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Zu diesem Ergebnis kommt die Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG) nach der Auswertung einer Umfrage, die am 15. Juni 2019 endete.

Bei der Anfang Mai 2019 begonnenen, anonymen, nicht repräsentativen Umfrage war die IGGMG u.a. der Frage nachgegangen, wie viele fristwahrende Widersprüche gegen die Festsetzungsbescheide der mags AöR eingelegt worden seien.

Die Umfrage wurde 223 mal aufgerufen.

Hinzu kamen nach Angabe der IGGMG viele Kontaktaufnahmen Betroffener zum Thema Widersprüche, die sich nicht an der Umfrage beteiligt hatten.

Dies würde die Schlussfolgerung zulassen, dass der mags AöR annähernd 300 fristwahrende Widersprüche zugegangen sind.

Darüber hinaus dürfte eine weitere, nicht unerhebliche Zahl von Widersprüchen bei der mags AöR eingegangen sein, von denen die IGGMG keine Kenntnis hat.

Bei der überwiegenden Zahl der Umfrageteilnehmer (ca. 81%) handelt es sich um Grundeigentumsbesitzer mit selbstgenutztem Eigentum, die restlichen etwa 19% sind Eigentümer oder Verwalter von Mehrfamilien-Objekten.

Über 95% der Umfrageteilnehmer nutzten bis zum 31.12.2018 Restmüllgefäße (Ringtonnen) mit 25-Liter oder 35-Liter Fassungsvermögen, 89% verfügten über mindestens eine Bio-Tonne.

Für fast 50% der Objekte hatte die mags AöR den Eigentümern Rolltonnen mit einem Fassungsvermögen von 120 Liter verordnet, ca. 40% erhielten das Mindestvolumen von 60 Liter.

Viele Umfrage-Teilnehmer nutzten die Option, Erläuterungen, Anmerkungen und Statement zu hinterlassen und Fragen zu stellen, die wegen der Anonymität der Umfrage nicht einzeln beantwortet werden konnten.

Inhalte und Tonfall dieser Äußerungen in der IGGMG-Umfrage ließen erkennen, dass eine von mags AöR und die sie unterstützenden Politikern erwartete „emotionale Beruhigung“ nicht eingetreten ist,.so die IGGMG.

Ob es dazu mittelfristig überhaupt kommen werde, dürfe angesichts des breiten Spektrums der faktenbasierten Widerspruchsgründe angezweifelt werden.

Über die Umfrageergebnisse informiert die IGGMG auf ihrer Homepage:

Die IGGMG kündigt an, vsl. Ende Juni 2019 Interessierten Formulierungshilfen zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen und betont, dass bei Bedarf für Rechtsberatungen entsprechende Fachanwälte z.B. für Verwaltungsrecht zu Rate gezogen werden sollten.