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Insgesamt 469.569 Unterschriften haben den Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) erreicht und wurden nun dem Landtagspräsidenten zur Überprüfung übergeben.

Diese Überprüfung durch die Landtagsverwaltung wird einige Wochen dauern.

Zuvor hatte das hochengagierte BdSt-Team in monatelanger Arbeit vor Ort Bürger informiert, Unterschrften gesammelt, diese nach unterschiedlichsten Kriterien sortiert und letztendlich den Kommunen zur „Identitätsprüfung“ der Unterstützer der Volskinitiative übermittelt.

Heute (19.09.2019) konnte sie zufrieden das Ergebnis zum Düsseldorfer Landtag transportieren:

(c) BZMG

Zu einem Gesetzentwurf der SPD fand bisher eine Anhörung statt, zu der der Bund der Steuerzahler – wie bereits berichtet – nicht eingeladen wurde.

Daneben hat die Landesregierung am 14. August einen Referentenentwurf mit ergänzenden Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorgelegt.

Der große Wurf ist dieser Referentenentwurf aber nicht.

Der Kommunalausschuss hat sich am letzten Freitag zum wiederholten Male mit den Straßenbaubeiträgen befasst. Dort ging es um die Erhebungskosten und Eingaben und Resolutionen aus den Kommunen.

Es klinge wie ein Witz – so der BdSt – wenn die Kommunen ihren Reinertrag aus der Erhebung der Straßenbaubeiträge angeblich nicht ermitteln oder nicht ermitteln können.

Einzelne Zahlen, die den BdSt erreicht haben, würden aber eine deutliche Sprache sprechen.

Bis zu 80 Prozent des Aufkommens gehe für die Erhebung drauf.

Wenn, wie die Landesregierung plant, das Land in Zukunft bis zu 65 Millionen Euro der Straßenbaubeiträge übernimmt, wird das Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand noch schlechter oder sogar negativ.

Schon aus diesem Grund müssten die Straßenbaubeiträge komplett abgeschafft werden.