Wer in der letzten Ratssitzung (02.10.2019) die mehr als zweistündige Debatte um die „Causa Sven“ verfolgt hat, musste zu dem Ergebnis kommen, dass sich die „Transparenz-Bereitschaft“ der vom Stadtrat in den NEW-Aufsichtsrat „entsandten“ Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) und Felix Heinrichs (SPD) sowie des Hauptverwaltungsbeamten Hans Wilhelm Reiners (CDU) in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter im NEW-Aufsichtsrat, als äußerst dürftig bis nicht vorhanden herausstellt.
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Auch der extra zur Stellungnahme eingeladene NEW-Vorstand Frank Kindervatter vermochte nichts zur Klärung der Kernfrage beitragen zu können/wollen, wer veranlasst hatte, dass aus der Entscheidungsvorlage für den NEW-Aufsichtsrat der Passus herausgestrichen wurde, dass vor der Unterzeichnung des Vertrages zur Beteiligung der NEW AG an der share2drive GmbH vom Rat die Zustimmung einzuholen sei.
Um diesen „Zustimmungsvorbehalt“ drehten sich die zahlreichen Fragen der sehr gut vorbereiteten Fraktionen von FDP; DIE LINKE und B90/Die Grünen an die „Akteure“ des „Sven-Deals“.
Kindervatter beteuerte – unwidersprochen von den NEW-Aufsichtsratsmitgliedern -, dass seine Entscheidungsvorlag diesen „Zustimmungsvorbehalt“ enthalten habe.
Obwohl ihm wohl kaum jemand im Rheydter Ratssaal Glauben geschenkt hatte, konnte er nicht erklären, durch wen das Löschen dieses Passus im Beschluss veranlasst bzw. vorgenommen wurde.
Der möglicherweise auskunftsfähige NEW-Aufsichtsratsvorsitzende Hans Peter Schlegelmich hüllte sich zu diesem Thema weiterhin in Schweigen, bot jedoch mehrfach ein Gespräch an, weil er an „maximaler Transparenz“ interessiert sei.
Ein ähnliches „Angebot“ macht auch NEW-Vorstand, der in häufigem Augenkontakt mit Schlegelmilch stand, wobei auch er nicht konkret wurde, mit wem dieses Gespräch stattfinden soll.
Erfahrungen aus der älteren und jüngeren Vergangenheit lassen a es naheliegend erscheinen, dass solche Gespräche aus Sicht der „Gesprächsanbieter“ nicht in der Öffentlichkeit geführt werden sollen.
Ob sich die Sprecher von FDP, Grünen und DIE LINKE auf solche „Hinterzimmergespräche“ einlassen werden, ist fraglich und würde ihrem Ziel um Aufklärung der „Causa Sven“ – auch angesichts der Kommunalwahl im nächsten Jahr – widersprechen.
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Felix Heinrichs war der einzige, der sich etwas ausführlicher, in der Angelegenheit äußerte.
Nicht etwa, um zur Beantwortung der Frage beizutragen, wer veranlasst hatte, dass der „Zustimmungsvorbehalt“ aus der Kindervatter‘schen Entscheidungsvorlage herausgestrichen worden war.
Vielmehr verstieg sich der SPD-Fraktionsvorsitzende in einem über siebenminütigen Statement in einen Problembereich, der nicht nur NEW-Aufsichtsratsmitglieder tangiert, sondern auch die Aufsichtsratsmitglieder anderer „verselbständigten Aufgabenbereiche“ (= städtische Beteiligungsgesellschaften) und letztlich jedes Ratsmitglied.
Dabei geht es nämlich im Kern um die Frage, wie viel Kenntnis Mandatsträger von einem Sachverhalt haben müssen, bevor sie einer Entscheidung zustimmen und in der Folge, wie eine anschließende Haftung aussehen könnte.
Fasst man die Positionen aus seine Statement zusammen, ergibt sich folgendes Bild:
Felix Heinrichs
- sieht sich als Aufsichtsratsmitglied außer Stande Entscheidungsvorlagen des NEW-Vorstandes soweit zu verstehen, dass er sich eine eigene Meinung bilden und auf dieser Grundlage entscheiden kann,
- stimmt Vorlagen nach eigenem Bekunden solange zu, bis ihm jemand sagt, dass er dies nicht tun solle,
- erwartet vom Beteiligungsmanagement der Stadt „Warnungen“, die ihm sagen, wenn er nicht zustimmen kann,
- kritisiert die Enthaltung des städtischen Gesellschaftervertreters Hans Wilhelm Reiners in der betreffenden Aufsichtsratssitzung und
- nennt Reiners‘ Abstimmungsverhalten als Grund dafür, dass er den Beschluss des NEW-Aufsichtsrates ohne Zustimmungsvorbehalt mitgetragen und diesem zugestimmt habe.
Ratsmitglieder und Mitglieder von Aufsichtsgremien „verselbständigten Aufgabenbereiche“ müssen sich (notfalls) soweit qualifizieren, dass sie gemäß ihrer Verpflichtungen beim Antritt ihre Mandates als Vertreter der Bürger ihre Entscheidungen in deren Sinne treffen können … und damit auch Verantwortung übernehmen … bis hin zur Haftungsübernahme.
Gerade Letzteres scheinen die meisten Ratsmitglieder für sich zu verdrängen oder aber offensiv zu negieren.
Dies vor allem, dass sie durch ihr Mandat und die damit verbundene Entscheidungsbefugnis Kern der Tätigkeit der Kommunalen Selbstverwaltung werden und in ähnlicher Weise für die Folgen ihres Handelns (z.B. Entscheidungen treffen) gerade stehen, wie Beamte und andere Mitarbeiter der Verwaltung.
Dazu hat das OLG Naumburg (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt) in seinem Urteil vom 27.11.2008 unter Aktenzeichen 1 U 43/08 ausführlich zum Verschuldensmaßstab und zur Feststellung des Verschuldens von Gemeinderatsmitgliedern geäußert.
In dem baurechtlichen Verfahren ging es bei der Errichtung von Putenmastanlagen im unbeplanten Außenbereich um die Frage, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben rechtswidrig versagt hat.
In diesem Verfahren vertrat die beklagte Gemeinde die Auffassung, es läge kein Verschulden der Gemeinderatsmitglieder vor.
Der Senat des OLG hingegen kam u.a. nach Prüfung von Sitzungsprotokollen zu dem Ergebnis, die Gemeinderäte hätten sogar bedingt vorsätzlich eine pflichtwidrige Entscheidung getroffen.
Für die Verschuldensfrage komme es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, d.h. auf eine stark objektivierte Sicht, nicht aber darauf, über welche Fähigkeiten die einzelnen Gemeinderäte der Beklagten im Jahre 1997 wirklich verfügten.
Insoweit gelte, dass wie jeder Beamte i.S.v. § 839 BGB, auch ein ehrenamtlicher Gemeinderat, die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen bzw. sich vor seiner Entschließung verschaffen muss.
Anderenfalls würde das Schadensrisiko bei Entscheidungen kommunaler Vertretungskörperschaften in unzumutbarer Weise auf den einzelnen Bürger verlagert werden.
Demnach stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der ehrenamtlich tätigen Mandatsträger.
Für kommunale Mandatsträger gilt nicht deshalb ein milderer Maßstab, weil sie „Laien“ sind oder sich als solche bezeichnen.
Die zur Entscheidung befugten Ratsmitglieder müssen, um nicht schuldhaft zu handeln,
- ihre Entscheidung sorgfältig vorbereiten,
- mögliche Konsequenzen abwägen und
- bei fehlender Sach- oder Rechtskenntnis die Auskunft ihrer Verwaltung, sonstiger Behörden oder externer Fachleute einholen.
Jeder Stadtrat ist für sein Verhalten bei Abstimmungen individuell verantwortlich.
Maßstab ist die objektive Rechtsordnung, wie sie z. B. im Kommunalabgabengesetz und in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens definiert ist.
Irrelevant für die Frage der Schuldhaftigkeit eines Mandatsträgers sind seine politischen Überzeugungen oder das Programm seiner Partei oder seiner Fraktion.
Ein Stadtrat darf sich auch nicht blind darauf verlassen, dass die Beschlüsse seiner Fraktion rechtmäßig sind und in der Umsetzung keine Haftungstatbestände auslösen.
43 Absatz 4 GO NRW sagt über die „Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder“ dies aus:
Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie
- in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,
- bei der Beschlussfassung mitgewirkt haben, obwohl sie nach dem Gesetz hiervon ausgeschlossen waren und ihnen der Ausschließungsgrund bekannt war,
- der Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt haben, für die das Gesetz oder die Haushaltssatzung eine Ermächtigung nicht vorsieht, wenn nicht gleichzeitig die erforderlichen Deckungsmittel bereitgestellt werden.
Die Stadträte wie auch die von der Stadt entsandten Beamten im Aufsichtsräten haften wie jedermann, der am Rechtsverkehr teilnimmt, nach den Normen des Privatrechts, die auch für kommunale Kapitalgesellschaften gelten.
Die Haftung kann deshalb nicht gemäß § 839 BGB schuldbefreiend auf den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn übergeleitet werden.
Jeder Stadtrat und jeder Kommunalbedienstete, der als Organ einer Kapitalgesellschaft tätig wird, kann im Schadensfall zusammen mit der Kommune als Gesamtschuldner verklagt werden.
Zwar sieht § 113 GO NRW zur „Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen“ in Absatz 6 folgende Haftungsfreistellung vor:
Wird ein Vertreter der Gemeinde aus seiner Tätigkeit in einem Organ haftbar gemacht, so hat ihm die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Auch in diesem Falle ist die Gemeinde schadensersatzpflichtig, wenn ihr Vertreter nach Weisung des Rates oder eines Ausschusses gehandelt hat.
Doch im vorliegenden Fall der „Causa Sven“ kann durchaus mindestens von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden.
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In der Ratssitzung am 02.10.2019 reagierte Hans Wilhelm Reiners mit der Bemerkung, er finde es an dieser Stelle „etwas schwierig“, weil jetzt Schwarzer Peter gespielt würde und weist darauf hin, dass es eine Sitzungsunterbrechung im Aufsichtsrat gegeben habe.
„Mehr sage ich an dieser Stelle jetzt nicht“, so Reiners wörtlich.
Wer was zum Anlass dieser Sitzungsunterbrechung nahm, wer welche Absprachen mit welchen Zielen dabei getroffen hatte, lässt Reiners offen und macht die Angelegenheit noch intransparenter.
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Wenn ein (Aufsichts-)Ratsmitglied (hier: Felix Heinrichs) zu erkennen gibt und/oder dies in der deutlichen Form öffentlich artikuliert, dass er ohne dass er über die notwenige Sach- oder Rechtskenntnis verfügte, eine so weitreichende Entscheidung getroffen hat, wie die Unterbindung des „Zustimmungsvorbehalt“, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Qualifikation für die Bekleidung des Amtes in einem Aufsichtsrat oder gar für ein „höheres“ Amt.
Zwangsläufig ergibt sich die Qualifikationsfrage auch hinsichtlich des von Heinrichs bekleideten Amtes als Aufsichtsratsvorsitzender der NEW mobil & aktiv GmbH.
Angesichts des bisherigen Kenntnisstandes in der „Causa Sven“ stellt sich die gleiche Frage auch bezüglich des NEW-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Hans Peter Schlegelmilch.
Obwohl sich dieser nicht in der Deutlichkeit wie Felix Heinrichs „geoutet“ hat, er aber durch seine Vorsitzendenfunktion die Gesamtverantwortung für die unzulässige Entscheidung des Vorstandes hat, muss auch seine Qualifikationalso solche detulich hinterfragt werden.
Auch wenn der NEW-Vorstand Frank Kindervatter erklärt, dass in seiner Entscheidungsvorlage der „Zustimmungsvorbehalt“ enthalten gewesen sei, er beteuert an einer „maximalen Transparenz“ mitwirken wolle und er geradezu flehentlich um Vertrauen bat, ohne dies explizit zu sagen, wird er die Frage beantworten müssen, warum er – wider besseren Wissens – den nicht rechtskonformen Aufsichtsratsbeschluss dennoch umgesetzt hat.
Dieser ganze E-Auto-Kram geht mir schon lange richtig auf den Keks.
Ja, auch deswegen, was Stadtfilzer schrieb. Seltene Erden sind der pure Wahnsinn und bei der Gewinnung viel schlimmer als der Braunkohletagebau je sein kann, denn der läuft im Verhältnis human ab, auch wenn es ständig um Heimatverlust geht.
Der Heimatverlust derer die meistens brutal und radikal „entfernt werden“ und NULL Entschädigung erhalten, wo Seltene Erden und Erze sind, die Gutmenschen und Grünlinge für ihre E-Karren brauchen, interessiert ganz offensichtlich niemanden der CO2- und Klimagläubigen!
Von Tieren, Natur- und Umweltschäden ganz zu schweigen!
Mich würde auch der CO2-Fußabdruck der Seltenen Erden sehr interessieren. Dazu wird großzügig geschwiegen.
Zu den E-Autos und deren Tauglichkeit in der Praxis, die auch für SVEN eine Rolle spielen dürfte:
2017 wurden Staubsauger mit mehr als 900 Watt EU-weit VERBOTEN!!!
… aber E-Autos sollen möglichst schnell ALLE Deutschen fahren. Besser die GANZE WELT, auch wenn für uns alle die Seltenen Erden dann nicht mal reichen … bisserl Verschnitt ist halt immer???
Spätestens da müsste es wenigstens nicht nur klingeln, sondern schrillen. Noch mehr Widerspruch ist kaum möglich.
Dazu kommt, dass bei diesen E-Dingern (auch größeren und Bussen) bei den Kosten auch noch die Batterie als Kostenfaktor dazu kommt und, wer auch im Winter fahren will, noch ne Heizung dazu kaufen muss.
Zitat Auto-Motor-Sport: „Bei knackigen Minusgraden sind auch leistungsstarke Traktionsbatterien mit der Fahrzeugheizung gefordert.“ Oder ÜBERfordert?
https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/alternative-antriebe/elektroauto-heizung-im-winter-tipps/
Nett formuliert, ja untertrieben.
Besonders putzig sind die genialen Tipps, die dem E-Fahrer fürs Heizen empfohlen werden, wie z.B. Heizen mit einem, Achtung: elektrischen Heizlüfter, die sind ja bestens als „Stromsparer“ bekannt und empfehlen sich geradezu fürs Energiesparen …
Hinweis dazu (ernst gemeint!):
„Verfügt das E-Auto über keine solche Vorheiz-Funktion, kann der gute alte Heizlüfter Abhilfe schaffen. Solche Geräte mit üblicherweise bis zu 2.000 Watt Leistung gibt es in speziellen Ausführungen für Kfz, die robuster ausfallen.“
Cool auch diese Empfehlung, dank der man also noch mal ne halbe Stunde eher aufstehen muss, wie das z.B. bei der abendlichen Heimfahrt oder ner erforderlichen, spontanen E-Autofahrt funktionieren soll, wird leider nicht verraten:
„Mit Netzstrom kann man entsprechend 15-20 Minuten vor dem Start den Innenraum vorheizen.“
Und immer schön in der Kälte dabei bleiben, irgendwann wird’s ja in dem irgendwann rollenden E-Gefrierschrank etwas wärmer und die Scheiben hoffentlich frei, denn, wieder ein echt cooler, praxisnaher Tipp:
„Wichtig dabei ist natürlich eine umsichtige Nutzung – der Heizlüfter darf nicht unbeaufsichtigt umfallen können, nicht abgedeckt werden und muss ausreichend Abstand zu Verkleidungen haben. Gut ist hierfür zum Beispiel der Beifahrer-Fußraum geeignet.“
Merkt da noch jemand was? Ist das Comedy oder was?
Ich will morgens nur zügig los oder soll man in den Dingern gleich übernachten, denn laden für’s Fahren muss so ne E-Büchse ja auch noch! Was, wenn man in einem Mehrfamilienhaus ohne Garage wohnt??? Hängen da die Ladekabel aus den Fenstern? Stelle mir das grade bildlich vor.
WO stehen die Autos im richtigen Leben? Meist irgendwo im Nirwana, weil Parkplätze meist äußerst rar sind!
Den Artikel empfehle ich allen, die sich so ein Ding nicht nur mal mieten, sondern kaufen wollen, denn mit der „Alternative“ Standheizung, die nicht überall funktioniert (hüstel), wird es nochmal teurer.
Zitat: „Dies ist allerdings aufwendiger und damit teurer als bei Alternative zwei, der Luftstandheizung.“
Mein Lieblingsstipp ist aber dieser, der sprachlos machen müsste:
„Standheizungen für Flüssigbrennstoffe werden üblicherweise mit Benzin oder Diesel betrieben, beim Einsatz in E-Autos gibt es jedoch Alternativen.
Das wären einerseits spezielle Ethanol-Standheizungen wie die Hydronic 2 E4S von Eberspächer, die mit Bio-Methanol betrieben werden kann.“
Und jetzt wird’s echt obergaga, aber das alles ist wirklich ernst gemeint:
„Und beim Einbau einer DIESELstandheizung kann man diese wahlweise auch mit HEIZÖL „füttern“ – im Gegensatz zum Heizöl im Dieselautotank ist das steuerlich erlaubt und spart entsprechend bei jedem Tanken ein paar Euro.
Während der benötigte Kraftstofftank für eine solche Standheizung noch relativ problemfrei eine passende Stelle findet, stellt sich hier nur noch ein letztes Problem: Wohin mit dem Tankstutzen?
Als Lösung empfehlen Umbaubetriebe eine Montage der Einfüllöffnung mit Tankdeckel im hinteren Stoßfänger. Mit einem dezenten, bündig montierbaren Einfüllstutzen aus dem Bootsbereich lässt sich dieses Problem auch einigermaßen ästhetisch lösen.“
Ahäm, also Heizung für E-Büchse gaaaanz easy und bei Diesel oder Heizöl zum Heizen fürs E-Auto spielt auch das bööööse CO2 und die Wirkung von noch böserem Diesel keine Rolle!
Weiß das alles Herr Resch von der Deutschen Umwelthilfe (und Greenpeace & Co.)? Der, samt Grünen und parteiübergeifenden Anhängern der Klimawandelleere, Herrn Trittin, Frau Baerbock, Frau Roth, Frau Göring-Eckert, Herrn Özdemir und Frau Neubauer und Frau Thunberg, samt alle FFF-Jünger müssten dabei doch Schnappatmung kriegen, ja hyperventilieren!
Also ehrlich, geht’s noch?
FINDE den FEHLER!
Viel Wind und Hoffnung auf gute Geschäfte mit einer E-Büchse mit 140 km Reichweite? Auch im Stadtverkehr ist das nicht gerade üppig.
Zitat:
„Sven von Share2Drive aus Aachen ist ein Elektroauto, der speziell für das Elektro-Carsharing in der Stadt entwickelt wurde. An dem kleinen Stromer, der gerade auf dem Genfer Autosalon präsentiert wurde, ist neben dem Automobilentwickler FEV auch der Energieversorger NEW beteiligt. Der Versorger will mit dem Auto den Einstieg in den umkämpften Markt der Stadtmobilität schaffen.“
https://energyload.eu/elektromobilitaet/elektroauto/elektroauto-sven-share2drive/
Stadtmobilität ist ein hübsches Modewort, das auch noch mit guten Geschäften lockt. Also wollen viele mitkassieren. Verständlich.
Ob das bei (nicht nur) E-Autos funktioniert? Also das Kassieren? Carsharing ist seit langem umstritten, denn richtig kassieren ist dabei fraglich, weil leider viele User mit den Fahrzeugen eben nicht wie mit einem eigenen umgehen.
E-Autos sind ohnehin eine mehr als fragwürdige Angelegenheit und bei weitem nicht so umweltfreundlich, wie gerne verkauft und dargestellt wird. Wer mag, frage einfach mal Tante Googel nach „Seltene Erden“ (die für diese Dinger absolut unumgänglich sind) und klicke dann mal auf „Bilder“.
Was man zu sehen bekommt ist richtig gruselig, ja übel!
Man kann auch genügend in Textform im Netz finden. Wird aber auch nicht besser. Von Umweltzerstörung über Menschenrechtsverletzungen bis zu übelster Kinderarbeit ist alles dabei.
Und der Strom? WOHER kommt der? Damit meine ich nicht die selbstverständliche Steckdose, pardon, Ladestation, sondern den Strom, der nicht mal grün ist, weil die grünen Strom-Kapazitäten gar nicht reichen/vorhanden sind und somit zu einem sehr großen Anteil der verpönte aus AKW (oft sogar aus Schrott-AKWs aus dem Ausland) und der bösen, bösen Braunkohle stammt.
Warum beendet man den Eiertanz um ein vermeintliches Prestigeprojekt nicht endlich??? Aus wirtschaftlichen, politischen oder prinzipiellen Gründen – oder aus allen diesen?
Sieht so aus als hätten sich alle in etwas verrannt und finden keinen gesichtswahrenden Ausgang mehr.
Die Fragen zur Causa Sven reißen nicht ab:
Da der Herr Dr. H-P Schlegelmilch als Geschäftsführer der imat uve GmbH im Geschäftsfeld eng mit der Automobilindustrie verbunden ist, stellt sich mir die Frage, ob er evtl. selbst ebenfalls von dem Kauf Sven profitieren könnte oder sogar den größten Eigennutz daraus erzielen könnte?
Warum sollte man sich ansonsten so intensiv und mit so großer Geheimniskrämerei für ein Projekt einsetzen, was andere Mitbewerber links liegen gelassen haben?
Ich denke nicht, dass die anderen das Thema verschlafen haben und unsere aufgeweckten „Experten“ das „Geheimprojekt“ geschnappt haben, denn es sieht ja so aus, als dass es immer noch keine anderen Käufer gibt.
Wie man weltweit feststellen kann, haben Nischenanbieter keine Chance auf dem Markt – außer man verfügt anscheinend über solch hellseherischen Fähigkeiten- wie die in diesem Fall gehandelten Personen, mit ihren Visionen!
Sogar die chinesischen Automobilhersteller haben große Schwierigkeiten mit ihren E-Auto Projekten.
Die Firma Dyson, bekannter Staubsauger- und Elektrogeräte Spezialist, der ein fix und fertiges Elektroauto fertig auf dem Hof stehen hat, hat die Produktion, trotz erheblicher Investitionen von 2,8 Mrd. Euro auf Eis gelegt, da er keine Möglichkeit sehe, das Produkt kommerziell, gewinnbringend zu vertreiben.
Zitat Dyson:
„Ich habe alles versucht einen Käufer für das Produkt zu finden, was allerdings bislang erfolglos geblieben ist“.
Link Dyson:
https://www.diepresse.com/5704456/dyson-macht-schluss-mit-elektroautos
Soweit meine Frage zur Causa SVEN, warum beteiligen sich die handelnden Personen an so einer Technik, mit solcher Geheimniskrämerei und unter Umgehung div. rechtlicher Standards, die Fakten sind ja bekannt?
Sollten hier Gelder vorsätzlich oder nur aus Eigeninteresse vernichtet worden sein, müsste die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Unabhängig davon, sollten sie bei Verlusten durch dieses Geschäft persönliche Konsequenzen ziehen und in Regress genommen werden.
Ich hab es an anderer Stelle (auf Facebook) schon geschrieben, aber da der Kommentar ein „Xpost“ ist, also an verschiedenen Stellen (nahezu) identisch erscheint, auch hier die Antwort von mir.
Sie geht nicht direkt auf die „Vorwürfe“ ein, sondern allgemeiner auf „Tätigkeiten im gleichen Sektor“, was zu Befangenheiten führen könnte (sollte?):
Der Link ist zwar erst nach Anmeldung einsehbar, aber es geht um Kunststoffe speziell für kleine Autos.
Sprich hier könnte in ihrem Sinne eine „Verbindung“ sein:
https://www.automobil-industrie.vogel.de/trend-materialien-im-innenraum-sind-smart-a-685145/
ABER das ist mir länger bekannt und es gab eine Anfrage dazu.
Leider halt in dem Bereich von #SVENgate der nicht öffentlich ist.
Ich muss nach der Antwort vorläufig davon ausgehen, dass es keine Vorteilsnahme fürs eigene Unternehmen gab.
Ob nicht aber eine gewisse Befangenheit hätte da sein müssen kann ich derzeit nicht beantworten.