Seite auswählen

Schon immer hatten Einwohner und Abgabepflichtige das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Amtsblatt dagegen Einwendungen zu erheben.

Diese Bekanntgabe fand heute (30.11.2020) statt.

Demnach müssen Einwendungen bis zum 14. Dezember beim Mönchengladbacher Kämmerer eingegangen sein.

Der Haushaltsentwurf steht auf der Homepage der Stadt Mönchengladbach in Teilen: Nach Herunterscollen auf den gewünschtenLink klicken,

Auch der komplette Haushaltsentwrf oder steht zum Download zur Verfügung. Hierzu nach Hinunterscollen im grauen Feld auf das Wort „hier“ klicken.

Über Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf entscheidet der Rat in der Sitzung, in der auch der Haushalt final verabschiedet wird.

Das wird möglicherweise in der Februar-Sitzung (09.02.2021) geschehen.

Zum Doppelhaushalt 2019/2020 gab es 19 Einwendungen, die am 19.12.2018 sämtlich von der Ratsmehrheit aus CDU und SPD (teilweise mit Stimmen der FDP) quasi „automatisch“ abgelehnt wurden.

Sie folgten der Verwaltungempfehlung „Der Einwendung wird nicht gefolgt“.

Die Einwendungen „unterstützten“  vielfach B90/Die Grünen und DIE LINKE.

Einige der Ratsmitglieder, die mit Enthaltung stimmten, erklärten, dass ihnen manche Problematiken zu spezifisch seien.

Die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt kann in der Aufzeichnung im RatsTV vom 19.12.2018 ab Minute 2:24:35 nachvollzogen werden.

Interessant könnte es werden, wenn einige der Einwendungen gegen den Haushalt 2019/2020 für den Haushalt 2021/2022 ein „Revival“ erleben, auch weil Gründe, die seinerzeit die Verwaltung zur Ablehnungsempfehlung veranlasst hatte, nicht mehr zutreffen oder avisierte Maßnahmen nicht getroffen wurden.

Interessant aber auch deshalb, weil sich mit der Kommunalwahl 2020 bekanntlich die Mehrheitsverhältnisse verändert haben.