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Seit Beginn der Vorüberlegungen und erst recht im Laufe der Planungen zum Rathaus-Neubau, der verheißungsvoll „Rathaus der Zukunft“ genannt wird, orakeln Verwaltung und Teile der Politik zur Frage, wie viele Arbeitsplätze in einem Rathaus-Neubau in Rheydt wirklich notwendig sind, um einen bürgerorientierten Verwaltungsbetrieb sicherzustellen.

Diese Anzahl wird fast ständig geändert, weil immer wieder neue Aspekte in die Diskussion eingeführt und damit weitere Verwirrungen erzeugt werden.

Einmal sollen Beteiligungsunternehmen mit in den Verwaltungsstandort mit einziehen, dann wieder nicht, weil diese lieber in eigenen Räumlichkeiten bleiben möchten und dafür schnell Fakten geschaffen haben, indem sie ihre Dependancen für einige hunderttausend EURO saniert und „aufgehübscht“ haben.

Dann werden Organisationseinheiten schlicht „vergessen“ und müssen nachträglich (per Ratsbeschluss) in die Arbeitsplatzplanung mit aufgenommen werden.

Des weiteren werden ganze Ämter aus den Arbeitsplatzplanungen heraus genommen, weil sie aus hygienischen Gründen und/oder sozialen Gründen in einer Verwaltungszentrale nicht zu suchen hätten.

Bei wieder anderen Organisationseinheiten „operieren“ deren Mitarbeiter zu einem großen Teil „im Außendienst“ und benötigen keinen „eigenen“ Arbeitsplatz.

So schwankte der angenommene „tatsächliche“ Arbeitsplatzbedarf zwischen 1.900 und 1.000.

Dieses „Jonglieren“ mit Arbeitsplatzzahlen erweckt den Eindruck, dass sich die Verwaltungsspitze vornehmlich daran orientiert, wie viele der bisherigen (sanierungsbedürftigen) Standorte vermutlich aufgelassen werden können.

Das alles wird begleitet von einem Wust von Dokumenten, Vorträgen und Verweisen auf politische Beschlüsse aus der Vergangenheit, die meist von der Verwaltung vorfomuliert und „machtvoll“ von derjeweiligen Ratsmehrheit „durchgewunken“ wurden.

Evl. kritische Nachfragen aus der Politik werden wortreich mit (Pseudo-)Fakten, als „verwaltungsintern“ eingestufte Informationen und permanenten Hinweisen darauf, dass die endgülige Entscheidung von der Wirschaflichkeit des Projektes abhängen würden, abgetan.

Das alles scheint unter der Prämisse zu stehen, Politiker und Öffenlichkeit derart zu verunsichern, dass sie das Interesse an den wirklich maßgebenden Fakten, nämlich dem tatsächlichen Bedarf an Arbeitsplätzen in einem Rathaus-Neubau, verlieren.

(c) BZMG

Dabei wäre bei einem seriösen Vorgehen das „Jonglieren“ – manch einer würde sagen: tricksen – gar nicht nötig, wenn die Verwaltungsspitze auf die Daten zugreifen würde, die Bestandteil des städtischen Haushaltes und damit Grundlage für jegliches Verwaltungshandeln sind: Der beschlossene Stellenplan.

In diesem Zahlenwerk ist jeder (!) Arbeitsplatz vollständig oder anteilmäßig einem so genannten „Produkt“ zugewiesen, diese wiederum einem Dezernat und dementsprechend weiteren darunter angesiedelten Organisationseinheiten (OE).

Nicht in diesem Zahlenwerk enthalten sind die Stellen / Arbeitsplätze in den „Beteiligungs­unternehmen“, die nach der Gemeindeordnung „ausgegliederte Aufgabenbereiche der Verwaltung“ sind und deren Personal streng genommen ebenfalls zu den städtischen Mitarbeitern gehören.

Einige dieser Mitarbeiter sind arbeits- oder beamtenrechtlich sogar dorthin nur „abgeordnet“.

Insgesamt weist der Stellenplan zum Haushalt 2021/2022 rund 3.222 Arbeitsplätze in 145 „Produkten“ aus.

Diese Arbeitsplätze teilen sich so auf:

Weil viele Arbeitsplätze mindestens der Dezernate III, IV und V aufgabenbezogen außerhalb einer „Zentralverwaltung“ anzusiedeln sind bzw. per Ratsbeschlüssen an ihren bisherigen Standorten verbleiben sollen, reduziert sich der Arbeitsplatzbedarf im Rathaus-Neubau entsprechend erheblich.

Die Entscheidung, welche Arbeitsplätze in den Rathaus-Neubau zu verlagern wären, ist eine Führungs- und Leitungsaufgabe der jeweiligen Dezernenten und kann seriös und rechtssicher nur auf Grundlage des vom Rat beschlossenen Stellenplans 2021/2022 vorgenommen werden.

Überschlägige Berechnungen auf Basis des Stellenplans kommen zu dem Ergebnis, dass der nominelle Arbeitsplatzbedarf bei maximal 1.200 liegt und unter Berücksichtigung der Arbeitsplätze, die aufgabenspezifisch nicht ständig vorzuhalten und der Arbeitsplätze, die für Telearbeit/Homeoffice geeignet sind, die 1.000er-Grenze unterschreitet.

Hinzu kommt, dass nicht alle „Planstellen“ besetzt und/oder ausfinanziert sind bzw. sein werden und nicht alle Mitarbeiter „Vollzeit“ anwesend sind.