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Die aktuell von der Stadt Mönchengladbach geplante Änderung des Landschaftsplanes Mönchengladbach lehnt Landrat Dr. Andreas Coenen ab.

Diese würde die angestrebte Verlängerung der S28 vom Kaarster See bis zum Viersener Bahnhof gefährden.

Mit der geplanten Änderung des Landschaftsplanes beabsichtigt die Stadt Mönchengladbach die Festsetzung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Donk im Norden des Stadtgebiets Mönchengladbach.

Diese Festsetzung würde die Reaktivierung der darin gelegenen Schienentrassen erschweren.

Vor diesem Hintergrund hat Landrat Dr. Coenen das Gespräch mit dem Mönchengladbacher Oberbürgermeister Felix Heinrichs gesucht.

„Wir haben als Kreis Viersen im Juli gemeinsam mit den Städten Viersen und Willich einen Letter of Intent mit der Stadt Mönchengladbach unterzeichnet“, sagt Landrat Dr. Coenen.

„Der Landschaftsplan sollte so angepasst werden, dass die Westverlängerung der Regiobahn nicht erschwert wird. Unser Ziel muss es sein, die Mobilitätswende in der Region einzuleiten. Um dem Naturschutz vollumfänglich gerecht zu werden, bietet es sich an, Pufferstreifen als Abstand zwischen den Bereichen des Naturschutzgebietes und der Bahntrasse zu schaffen.“

Dass der Landschaftsplan geändert werden soll, wurde schon am 16.05.2018 (!) vom Mönchengladbacher Rat beschlossen.

Die hellblaum umrandeten Gebiete kennzeichnen die geplanten Änderungen

Zeichenerklärung zum Landschaftsplan

Drei Jahre später (10.06.2021) beschloss der Umweltausschuss die Einleitung des obligatorischen Beteiligungsverfahrens, in dessen Rahmen die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 22.07.2021 bis kommenden Freitag (03.09.2021) die Möglichkeit hatten/haben eine Stellungnahme zum Landschaftsplan-Vorentwurf abzugeben.

Am 01.12.2020 wurde der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan und der zugehörige Bebauungsplan (zur Radschellverbindung Mönchengladbach-Krefeld) vorgestellt, was langwierige Diskussionen zur Folge hatte, die letztlich (Anfang Juli 2021) in der „Gemeinsamen Erklärung“ der Stadt Mönchengladbach, der Stadt Willich, der Stadt Viersen und des Kreises Viersen mündeten.

Der Kreis Viersen teilte auf BZMG-Nachfrage mit, dass er im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Stadt Möchengladbach zum Entwurf der 3. Änderung des Landschaftsplanes darauf hingewiesen hat, dass die überörtliche Regionalplanung die für die Westverlängerung der Regiobahn vorgesehene Trasse in dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf als Ziel der Raumordnung sichere und Ziele der Raumordnung in den kommunalen Planungen, hier der  Landschaftsplanung, zu beachten seien.

Wie die Ziele der Raumordnung konkret sichergestellt werden, sei Aufgabe der Trägerin der Landschaftsplanung, also der Stadt Mönchengladbach, die als kreisfreie Stadt eine eigene Naturschutzbehörde unterhält.

(c) BZMG

Rekapituliert man die zeitliche Abfolge, stellt man sich die Frage, warum die Unterzeichner der „Gemeinsamen Erklärung“ die angestoßene Änderung des Landschaftsplans in den vorangegangen Diskussionen offensichtlich kein Thema war und in der Erklärung nicht einmal erwähnt wurde.

Nach Lage der Dinge wäre es – im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders rund um das Thema S28“ – an der Stadt Mönchengladbach gewesen, frühzeitlich Transparenz zu schaffen.

Nun jedoch drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadt Mönchengladbach – und hier das vollumfänglich zuständige Dezernat IV (Dr. Bonin) – bewusst erneut die Behinderung des Projektes S28  bzw. erneute Irritationen in Kauf genommen hat.

Ob und in welchem Umfang dieses Verhalten zur Verzögerung bei der Planung zur S28 führen wird, dürfte spätestens dann deutlich werden, wenn die Auswertung der Stellungnahmen zu den Änderungen im Landschaftsplan vorliegt.