welche gravierenden (ggf. nachbesserungspflichtige) Mängel haben sich aus der „Vorbereisung“ ergeben und wie wurden diese abgestellt?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Als umzusetzende Maßnahme wurde gewünscht, dass Poller durch höhere Poller mit Warnmarkierung aufgestellt werden (bspw. Erzbergerstr. / Schulstr).

Das wurde erfüllt und wird seitdem konsequent bspw. bei der Errichtung neuer Poller beachtet.

Frage 7: Wer war an der Hauptbereisung beteiligt?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Die Fachbereiche Stadtentwicklung und Planung, Straßenbau und Verkehrstechnik, Ordnungsamt und die Stabsstelle Mobilitätsmanagement sowie Vertreter der Auswahlkommission, ADFC, VCD, Polizei.

Frage 8: Welche „Positivliste“ hat die Auswahlkommission erstellt?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 
  • die Verkehrsbesprechung, die mit Vertretern von Verkehrsbehörde, Straßenbauabteilung, Verkehrsplanung, Polizei und Verkehrsbetrieb im Zwei-Wochen-Rhythmus als (ständige) Unfallkommission tagt;
  • zwei Radstationen an den beiden Hauptbahnhöfen, die für die Nutzer einen 24h-Zugang über ein Chip-System anbieten;
  • zahlreiche Elemente der „besitzbaren und bespielbaren Stadt“, die den Fußverkehr im Stadtgebiet stärken;
  • die Planungen für Radschnellwege und Radschnellverbindungen im Stadtgebiet und in die benachbarten Kommunen;
  • die Fahrradstaffel der Polizei und die mit Pedelecs ausgerüsteten Bezirksbeamten;
  • die geringe Anzahl an freien Rechtsabbiegern im Stadtgebiet sowie die geschützten Kreuzungen von freien Rechtsabbiegern;
  • Blaue Route als wichtige Fahrradstraße zwischen den Innenstädten von Mönchengladbach und Rheydt;
  • Umfassende Maßnahmen zur Kommunikation mit unterschiedlichen Ansätzen und unter starker Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerschaft, Vereinen und Institutionen
  • die Aktionen zur Förderung der Nahmobilität wie die Europäische Mobilitätswoche und STADTRADELN
  • die Fahrradkultur sowie wie einfallsreichen Kunstaktionen zum Thema Nahmobilität des Aktionskünstlers Norbert Krause wie das Projekt 200-Tage Fahrradstadt;
  • die gut umgesetzten Markierungslösungen für den Radverkehr;
  • die Planungen zur bewegungsfördernden Infrastruktur (Theaterpark etc.), sowie
  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere des ADFC bei Planungen.

Frage 9: Welche „Negativliste“ hat die Auswahlkommission erstellt und wie sollen die darin formulierten Mängel innerhalb der nächste sieben Jahre behoben werden?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 
  • Es fehlen Zielvorgaben, in welchen Zeiträumen welche Anteile im Modal Split für den Fuß- und Radverkehr erreicht werden sollen.

    Diese sollen demnächst im Rahmen der Gesamtstrategie politisch vorgestellt und beschlossen werden.

  • Das häufig zu beobachtende, halbhüftige und nicht legale Gehwegparken behindert den Fußverkehr und sollte möglichst abgestellt werden.

    Entlang von Schutzstreifen für den Radverkehr wird das halbhüftige Gehwegparken mittels StVO-Beschilderung in einigen Bereichen legalisiert; dabei fehlt nicht selten der erforderliche, markierte Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr und begünstigt somit Dooring-Unfälle.

    Das soll verändert bzw. nachgebessert werden.

  • An Grundschulen sind häufig mangelhafte Fahrradabstellanlagen (Felgenkiller) aufgestellt. Diese sollten zukünftig durch Anlehnbügel ausgetauscht werden.

    Ein Gesamtkonzept wird empfohlen.

    Anmerkung:
    Dieses befindet sich aktuell in der Aufstellung und soll sukzessive ab 2021 umgesetzt werden.

    Dies wird in den Planungen berücksichtigt und wird bei Umplanungen etc. nicht mehr zugelassen.

  • Am Beispiel der besichtigten Fußgängerbrücke über die Korschenbroicher Straße ist erkennbar, welch große Barrieren die vierstreifigen Autostraßen für den Fuß- und Radverkehr darstellen.

    Bei einem Neubau soll für den Radverkehr mit entsprechend langen Entwicklungslängen und hohen Geländern eine komfortable Querungsmöglichkeit geboten werden.

    Ergänzend sollte für den Fußverkehr eine ebenerdige, signalisierte Querung der vierstreifigen Autostraße eingerichtet werden.

  • Bemühungen, fahrradfreundliche Arbeitgeber auszumachen bzw. anzuregen sollten verstärkt werden.

    Die Stadtverwaltung kann mit dem geplanten Neubau Rathaus der Zukunft mg+ eine Vorzeigelösung schaffen.

  • Der Winterdienst auf Radverkehrsanlagen soll zukünftig möglichst zeitgleich mit dem Räumdienst auf Autostraßen durchgeführt werden; eine Priorisierung für den MIV ist nicht akzeptabel.

    Wurde an die mags weitergegeben; Politik muss entsprechend Mittel bereitstellen.

Frage 10: Gibt es eine „Niederschrift“ über die „Hauptbereisung“ und wo ist diese einsehbar?

    Antwort der Stadt Mönchengladbach
 

Nicht öffentlich einsehbar.