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Es sei wohl einzigartig in Deutschland, dass eine Fahrradstraße durch eine Fußgängerzone geführt werden soll, konstatierte Sabine Cremers (DIE LINKE) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität am 04.03.2021.

In der Tat bestätigen BZMG-Recherchen diese Feststellungen u.a. in der einschlägigen Literatur.

Auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält diesbezüglich keinerlei Regelungen.

Folgt man der Intention des Antrages, dass solche Straßen den Fahrradfahrern Vorrechte gegenüber dem „stärkeren“ Kfz-Verkehr eingeräumt werden soll und sie schützen, würde eine Fahrradstraße in einer Fußgängerzone die Fahrradfahrer gegenüber den „schwächeren“ Fußgängern, zu denen auch Kinder, Menschen mit Behinderungen usw. gehören bevorzugen.

Dieser und weitere Punkte im Prüfauftrag der Ampel an die Verwaltung veranlasste sie (Cremers), diesem Antrag nicht zuzustimmen, sondern sich zu enthalten.

Als weitere „Kritikpunkte“ wies Cremers u.a. auf die problematische Querung der Hofstraße und Art der Fortführung zum Mönchengladbacher Hauptbahnhof hin.

(c) BZMG

Betrachtet man die grafischen Darstellungen, die der Verwaltung als „Anregungen“ mitgegeben wurden, die jedoch nicht Bestandteil des Antrages wurden, erkennt man weitere zu hinterfragende Details.

Wie beispielsweise den Vorschlag, zwischen Fischerturm und Rheydter Marktplatz/Mühlenstraße nicht nur so genannte „Flexpoller“ aufzustellen, um eine „Quasi-Protected Bike Lane“ zu schaffen, sondern auch so genannte „Berliner Kissen“ auf die Fahrbahn aufzubringen, um den Kfz-Verkehr „auszubremsen“.

Dass auf dem Streckenabschnitt zwischen Marktplatz Rheydt und der Breite Straße ÖPNV-Linienverkehr stattfindet, lassen die vorgeschlagenen Maßnahmen ebenso unberücksichtigt, wie die möglichen Auswirkungen z.B. auf die Insassen in den ÖPNV-Bussen, in Rettungsfahrzeugen u.ä.

In der BV Nord schlug die CDU ergänzend vor, die Fahrradstraße „Blaue Route“ über den Sonnenhausplatz hinaus bis zur Brücke Bettrather Straße zu verlängern und damit den Bunten Garten mit anzubinden.

Diesen Beschluss aus der BV Nord hatte die Fachverwaltung der Vorsitzenden des abschließend zu entscheidenden Mobilitätsausschusses Lena Zingsheim-Zobel (B90/Die Grünen) nicht zukommen lassen, so dass es im Zuge der Beratungen dieses Tagesordnungspunkte zu vermeidbaren Irritationen und Verzögerungen kam.

Welchen Verlauf die Fahrradstraße „Blaue Route“ über den Sonnenhausplatz (Fußgängerzone) oder von dort aus nehmen soll, wurde in der BV Nord nicht näher erörtert und der Fachverwaltung überlassen.

Möglicherweise verläuft die Fahrradstraße „Blaue Route“ ja dann auch über die Abteistraße (Steigung 11%), Krichelstraße, Hindenburgstraße (Fußgängerzone), Alter Markt und Sandradstraße zur Bettrather Straße.

Abschließend kann vermutet werden, dass sowohl beim Ampel-Antrag als auch bei den „beigefügten Anregungen“ der ADFC in nicht geringem Maße unreflektiert „die Feder führen“ konnte.

Ein Umstand, der auch bei anderen Aspekten des Radverkehrs in Mönchengladbach zu verzeichnen ist, wenn es heißt: „Wir haben das mit dem ADFC abgestimmt“.