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Über 130 Bürger-Fragen hatten – bis auf die CDU – alle vor der Wahl im Mönchengladbacher Rat vertretenen Parteien beantwortet.

Diese Antworten wurden vor der Kommunalwahl veröffentlicht.

„Ab jetzt gehen wir daran, diese Antworten mit dem zu vergleichen, was die Parteien davon in ihrer täglichen politischen Arbeit auch wirklich angehen und umsetzen“ erklärt Werner Knor (BSK) von der Initiative zu den weiteren Aktivitäten.

Man will zunächst die Kooperationsvereinbarung der Ampel „unter die Lupe nehmen“, aber auch darauf ein Auge haben, was aus den Antworten der Parteien, die nicht an der „Ampel“ beteiligt sind, wird.

Auch die Antworten, die der neue Oberbürgermeister Felix Heinrichs vor der Wahl gegeben hatte, bleiben im Fokus.

Bürger können Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf einreichen

Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben das Recht, Einwendungen gegen den Haushaltsplan einzureichen.

https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/amtsblatt/news/amtsblatt-nr-52-vom-30112020/

Mit dieser Bekanntmachung begann eine Frist von 14 Tagen, die am 14. Dezember abläuft.

Zum vergangenen Haushalt (2019/2020) waren 19 Einwendungen eingereicht worden, über die jeweils einzeln in der Sitzung des Stadtrates am 19.12.2018 entschieden wurde.

Über fristgerecht eingehende Einwendungen gegen den aktuellen Haushaltsplan wird ebenfalls in der Ratssitzung, in der der Haushalt verabschiedet wird (vsl. im Februar 2021), einzeln abzustimmen sein.

Alternativ und/oder ergänzend können Bürger ihre Einwendungen auch über die Parteien oder Fraktionen in die Haushaltsberatungen einbringen.

Werner Knor erklärt die Vor- und Nachteile dieser beiden Vorgehensweisen so::

Einwendungen über die Kämmerei:

Vorteil:

Jede Einwendung wird einzeln von der Kämmerei gesondert bearbeitet. Daraus entsteht eine Empfehlung an den Rat, der – ebenfalls einzeln – entscheidet.

Nachteil:

Sehr kurze Fristsetzung; Einwendungen müssen am 14. Dezember 2020 in der Kämmerei vorliegen

Einwendungen über eine Partei oder eine Fraktion:

Vorteil:

Keine enge Fristsetzung; wann diese Einwendungen bei der Partei bzw. der Fraktion vorliegen müssen, ist mit diesen abzustimmen.

Nachteil:

Die Einwendungen werden ggf. Bestandteil der Einlassungen der Fraktion, sind also nicht mehr individuell zuzuordnen. Eine Abstimmung über die einzelne Einwendung im Rat-findet nicht statt.

Knor dazu: „Wir bieten ‚Einwendern‘ an, Kopien ihre Einwendungen und Stellungnahmen anonymisiert in unserem Internetauftritt zu veröffentlichen, um damit transparent zu machen, welche Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf eingegangen sind.“

Dabei spiele es keine Rolle, ob die Einwendungen unmittelbar an die Kämmerei gerichtet sind, oder über die Fraktionen in die Haushaltsberatungen einfließen.

Kopien der Einwendungen an: buergerlobbyisten@bsk-mg.de oder buergerlobbyisten@iggmg.de