Seite auswählen

Am vergangenen Donnerstag (08.09.2021) beschloss der Ausschuss für Umwelt und Mobilität mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und DIE LINKE .

Dabei ging es der CDU nicht etwa um die Ergebnisse der von der Verwaltung zur Abstimmung vorgelegten Planungen, sondern um die Frage, ob die betroffenen Bürger vorher hätten beteiligt werden müssen, oder sie „nur“ zu informieren.

Schon in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 08.09.2021 hatte es – angestoßen durch die CDU – einen Disput gegeben, der mit einem einstimmigen Beschluss endete, dass die BV Süd

  • die Planungen „zustimmend“ zur Kenntnis genommen habe und
  • der Ausschuss für Umwelt und Mobilität gebeten werde, über eine Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung „nachzudenken“.

Kurzer Exkurs: In der vergangenen Ratsperiode hat sich die Begrifflichkeit „zustimmende Kenntnisnahme“ eingebürgert. Da Bezirksvertretungen und Ausschüsse bei bestimmten Sachverhalten bewusst nicht in Entscheidungsketten eingebunden sind, können sie solche Sachverhalte nur „zur Kenntnis nehmen“ (oder nicht). Jede Debatte z.B. in einer BV setzt „Kenntnisnahme“ voraus. Insofern suggeriert die „zustimmende Kenntnisnahme“ dass der BV eine Entscheidungsbefugnis zugestanden sei, obwohl eine solche nicht besteht.

Dieses „Nachdenken“ geschah im Ausschuss dann auch zu genüge mit dem Ergebnis, dass Bürgerbeteiligungen besonders dann sinnvoll seien, wenn den Bürgern Alternativen aufgezeigt werden könnten, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei.

Weil sich die CDU mit dieser Feststellung nicht anfreunden konnte, stimmte sie im Ausschuss gegen die Verwaltungsvorlage, obwohl sie inhaltlich in der BV Süd und im Ausschuss den geplanten Lösungsansatz als einzig möglichen eingestuft hatte.

Die Friedrich-Ebert-Straße wird nach Mehrheitsbeschluss des Ausschusses beidseitig einen so genannten „Fahrradschutzstreifen“ erhalten, also die für Radfahrer unsicherste Variante einer Radwegführung.

Die Friedrich-Ebert-Straße beginnt am Marienplatz und endet an der ehemaligen Stadtgrenze, wobei die „Schutzstreifen“ nur zwischen Hohlstraße und Cecilienstraße (ehem. Stadtgrenze) markiert wird.

Dazu werden 39 der aktuell vorhandenen 128 Parkmöglichkeiten am Straßenrand entfallen und 10 Baum­scheiben – jeweils mit der Länge eines Pkw-Parkstandes – neu geschaffen.

Abschnitt Hohlstraße – Logenstraße

Abschnitt Nordstraße – Freiheitstraße

Abschnitt Logenstraße – Nordstraße

Abschnitt Freiheitstraße – Cecilienstraße

Verwaltungsvorschlag: Fahrrad-Schutzstreifen

Die Fachverwaltung schlug – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die Markierung von Schutzstreifen und die Einrichtung von Baumscheiben auf der Friedrich-Ebert-Straße vor und begründete dies u.a. so:

„Die Markierung von Schutzstreifen ermöglicht es, der Nutzungsdichte auf der Friedrich-Ebert-Straße gerecht zu werden und trotzdem eine deutliche Verbesserung für den Radve-kehr zu erzielen.

Schutzstreifen bieten Radfahrenden aus Sicht der Verwaltung ein gutes Angebot, da sie dem Radverkehr eine Fläche zur Verfügung stellen, die vom Pkw in der Regel nicht und von Lkw und Bussen nur im Begegnungsfall benutzt werden soll.

Die in der RASt06 aufgeführten Ein-satzkriterien (Regelbreiten, Schwerverkehrsanteil, Straßenkategorie) werden auf der Fried-rich-Ebert-Straße erfüllt. Im Mönchengladbacher Stadtgebiet wurde die Erfahrung gemacht, dass Kfz-Fahrende die Funktionsweise von Schutzstreifen immer besser verstehen und an-nehmen.

Nur in dieser Variante kann zudem dem im Masterplan Nahmobilität identifizierten Mangel an Radabstellanlagen entgegengewirkt werden, indem abschnittsweise Fahrradbügel anstelle von Parkständen eingerichtet werden. … “ (Zitat aus Beratungsvorlage 0860/X)

Von der Verwaltung ausgeschlossene Möglichkeiten:

Protected Bike Lane (PBL)

Begründung:

„Für die Dimensionierung von Protected Bike Lanes (PBL) gibt es keine Gesetzesgrundlage oder Richtlinie.

Der ADFC-Bundesverband empfiehlt Breiten von mind. 2,00 m + 0,85 m Si-cherheitstrennstreifen.

Für die Friedrich-Ebert-Straße würde dies aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit bedeuten, dass sämtliche Parkplätze entfallen müssten, die verbleibende Fahrbahn des Kfz-Verkehrs nur noch eine Einbahnstraßen-Regelung zulässt und keine Baumscheiben eingerichtet werden könnten.

Außerdem müsste die Barriere der PBL auf-grund der Randnutzungen regelmäßig geöffnet werden, was zu einem Sicherheitsrisiko führt.

Angesichts der vielseitigen Nutzungen auf der Friedrich-Ebert-Straße, des hohen Parkdrucks und der Rolle im Vorrangstraßennetz, rät die Verwaltung von dieser Lösung ab.“ (Zitat aus Beratungsvorlage 0860/X)

Bauliche Radwege

Begründung:

„Bauliche Radwege sollten gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) eine Mindestbreite von 1,60 m + Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m aufweisen.

Die Straßenraumbreiten der Friedrich-Ebert-Straße schwanken stark, sodass die Anlage von baulichen Radwegen äußerst kompliziert und mit einer umfassenden baulichen Anpassung der Nebenanlagen verbunden wäre.

Diese Maßnahme müsste durch die Anwohnerschaft über Straßenausbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes in großen Teilen finanziert werden.

Eine Breitenprüfung ergab, dass aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit und stark schwankenden Fahrbahnbreiten zum Teil Aneinanderreihungen von Mindestmaßen notwendig wären oder Mindestmaße nicht eingehalten werden können.

Dies ist gemäß RASt06 zu vermeiden.

Außerdem bestehen aufgrund der Einmündungen sowie einigen Geschäfts- und Grundstückszufahrten erhebliche Sicherheitsbedenken für den Radverkehr.

Zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommt es bei dieser Führungsform häufiger zu Konflikten.

Angesichts der Nähe zur Innenstadt und eines erhöhten zu erwartenden Fußverkehraufkommens ist daher eine klare Trennung von Rad- und Fußverkehr anzustreben.

Zudem müssten bei dieser Variante sämtliche Parkplätze entfallen und es könnten keine Bäume vorgesehen werden. Die Verwaltung rät aus den genannten Gründen von dieser Lösung ab.“ (Zitat aus Beratungsvorlage 0860/X)

Radfahrstreifen

Begründung:

„Radfahrstreifen besitzen laut RASt06 Mindestbreiten von 1,60 m (zuzüglich 0,25 m für die Markierung).

Ähnlich wie die Einrichtung einer PBL, würde auch die Markierung von Radfahrstreifen bedeuten, dass sämtliche Parkplätze entfallen müssten und keine Baumscheiben eingerichtet werden könnten.

Daher rät die Verwaltung von dieser Lösung ab.“ (Zitat aus Beratungsvorlage 0860/X)

Im Zuge der Planungen zu dieser Maßnahme wurde der Stadtverband Mönchengladbach des ADFC um eine Stellungnahme gebeten bzw. ihm anheim gestellt, eine Stellungnahme abzugeben.

ADFC-Beteiligung

Der ADFC hatte wegen der mangelnden Flächenverfügbarkeit auf der Friedrich-Ebert-Straße die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung gewünscht.

Außerdem wurde die Anlage von baulichen Radwegen und eine breitere Dimensionierung der Parkstände empfohlen.

Von diesen Vorschlägen riet die Fachverwaltung mit dieser Begründung ab:

„Die Friedrich-Ebert-Straße ist im Vorrangnetz als Sammelstraße deklariert und erfüllt damit überwiegend eine Erschließungsfunktion.

Dies bedeutet aber auch gleichzeitig, dass ein Anteil an Verbindungsfunktion immer noch erhalten bleibt.

Dies wird vor allem in der Funktion als Busachse mit drei Linien deutlich.

Eine Verlagerung von Bussen in einer Fahrrichtung auf eine Parallelachse ist nicht akzeptabel, da dies für die Fahrgäste negative Auswirkungen mit sich bringt (u.A. Umsteigebeziehungen verschlechtern sich, Nachvollziehbarkeit des Liniennetzes wird schwierig, Verlegung von Haltepunkten).

Im Sinne der Förderung des Umweltverbundes und insbesondere des ÖPNV wäre eine solche Maßnahme kontraproduktiv.

Des Weiteren führt die Einrichtung einer Einbahnstraße auch im MIV zu Umwegfahrten, mit denen andere kritische Straßenabschnitte, oft verkehrsberuhigte Straßen, zusätzlich belastet werden.

Das beträfe in diesem Fall die Mühlenstraße sowie weitere Erschließungsstraßen des untergeordneten Netzes.

Solche unerwünschten Nebeneffekte sind möglichst zu vermeiden.“ (Zitat aus Beratungsvorlage 0860/X)