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Als die Mönchengladbacher CDU im Oktober vorigen Jahres Gegner der Schließung der Hauptschulen in Neuwerk und an der Kirschhecke in Odenkirchen ermutigte, ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss der Ampel zur „auslaufenden Auflösung“ durchzuführen und diese Initiative auch aktiv bei der Unterschriftensammlung unterstützte, muss ihr klar gewesen sein, dass selbst bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren eine Schließung nicht zu verhindern war.

Denn auch sie wusste, dass nicht der Wille von unterzeichnenden Bürgern den Erhalt der beiden Hauptschulen bewirken könnte, sondern nur die tatsächlichen Anmeldezahlen.

Und diese Anmeldezahlen liegen nun vor (Stand: 08.03.2022):

  • Hauptschule Neuwerk: 9 Anmeldungen (Vorjahr 29)
  • Hauptschule Kirschhecke: 21 Anmeldungen (Vorjahr 15)

Die für die weiterführenden Schulen zuständige Bezirksregierung Düsseldorf ordnet angesichts dieser Zahlen an, diese beiden auslaufend aufzulösen und den Beschluss des Rates vom 16.02.2022 zur Annahme des Bürgerbegehrens dementsprechend aufzuheben, um einen „rechtmäßigen Zustand“ wieder herzustellen.

Es mag sein, dass die Diskussion um die Hauptschulen nicht „ideologisch“ geführt worden ist, parteipolitisch war sie allemal, wobei konstatiert werden kann, dass die CDU hierbei eine „herausragende“ Rolle eingenommen hat.

Damit dürfte sie dem Rechtsinstrument „Bürgerbegehren“ einen Bärendienst erwiesen haben.

Aber nicht nur diesem, sondern auch den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und den Unterzeichnern, weil diesen offensichtlich durch die politischen Äußerungen der „CDU-Fachpolitiker“ suggeriert wurde, dass das Bürgerbegehren Erfolg haben würde und dadurch die Schließung der beiden Hauptschulen verhindert werden könnte.

Und das, obwohl schon beim Einreichen des Bürgerbegehrens fest steht, dass nach dem Schulgesetz ausschließlich die Zahl der Anmeldungen, also der Elternwille, ausschlaggebend ist.

Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen – wenn nicht sogar sehr wahrscheinlich -, dass die CDU auch sich selbst hinsichtlich ihrer politischen Glaubwürdigkeit einen Bärendienst erwiesen hat, weil sie in Kenntnis der Rechtslage aus dem Schulgesetz das Bürgerbegehren „Keine Schulschließungen! – #Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Ausdünnung“ angestoßen, mindestens aber mit viel „Einsatz“ forciert hat.

Die Bewertung des CDU-Engagements bei diesem Bürgerbegehren ist sicherlich nicht in die Kategorie „Verschwörungserzählung“ einzuordnen, wenn ein Zusammenhang mit dem (erfolgreichen) Bürgerbegehren gegen den Verkauf von Haus Erholung hergestellt wird.

Seinerzeit wurde dieses Bürgerbegehren von den heutigen Kooperationspartnern der SPD, also von FDP und Grünen, unterstützt und im Ergebnis das CDU-Ziel, Haus Erholung an einen Investor zu veräußern, verhinderte.

Wer das Engagement der CDU gegen die Schließung der beiden Hauptschulen als „Retourkutsche“ zur Niederlage beim Bürgerbegehren „Haus Erholung“ versteht, muss nicht unbedingt falsch liegen.

Falsch liegen könnten Initiatoren zukünftiger Bürgerbegehren, wenn sie sich von der CDU (oder anderer Parteien) unterstützen lassen, ohne sich zuvor selbst ausführlich mit Rechtslagen auseinandergesetzt zu haben.

Initiatoren und Unterstützer aller Bürgerbegehren müssen sich bewusst sein, dass sich ihre Anliegen entweder gegen politische Beschlüsse wenden („kassierende“ Bürgerbegehren) oder für eine Sache eintreten („initiierende“ Bürgerbegehren), die von Politik und/oder Verwaltung bislang unzureichend oder gar nicht angegangen wurde.

Es liegt also in der Natur von Bürgerbegehren, dass sich ihre „Gegner“ in politischen Sphären befinden.

Binden Akteure von Bürgerbegehren Vertreter von Parteien in ihre Überlegungen, Planungen und Entscheidungen ein, laufen sie Gefahr, manipuliert und vielleicht sogar parteipolitisch instrumentalisiert zu werden.

Als Beispiel dafür könnte sicherlich das Mönchengladbacher Bürgerbegehren „Keine Schulschließungen! – #Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Ausdünnung“ herhalten.