Durch die Umstellung des Abfallentsorgungssystems steigt der Verwaltungsaufwand bei Vermietern und Hausverwaltungen und bei der mags AöR geradezu explosionsartig, stellt die Interessengeleinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG) in einer gestrigen Pressemitteilung mit.
Diese Tatsache sei für die IGGMG Anstoß gewesen, sich in mehreren Analyse-Schritten näher mit den weiteren Auswirkungen der Umstellung des Abfallentsorgungssystems in Mönchengladbach zu befassen.
Schritt 1 der Betrachtungen geht auf die rechtlichen Hintergründe und die grundsätzlichen Auswirkungen insbesondere für Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter ein, die zu einem „normierten“ Verfahren führe.
Denn nach der Abfallsatzung der Stadt Mönchengladbach muss der mags AöR als städtischen Entsorgungsträger, jede Veränderung im Objekt mitgeteilt werden.
Jährlich gebe es laus Angaben der Stadt Mönchengladbach hier nahezu 82.000 Fälle in denen solche Meldungen abgegeben werden müssten und die mags AöR entsprechend zu reagieren habe.
Einerseits müssen rechtsmittelfähige Änderungsbescheide erstellt und andererseits auch die Rolltonnen ausgetauscht werden.
Dies kann zur weiteren Verteuerung der Müllentsorgung bei allen Mönchengladbacher Bürgern (Eigentümern und Mietern) führen.
Als „gar nicht amüsantes Tonnen-Wechsel-Spielchen“ bezeichnet die IGGMG, was die mags AöR, CDU und SPD den Mönchengladbacher Vermietern und Hausverwaltungen „geliefert“, als sie die von Zwangsmaßnahmen gespickte Einführung des neuen Abfallentsorgungssystems durchgesetzt hätten.
Im 2. Schritt ihrer Analyse hat sie anhand des Beispiels eines Mehrfamilienhauses OHNE Bio-Tonnen-Nutzung mit zu Beginn des Jahres sieben Haushalten und 16 Bewohnern die Veränderungen in finanzieller und operativer Art ermittelt.
Dabei hat die IGGMG sich nach eigenen Angaben konsequent an die seit dem 01.01.2019 geltenden Regelungen aus den Satzungen der mags AöR gehalten und realitätsnahe Veränderungen im Haus angenommen.
Dies führte in diesem Beispiel-Objekt dazu, dass die mags AöR mindestens fünf Mal innerhalb von 12 Monaten nicht nur für Änderungsbescheide erstellen und versenden, sondern in gleichem Rhythmus auch die Restmülltonnen austauschen müsste.
Das sei die Folge der überhasteten, nicht bis zu Ende gedachten und daher unprofessionellen Umstellung, meint die IGGMG.
Bei strikter Anwendung der von mags AöR und dem von CDU und SPD dominierten mags-Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften und Handlungsweisen seien Zusatzaufgaben entstanden, die hätten vermieden werden können, kritisierten nicht wenige Vermieter und Hausverwaltungen gegenüber Vertretern der IGGMG.
Damit sind diese Vorgaben gemeint:
- Mindest-Restmüll-Volumen von 20 Liter pro Person und Woche (ohne Nutzung einer Bio-Tonne) und 15 Liter Pro Person und Woche bei Nutzung einer Bio-Tonne.
- Beschränkung der Restmüll-Tonnen auf die Größen 60-, 120- und 240 Liter Fassungsvermögen (ggf. mit Varianten durch äußere Markierungen)
- Weigerung, Restmüllgefäße mit weniger als 60 Liter Fassungsvermögen anzubieten
- Meldepflicht für Gebührenzahler bei jeder abfallrechtlichen Änderung in einem Objekt
- Kompromissloses Weigern der mags AöR eine 120-Liter-Tonne in zwei 60-Liter-Tonnen zu tauschen
- Restriktives Festhalten der mags AöR bei der Ablehnung des Wunsches von Gebührenzahlern zur „Teilung“ einer 240-liter-Tonne in zwei 120-Liter-Tonnen
- Weigerung zur Einführung eines Gebührensystems, über dem nach dem tatsächlichen Restmüll-Abfall abgerechnet werden kann (Gewicht oder Volumen)
- Weigerung der Einführung (bzw. Beibehaltung der bis 2018 bewährten Praxis) des Prinzips „jedem Haushalt sein eigenes Restmüllgefäß“
Es stehe zu befürchten, dass – aus unterschiedlichsten Gründen – die schon jetzt weit überhöhten Gebühren zukünftig noch höher ausfallen würden, wenn die mags AöR-Führung erst einmal realisiert, welchen Zusatzaufwand sie durch die unüberlegten „Zwangsmaßnahmen“ im eigene Hause „produziert“ hat.
Außerdem haben verschiedene Hausverwalter die IGGMG darauf hingewiesen, dass dort ebenfalls durch diese Zwangsregelungen erhebliche Mehrkosten entstehen, die auf Eigentümer und Mieter umgelegt werden müssen.
Am Ende der auf der IGGMG-Homepage veröffentlichten Untersuchung empfiehlt die Interessengemeinschaft Vermietern und Hausverwaltern, sich konsequent an die Meldepflicht zu halten, die monatliche Dokumentation von Veränderungen in den Objekten vorzunehmen und auf den erforderlichen Austausch der Tonnen durch die mags AöR zu bestehen.
Dies sowohl aus „Eigenschutz“ als auch aus „Eigennutz“.
Aus „Eigenschutz“ deshalb, weil bei monatlich nicht aktualisierten Daten man Gefahr laufen könnte, dass Mieter nach Vorlage der Nebenkostenabrechnung die Aufteilung der Gebühren auf die Haushalte anzweifeln und daraus rechtliche Auseinandersetzungen folgen könnten.
Aus „Eigenschutz“ auch deshalb, um nicht Gefahr zu laufen, bei nicht rechtzeitig abgegebenen Meldung in die „Falle“ einer Ordnungswidrigkeit zu tappen.
Aus „Eigennutz“ um beispielsweise bei Leerständen, nicht Gefahr zu laufen, Gebühren zahlen zu müssen, die nicht über die Nebenkostenabrechnungen auf Mieter umgelegt werden können.
Quellenangabe: Die Abbildungen in diesem Beitrag wurden der Homepage der IGGMG entnommen