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Bundesweit sind in Deutschland ca. 7,8 Mio. Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 100 schwerbehindert; das ist eine Quote von 9,4%.

In Mönchengladbach lag die Quote am 31.12.2021 bei 13% (34.000 Schwerbehinderte).  Viele von ihnen wurde das Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) attestiert.

Darüber hinaus gab es laut der Stabstelle Inklusion in Mönchengladbach im Jahr 2017 etwa 87.000 aus den unterschiedlichsten Gründen Mobilitätseingeschränkte.

Diese Zahl dürfte mittlerweile auf 90.000 angestiegen sein, so dass also über ein Drittel der Mönchengladbacher Einwohner mobilitätseingeschränkt sind und viele auf die Nutzung des Busverkehrs angewiesen sind.

Das wird ihnen dadurch erschwert – oft geradezu unmöglich gemacht – weil über 75% der Bussteige in Mönchengladbach nicht barrierefrei sind.

Damit rangiert die Stadt Mönchengladbach im Ranking im unteren Drittel der Liste der barrierefreien Haltestellen in den Städten im VRR-Gebiet.

Die Gründe dafür seien vielfältig und hauptsächlich im unzureichenden Verwaltungshandeln zu finden, hat das Team „Bauen & Mobilität“ der Kontaktstelle Mönchengladbach des BSK festgestellt.

Davon sollen schier unzählige Beratungsvorlagen, Beschlüsse, Erhebungen, Untersuchungen diverser Gutachter, Stellungnahmen, Medienberichte und teilweise intransparente Planungen zeugen.

Dazu der Leiter der Kontaktstelle Albert Sturm: „Da möglicherweise Vieles in Vergessenheit geraten ist oder aus den unterschiedlichsten Gründen gerne verschwiegen oder ignoriert wird, war es für den BSK in Mönchengladbach Anlass, nach dem Fakten-Check zum Busverkehr auf der Hindenburgstraße (www.bsk-mg.de/bsk-videos) einen weiteren audio-visuellen Fakten-Check mit Bezug zum ÖPNV in Mönchengladbach zu erstellen.“

Vor allem solle dieser aber auch denjenigen, die bislang wenig bis gar nicht mit dem Thema „Haltestellen-Umbauprogramm“ befasst waren, entsprechende Grundlagen an die Hand geben und Hintergründe vermitteln.

Dieser Check beginne mit dem Inkrafttreten des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013, befasse sich mit dessen Umsetzung in Mönchen­gladbach und den teilweise undurchsichtigen, weil intransparenten Planungen von Haltestellen­umbauten und deren Kosten und Finanzierungen und schließe mit Handlungsempfehlungen u.a. zur politischen Partizipation und zur intensiveren Einbindung der Bezirksvertretungen bei Umbau­entscheidungen, so der BSK.

Ebenso, wie beim vorangegangenen Fakten-Check solle auch dieser fortgeschrieben werden, woran sich Betroffene, Interessierte, aber auch Politiker und die Verwaltung gerne beteiligen könnten, erklärt Sturm abschließend.

Weiter auf der Agenda der BSK-Kontaktstelle bleiben alle Fragen zu einer „wirklichen“ Barrierefreiheit in Mönchengladbach, zu behinderten- und rollstuhlgerechten Toiletten, zur sicheren und behindertengerechten Absicherung von Baustellen ebenso, wie das behindernde Parken auf Gehwegen und ein kooperatives Mit- und Nebeneinander von Fuß- und Radverkehr beispielsweise in der Initiativgruppe „Fußverkehr Mönchengladbach“.