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Auf BZMG-Nachfrage teilte der BdSt NRW mit, dass man bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach u.a. nachgefragt habe, welche Gründe es für einen Rathausneubau gebe, wie der aktuelle Stand hinsichtlich der Planungen und der politischen Willensbildung sei und wie sich die Kostensituation darstelle.

Die Antwort war, dass es keine Pläne gebe, zu denen dem BdSt Auskunft gegeben werden könne.

Die Stadt verwies darauf, dass die Planungen zum Neubau eines zentralen Verwaltungsstandortes in der Rheydter Innenstadt vorerst aussetzt und nicht weiterverfolgt würden und es dazu keine Bau- und Investitionsbeschlussvorlage geben werde.

Vor dem Hintergrund gestiegener Zinsen und der Kostenexplosion im Baubereich sei die Maßnahme „auf absehbare Zeit nicht finanzierbar“.

Derzeit entwickle eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein Raumkonzept, über das die Öffentlichkeit „zu gegebener Zeit“ informiert werde.

Wie der Steuerzahlerbund mit dieser Antwort zur Causa „Rathaus-Neubau in Rheydt“ umzugehen gedenkt, bleibt abzuwarten.

Der „gegenzurechnende“ Sanierungsstau stieg dabei zwischen 2018 und 2021 von 13,5 Mio. EURO auf 45,5 Mio. EURO.

 

Ergänzung

Wie der Antwort von Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD)  auf die Anfrage einer Mönchengladbacher Ratsfraktion (liegt BZMG vor), die auch allen übrigen Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern zuging zu entnehmen ist, besteht diese „Arbeitsgruppe“ neben dem Personalrat aus Verwaltungsmitarbeitern dieser Organisationseinheiten:

  • Leitung I/1 (Dirk Schmitz, Leiter Büro des Oberbrürgermeistes)
  • RdZ mg+ (Eigenbetrieb RdZ)
  • GMMG (Gebäudemanagement)
  • FB 37 (Feuerwehr)
  • FB 63 (Bauordnung und Denkmalschutz)
  • II/R (Planung, Steuerung und Kontrolle im Dezernat Finanzen und Beteiligungen)
  • FB 20 (Kämmerei)
  • EWMG (Entwicklungsgesellschaft)
  • FB 31 (Bürgerservice)
  • FB 42 (Stadtbibliothek)

Im Ratszug September 2023 sollen im Rahmen einer Beratungsvorlage die Ergebnisse vorgelegt und in der Bezirksvertretung Süd, im Planungs- und Bauausschuss, im Ausschuss für Betriebe und Vergabe, im Hauptausschuss und im Rat (13.09.2023) beraten werden.

Entsprechend des Ratskalenders müsste das „Raumkonzeptes“ erstmals am 16.08.2023 um 15:00 Uhr in der BV Süd beraten werden.

Ob es im Rat zu einem – wie auch immer gearteten – Beschluss kommen wird, ließ  Heinrichs in seiner Antwort an die Gremienmitglieder offen.