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Die Bezirksregierung hat in einem Schreiben an Bündnis 90/Die Grünen die Rechtmäßigkeit der neuen Abfallsatzung inhaltlich bestätigt und sieht keinen „Raum für kommunalaufsichtliches Einschreiten“.

Dazu erklärte Hajo Siemes, der die Grünen im Aufsichtsrat der GEM vertritt: „Wir bedauern diese Auffassung, da unserer Meinung nach durch das neue System weder finanzielle und schon gar nicht logistische Anreize zur Vermeidung von Müll gegeben sind.

Und das ist schließlich das oberste Ziel aller einschlägigen Gesetze.

In diesem Punkt müssen wir jedoch die Sichtweise der Bezirksregierung akzeptieren. Dennoch sehen wir, auch durch das Schreiben der Bezirksregierung bedingt, einen neuerlichen Grund, prüfen zu lassen, ob diese Abfallsatzung ordnungsgemäß verabschiedet wurde.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat der Satzung nicht zugestimmt, sondern diese nur zur Kenntnis genommen.

Nach der bisherigen Satzung der ‚mags’ wäre jedoch eine Zustimmung des Rates notwendig gewesen, bevor die ‚mags’ der Satzung hätte zustimmen können,“ so Siemes.

Die Grünen haben nun in dieser Angelegenheit nochmals die Bezirksregierung angeschrieben und um Prüfung gebeten.

Die Grünen verfolgen außerdem mit Interesse, dass CDU und SPD in Sachen Mülltonnen jetzt auf die anhaltenden Proteste aus der Bürgerschaft reagieren.

Der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Dr. Gerd Brenner meint:

„Die Ende 2017 beschlossene Abfallsatzung wird nach wie vor von vielen Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt.

Die Flut der Beschwerden bei der Stadt ebbt nicht ab. Alle Oppositionsparteien hatten die Satzung in den Gremien der Stadt sowieso schon abgelehnt.

Jetzt wollen CDU und SPD diese Satzung offensichtlich mit einer zusätzlichen Satzung eilig reparieren.

Zwei Maßnahmen soll der Rat bald beschließen: erstens eine Innenmarkierung in großen Mülltonnen und zweitens einen neuen Grundpreis für die Müllabfuhr.“

Die geplante Umsetzung beider Maßnahmen sehen die Grünen skeptisch.

„Mit der nun vorgesehenen Innenmarkierung in großen Tonnen reagieren CDU und SPD auf den Vorwurf, dass viele Bürger nach der neuen Abfallsatzung ein ‚Luftvolumen’ in ihren Tonnen zu bezahlen haben, das sich aus der Anzahl der Familienmitglieder gar nicht herleiten lässt“, erklärte Dr. Brenner.

Ein solcher Strich in der Tonne sei rechtlich wohl nur zulässig, wenn die Befüllung bis höchstens in Höhe des Striches von den Müllwerkern kontrolliert wird und wenn die Kontrollen auch dokumentiert werden.
Dazu müssten die Müllwerker in die Tonne hineinsehen – in Zeiten der Digitalisierung ein fast schon vorsintflutliches und äußerst umständliches Verfahren.

Das bedeute erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Müllwerker.

Außerdem drohe den Bürgern Ärger, wenn andere ihre Tonnen weiter auffüllen und sie deswegen in einen Rechtsstreit verwickelt werden.

Eine entspannte Müllentsorgung sehe anders aus.

Die Grünen rechnen auch bei der zweiten Reparaturmaßnahme von CDU und SPD mit Komplikationen.

Dr. Brenner: „Ein Teil der Müllgebühr, ein sogenannter neuer Grundpreis, soll sich aus der Anzahl der Haushalte auf dem Grundstück ergeben. Haushalte wollen CDU und SPD als baurechtliche Nutzungseinheiten definieren. Auch das verspricht Ärger, zumal die Grundstückseigentümer auch noch die Gewerbeeinheiten auf ihrem Areal angeben sollen. Für das Gewerbe ist die städtische Müllabfuhr aber eigentlich gar nicht zuständig. Außerdem kann die Stadt die Angaben von Grundstückbesitzern zu Gewerbetreibenden wohl auch nicht angemessen überprüfen, weil ihr dazu Daten fehlen. Die Abfallsatzung wird mit den neuen Plänen von CDU und SPD also keineswegs besser, sondern erheblich komplizierter und anfälliger für Störungen und Streitereien.“