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Als einer der leitenden Initiatoren im Kampf gegen den unter ökosozialen Aspekten unsäglichen Unfug „Flächendeckender Kanal-TÜV in ganz NRW “ aufgrund eines bloßen Generalverdachts der weitverbreiteten Undichte teile ich nach nahezu 10 Jahren „Kampf“ gegen die Stadt Mönchengladbach und den NRW-Landtag erfreut mit:

Unter Beteiligung der im Laufe der Zeit (2010 bis 2019) auf ca. 90 NRW-Bürgerinitiativen angewachsenen Kanal-TÜV-Gegner haben wir nach zähem Ringen, viel Kraft- und Zeitaufwand mit offensichtlich überzeugenden Argumenten Folgendes erreicht.

Bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in NRW war es nach der Einführung 2010 im Jahr 2015 als politisches Zugeständnis des damaligen Landtags an die lobbygesteuert gesetzgeberisch angefixte Kanalbranche zunächst bei der flächendeckenden Prüfpflicht in Wasserschutzgebieten (WSG I-III) geblieben.

Wegen von uns erbrachter Nachweise nicht gegebener Trinkwassergefährdungen durch private Hauskanäle und den teilweise sogar dichtheitsgefährdenen Prüfmethoden hatte ich ab 2015 in Mönchengladbach zusätzlich die satzungsgemäß festgelegte Zusicherung erreichen können, dass die Erfüllung der eigentlich gesetzlich verbliebenen Prüfpflicht in Wasserschutzgebieten nicht überwacht wird.

Der damals verbliebene Unfug einer flächendeckenden Prüfpflicht in Wasserschutzgebieten ist nun, dem längst überfälligen Antrag von CDU/FDP Drucksache 17/8107 und der parlamentarischen Mehrheitseinsicht sei Dank, am 19.12.2019 mit großer Mehrheit im Landtag auch endlich für ganz NRW abgeschafft worden.

Die abschließende Debatte zu diesem Antrag im NRW-Landtag am 19.12.2019 kann hier nachvollzogen werden (ab Minute 01:59:00)

Hier die URL zur manuellen Eingaben in den Browser: 
https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/video.html?id=1104332

Es verbleiben Prüfpflichten für Neubauten, bei wesentlichen Änderungen und begründeten Verdachtsfällen.

Viele obrigkeitsgläubige Hausbesitzer haben z.T. in vorauseilendem Gehorsam oder nach Aufforderung prüfen und oft die noch vor der obligatorischen Hochdruckreinigung durchaus noch funktionsdichten Kanäle „sanieren“ lassen und dadurch Summen zwischen 1.000 € – 15.000 € (und mehr) bezahlt.

Vom Sozialhilfeempfänger, überschuldeten Familienvater bis hin zum Rentner als Nachlassvorsorge:

Tatsächlich haben einige ältere Herrschaften ihr Häuschen „erbfertig“ machen lassen, weil sie sich später „nichts nachsagen lassen“ wollten …

Es wurden von uns z. B. diverse Laborergebnisse aus Trinkwasserbrunnen untersucht und ein lobbybegleitet erstelltes „Wissenschaftliches Gutachten“ der TH Aachen über ein Modellprojekt als einseitig zielgerichtet angelegt so überzeugend relativiert, dass es „nur“ eine Frage der Zeit (und der parlamentarischen Mehrheit) sein konnte, bis das Gesetz ökologisch vernünftig und sozial verträglich zu ändern war.

Nun ist es endlich soweit.

Wer sich für die Historie der Kanal-Auseinandersetzungen und die enorme Wandlungsfähigkeit von plötzlich auch mal durch Bürger druckbelastete Politikmeinungen interessiert, dem sei das Buch des Mitstreiters Werner Siegfried Genreith aus Nideggen empfohlen:

„Alles dicht in NRW: Ignoriert, ausgelacht und abgezogen: Wenn Politik und Bürger auf verschiedenen Planeten leben“
ISBN 978-3-7481-1914-2

12, 90 EUR als Taschenbuch

Karl-Joses Laumann, CDU Fraktionsvorsitzender im damaligen NRW-Landtag hat z. B. bereits im Frühstadium unserer Überzeugungsarbeit am 21. März 2012 in Riesenbeck befunden:

„Ich habe in meinem politischen Leben noch nie so eine politische Bewegung gesehen, wie bei der Dichtheitsprüfung.“ (Zitat Ende)

Ich kann mich nun mit voller Kraft anderen sozialen Aufgaben widmen … und wünschen ein frohes, gesundes und friedliches Jahr 2020.

(c) BZMG

Weitere „historische“ Informationen mit dem Schwerpunkt aus Mönchengladbach sind im BZMG-Themespecial „Dichtheitsprüfung | Hausanschluss-Sanierung“ zu finden.

Hier die URL zur manuellen Eingaben in den Browser: 
http://www.bz-mg.de/category/specials/reihe-kanalsanierung-dichtheitspruefung/