Es war wohl eine der kürzeren Sitzungen, die Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) im Ratssaal Abtei jemals geleitet hatte, die Konstituierendes Sitzung des zweiten Mönchengladbacher Seniorenrates am 28.01.2026.
Sozialdezernent Sebastian Dreyer (SPD) konnte aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen und wurde von der erst kürzlich vom Ordnungsamt ins Sozialdezernat als stellvertretendes Fachbereichsleiterin gewechselten Julia Jeremias und Abteilungsleiter Arthur Drewniok mit vertreten.
Neben den am 28.01.2026 zu stimmberechtigten Mitgliedern des Seniorenrates waren mehrere beratende Mitglieder aus den Ratsfraktionen, weitere aus örtlichen Verbänden und Organisationen und etwa zwanzig interessierte Besucher (meist im Alter von 60+) gekommen, um der Zeremonie beizuwohnen.
Hauptpunkt war die Verpflichtung der stimmberechtigten Seniorenratsmitglieder und die Vorsitzendenwahl.
Die Wahlen verliefen, wie erwartet, vollkommen unspektakulär und einstimmig, auch weil sich die Seniorenratsmitglieder darauf verständigt hatten, werde den Seniorenrat zukünftig leiten würde.
So konnte OB Felix Heinrichs Birgitta Maaßen zur Wahl als Vorsitzende und Norbert Jansen als ihren Stellvertreter beglückwünschen.
Als Schriftführerin bestätigt wurde die Geschäftsführerin des Seniorenrats Daniela Schürgers.
Der Seniorenrat besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern (Durchschnittsalter: 66 Jahre), jeweils einem beratenden Mitglied aus den Ratsfraktionen und sieben weiteren beratenden Mitgliedern aus im Stadtgebiet wirkenden Vereinen und Organisationen, die sich für Belange älterer Menschen einsetzen.
Letztere wurden von den Organisationen vorgeschlagen und vom Sozialausschuss in den Seniorenrat gewählt.
Für den Fall, dass stimmberechtigte Mitglieder ihre Mitgliedschaft beenden, rücken aus einer Liste von neun stellvertretenden Mitgliedern, die als solche am 29.11.2025 bei der Briefwahl zum Seniorenrat gewählt wurden, nach.
Jürgen Brack
Jahrgang: 1961
Beruflicher „Hintergrund“:
Mechaniker für Gasanlagen
Bernhard Harings
Jahrgang: 1964
Beruflicher „Hintergrund“:
Sozialversicherungsfachangestellter
Norbert Jansen
Jahrgang: 1955
Berufllicher „Hintergrund“:
Kaufmann / Feuerwehrmann
Susanne Jordans
Jahrgang: 1964
Beruflicher „Hintergrund“:
Journalistin
Dr. Herbert Loock
Jahrgang: 1951
Beruflicher „Hintergrund“:
Geschäftsführer
Birgitta Maaßen
Jahrgang: 1957
Beruflicher „Hintergrund“:
Dipl.-Sozialpädagogin / Appr. Kinder- und Jugendpsychotherapeutin
Ulrich Pesch
Jahrgang: 1961
Beruflicher „Hintergrund“:
IT-Manager
Stephan Weuthen
Jahrgang: 1961
Beruflicher „Hintergrund“:
Dipl.-Ing. Elektrotechnik
Martin Wiedenfeld
Jahrgang: 1963
Beruflicher „Hintergrund“:
Dipl.-Ing. Physikalische Technik
Versammlungsort Rathaus Abtei vollkommen ungeeignet
Wer auch immer die Entscheidung getroffen hat, die Sitzung des Seniorenrates im nicht barrierefrei erreichbaren Ratssaal Abtei stattfinden zu lassen, hat entweder ignorant oder gedankenlos gehandelt.
„Gedankenlos“ war auch die freundlichere der Bewertungen einzelner mobilitätseingeschränkter Besucher der Konstituierenden Sitzung, die nur mit Mühe die 30 Stufen erklommen hatten.
Schon wesentlich früher hätte dieser offensichtliche Missstand behoben werden können, und zwar spätestens nach der Hauptausschusssitzung am 24.02.2016 (!) – also vor ziemlich genau 10 Jahren - als fünf „starke Männer“ aus den Fraktionen das damalige VdK- Vorstandsmitglied und heutigen Leiter der BSK-Kontaktstelle Albert Sturm in einer fragwürdigen und nicht ungefährlichen „Aktion“ samt Elektrorollstuhl diese Treppe hochwuchteten, damit dieser an der Hauptausschusssitzung teilnehmen konnte, bei dem es (sinnigerweise) um Inklusion & Barrierefreiheit ging.
Bleibt die Frage: Was wäre am letzten Mittwoch gewesen, wenn ein Rollstuhlnutzer an der Sitzung des Seniorenrates hätte teilnehmen wollen?
Die Antwort liegt auf der Hand: Diese Person wäre ausgeschlossen geblieben, denn einerseits wäre keines der Mitglieder des Seniorenrates (alle mindestens 60+) in der Lage gewesen, die „Aktion“ aus der o.g. Hauptausschusssitzung von vor 10 Jahren zu wiederholen und andererseits wäre das gesundheitliche Risiko für diese behinderte Person nicht vertretbar gewesen.










