Auch wenn es sich vordergründig „nur“ um die Frage geht, wer ständiger Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten werden sollte, scheinen die wirklichen Gründe für eine sich ankündigende „Dunkelschaltung“ der Mönchengladbacher Ampel wesentlich tiefer zu liegen.
Nämlich darin, wie ausgeprägt die Dominanz des Hauptverwaltungsbeamten Felix Heinrichs (SPD) und „seiner“ SPD, gestützt auf das „Herrschaftswissen“ aus seiner Verwaltung war und ist.
Aber auch die Angst der SPD-Partner – besonders der grünen Fraktionsspitze – vor einem vorzeitigen Platzen der Ampel, gepaart mit der Befürchtung um den Verlust an Macht und eigenen „Pfründen“.
So blieb man bei vielen Themen, die die „Ampel“ von der GroKo „geerbt“ hatte, beim Unverbindlichen, vermied das Austragen von Konflikten und lehnte („konsequent“) die Übernahme von Verantwortung ab.
Dass diese und weitere Aspekte die Mönchengladbacher Ampel an den Rand ihrer Legitimation und damit ihrer Existenz brachten, war nicht zu erwarten; zumindest nicht schon 12 Monate vor der Kommunalwahl im nächsten Jahr.
Sollte es am 31. Oktober 2024 wegen des vorgeworfenen „Vertragsbruchs“ tatsächlich zum vorzeitigen Ende der Ampel kommen, wären FDP und Grüne die Verlierer.
Felix Heinrichs und „seine“ SPD könnten unbeirrt die vermutbare GroKo-Richtung einschlagen und vieles von dem „Fortsetzen“, was mit den Ampel-Partner nicht umsetzbar war.
Natürlich wird es kein Wiederaufleben von „Rathaus der Zukunft“ geben, es würden sich jedoch „alte“ Schubladen oder „Giftschränke“ öffnen, deren Inhalte bislang im Verborgenen geblieben waren.
Denn: Die FDP muss darum bangen, bei der nächsten Kommunalwahl überhaupt wieder in Fraktionsstärke in den Rat einziehen zu können und die Grünen froh sein, wenn sie die Hälfte ihrer bisherigen Ratsmandate erringen können.
Dafür werden am kommenden Donnerstag (31.10.2024) die ersten Weichen gestellt, wenn der so genannte „Kooperationsausschuss“ der Mönchengladbacher Ampel zusammentritt, um die künftige Zusammenarbeit von FDP und B90/Die Grünen mit der SPD zu klären.
Das jedenfalls teilte die FDP-Fraktion am 22.10.2024 (auch im Namen der Grünen) in einer Pressemitteilung mit.
Der Kooperationsausschuss ist das „höchste“ Gremium der Ampelkooperation.
Darüber hinaus könnte es einen so genannten „Kooperationsrat“ und eine „Kooperationsrunde“ geben, wenn man die Kooperationsvereinbarung der 1. Ampel (2009 … 2014), die seinerzeit ebenfalls nur bis ein Jahr vor der Kommunalwahl 2014 – also bis 2013 – gehalten hatte, als Orientierung zugrunde legt.
Im Ampel-Kooperationsvertrag von 2020 ist über die „Organisation der Zusammenarbeit“ tatsächlich nichts zu finden.
Entweder hat man dazu nichts vereinbart, oder man wollte dazu – aus welchen Gründen auch immer – nichts veröffentlichen.
Im Jahr 2009 gab es das Novum, dass der damalige Oberbürgermeister / Hauptverwaltungsbeamte Norbert Bude (SPD) den Kooperationsvertrag mit unterschrieben hatte, angeblich um seine Verbundenheit zur „Ampel“ zum Ausdruck zu bringen.
Da Bude damit auch „Mitglied“ der Ampel-Kooperation war startete er im Jahr 2011 den Versuch, innerhalb der Ampel ein (weiteres) Gremium zu installieren.
Ob dieses Gremium jemals zusammengetreten ist, kann angezweifelt werden, denn vernommen hat man davon nichts.
Mitglieder des 2009er Kooperationsausschusses waren
- die Vorsitzenden der drei Ampel-Fraktionen,
- zwei weitere Mitglieder der drei Ampel-Fraktionen
- drei Vertreter aus den Ampel-Parteivorständen,
- der Oberbürgermeister / Hauptverwaltungsbeamte,
- die den Fraktionen „zuzurechnenden“ Dezernenten, sowie
- die Ampel-Fraktionsgeschäftsführer.
Demnach bestand dieser Kooperationsausschuss aus 24 Personen.
Wie sich der aktuelle „Kooperationsausschuss“ zusammensetzt, ist nicht bekannt, weil der öffentlich bekannte Kooperationsvertrag dazu nichts aussagt.
Selbst wenn der Oberbürgermeister / Hauptverwaltungsbeamte (mangels Unterschrift) nicht Mitglied des Kooperationsausschusses sein sollte, dürfte er „als Schatten“ seinen Einfluss gelten machen, denn schließlich geht es bei der Zusammenkunft – aus Sicht von FDP und Grünen – um seinen Vertragsbruch.
Welchen Teil des Kooperationsvertrags Felix Heinrichs „gebrochen“ haben soll, als er mit der CDU den „Stadtdirektor-Deal“ eingegangen ist, bleibt momentan noch das Geheimnis der FDP und der Grünen.
Kein Geheimnis hingegen ist, dass Bude einen solchen Deal nicht (mehr) eingehen musste,
- weil Bernd Kuckels (FDP) ein sehr guter Stadtdirektor (und Kämmerer) war und nicht zur Wahl stand und
- weil Norbert Bude bei der Kommunalwahl 2014 (in der Stichwahl am 15.06.2014) mit einer Differenz von nur 543 Stimmen dem CDU-Kandidaten Hans Wilhelm Reiners unterlegen war und nicht wieder gewählt wurde.
Der Rest ist bekannt:
Felix Heinrichs wurde SPD-Fraktionsvorsitzender, schmiedete mit Dr. Hans-Peter Schlegelmilch (CDU) die GroKo und wurde 2020 gegen den überaus schwachen OB-Kandidaten Frank Boss (CDU) zum Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister) gewählt, hat seitdem die Mönchengladbacher Ampel „fest im Griff“ und scheint seinen „Deal“ mit der CDU sehr gut vorbereitet zu haben.
Das eigenartige Ansinnen von Herinrichs „Protegier“ Norbert Bude, im Jahr 2011, ein zusätzliches „AmpelGremium“ zu schaffen, das „unumkehrbare Entscheidungen“ treffen sollte, musste Heinrichs nicht „erneuern“.
Zu groß war sein Einfluss auf die Ampel-Fraktionen bis hin zur kurzeitig bekannt gewordenden Idee aus der Grünen-Fraktionsspitze, zur Kommunalwahl 2025 auf einen eigenen OB-Kandiaten zu verzichten und die Wiederwahl des SPD-Kandidaten Felix Heinrichs zu unterstützen.
Wenn der Ampel-Kooperationsausschuss am 31.10.2024 wirklich das Ende der Ampel „beschließt“, hat Heinrichs „freie Hand“ und der Weg wäre frei für eine erneute GroKo.