Seite auswählen

Die Hundesteuerbefreiung für sogenannte Tierheimhunde wird verlängert.

Das hat der Rat der Stadt Viersen beschlossen.

Wer einen Hund aus dem Nettetaler Matthias-Neelen-Tierheim oder aus dem Tierheim des Vereins Tierschutz Mönchengladbach übernimmt, zahlt für das Tier künftig zwei Jahre lang keine Hundesteuer.

Seit 2015 galt für diese Hunde eine Steuerbefreiung von einem Jahr.

Die FDP hatte beantragt, für alle Hunde aus deutschen Tierheimen zwei Jahre Steuerfreiheit und anschließend eine Ermäßigung auf die Hälfte zu ermöglichen.

Nachdem die Verwaltung in einer ausführlichen Vorlage die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung und die Ergebnisse einer Abfrage des BdSt (Bund der Steuerzahler) in Vergleichsstädten herangezogen hatte, fiel einvernehmlich der Beschluss, die Befreiung weiterhin auf Hunde aus ortsnahen Tierheimen zu begrenzen.

Verändert wurde dagegen die Dauer der Befreiung.

Diese ist nun doppelt so lang wie in den Vorjahren.

Außerdem stellt die nun geänderte Hundesteuersatzung klar, dass die Befreiung auch für mehrere Hunde bei einem Halter parallel gilt.

Aktuell sind elf Hunde im Stadtgebiet wegen ihrer Herkunft aus einem Tierheim steuerbefreit.

Das zusätzliche steuerfreie Jahr wirkt sich auf den städtischen Haushalt mit einem Einnahmerückgang von 1.100 Euro aus.