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In der gestrigen Sitzung des Mönchengladbacher Rates stimmte eine Mehrheit aus CDU, B90/Die Grünen, FDP und AfD dafür, dem Bürgerbegehren, das sich gegen die von der Ampel-Kooperation geplante Auflösung der Hauptschule Kirchhecke und der Neuwerker Hauptschule gewandt hatte, zu „entsprechen“.

Die „Vertretungsberechtigten“ des Bürgerbegehrens verzichteten auf ihr nach der Gemeindeordnung zustehendes Recht eines mündlichen Vortrages bei dieser Ratssitzung.

Annähernd zwei Stunden diskutierten Ratsmitglieder nicht so sehr über den eigentlichen Tagesordnungspunkt, sondern über Grundsätzliches zur Mönchengladbacher „Schullandschaft“.

In diesem Zusammenhang warf die CDU den Grünen vor, vor der Kommunalwahl 2020 den Bürgern eine 7. Gesamtschule versprochen zu haben.

Danach sei „nur noch“ von einer Erhöhung der Gesamtschulplätze zu Lasten von Hauptschulen die Rede gewesen.

In der Tat hatten die Grünen in ihrem Kommunalwahlprogramm erklärt: „… Deshalb setzen wir uns für eine siebte Gesamtschule ein“ (Zitat Ende).

Dieses Vorhaben fand dann in einer präziseren Form auch Eingang in den Ampel-Kooperationsvertrag vom Oktober 2020, in dem es u.a. heißt: „… Um der Nachfrage Rechnung zu tragen, werden wir die Errichtung einer 7. Gesamtschule beschließen. Die Entscheidung über diesen neuen Gesamtschulstandort muss vor dem nächsten Anmeldeverfahren im Schulausschuss getroffen sein“ (Zitat Ende).

Dass die CDU dem Bürgerbegehren stattgeben (entsprechen) würde, stand außer Frage.

Galt sie doch als wesentliche Initiatorin und Unterstützerin des Bürgerbegehrens, das statt der notwendigen 8.285 Unterschriften mit über 17.000 Unterschriften einen beachtlichen Erfolg erzielen konnte.

Das Ganze wird zusätzlich durch einen Antrag deutlich, den die CDU-Fraktion den Ratsmitgliedern über eine „Tischvorlage“ zur Abstimmung stellte.

Der später von einer Ratsmehrheit beschlossene Passus bindet die Verwaltung (und wohl damit auch die Ampel-Kooperation) nicht nur zum Erhalt der in Rede stehenden Hauptschulen, sondern auch zu deren Ausbau:

» Dem Bürgerbegehren „Keine Schulschließungen! – Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Ausdünnung“ mit der Fragestellung „Sollen die Hauptschule Kirschhecke/ Odenkirchen und die katholische Hauptschule Neuwerk in ihrer jetzigen Form fortgesetzt werden und dafür weiterhin ausreichend Räumlichkeiten in den jetzigen Schulgebäuden zur Verfügung gestellt werden?“ wird entsprochen. «

Während FDP-Fraktionsvorsitzende Nicole Finger die Entscheidung der FDP-Fraktion, dem Bürgerbegehren entsprechen zu wollen, dezidiert erläuterte, beschränkte sich  der Fraktionssprecher der Grünen, Dr. Boris Wolkowski, im wesentlichen auf diese Aussage: „In Anbetracht der starken Beteiligung haben wir aber den Entschluss gefasst, dem Bürgerbegehren zu folgen.“ (Zitat Ende).

Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass für die Grünen die Zahl der Unterschriften ausschlaggebend war und weniger das Anliegen des Bürgerbegehrens.

Für die SPD trug Jannan Safi vor, dass man es lieber auf einen Bürgerentscheid ankommen lassen würde, in dem – an Stelle des Stadtrates – alle Mönchengladbacher Bürger über das Anliegen des Bürgerbegehrens entscheiden sollten.

Zu dieser Haltung der SPD-Fraktion soll es gekommen sein, nachdem die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Josephine Gauselmann – entgegen der Auffassung u.a. des Fraktionsvorsitzenden Jannan Safi und von OB Felix Heinrichs – in der Fraktion eine knappe Mehrheit hinter sich versammeln konnte.

Offensichtlich damit die Uneinigkeit in der Ampel-Kooperation bei diesem Thema nicht ganz so deutlich würde, wandte Oberbürgermeister Heinrichs als Versammlungsleiter bei der Abstimmung einen legitimen, aber dennoch durchsichtigen „Trick“ an, indem er zunächst – nicht wie bei den meisten anderen Abstimmungen üblich – abfragte, wer dem nicht entsprechen wolle, sondern fragte, wer dem Bürgerbegehren „zustimmen“ (also „entsprechen“) wolle.

Nachdem es keine Enthaltung gab, stellte Heinrichs (visuell) fest, dass es eine große Mehrheit „für“ das Anliegen des Bürgerbegehrens gebe, und vermied damit dass sich die Mitglieder „seiner“ Fraktion durch Handzeichen offen gegen das Ansinnen des Bürgerbegehrens positionieren mussten.

Das zahlenmäßige Abstimmungsergebnis hat uns die Pressestelle der Stadt Mönchengladbach bis zum Erscheinen dieses BZMG-Beitrages nicht zur Verfügung gestellt.

(c) BZMG

Mit dem „Entsprechen“ des Bürgerbegehrens durch eine Ratsmehrheit und dem Akzeptieren der darin enthaltenden Forderung „… und dafür weiterhin ausreichend Räumlichkeiten in den jetzigen Schulgebäuden zur Verfügung gestellt werden?“ (Zitat Ende), muss die Ampel-Kooperation ihr Ziel „…werden wir die Errichtung einer 7. Gesamtschule beschließen.“ (Zitat Ende) schon allein aus finanziellen Gründen als nicht realisierbar „abhaken“.

Auch wenn die CDU sich überraschenderweise für den Erhalt dieser beiden Hauptschulen einsetzt, bleibt der Eindruck, dass dies mehr aus opportunistischen Gründen geschieht weil sie die Hauptschulen im Vergleich zu Realsschulen und Gymnasien als nicht „vollwertig“ einstuft.

Nicht anders sind beispielsweise die Äußerungen des ehemaligen Mönchengladbacher CDU-Vorsitzenden und Mitglied des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings, vom 21. Dezember 2021 zu verstehen, der Schüler von Hauptschulen pauschal als solche mit „mehr Förderbedarf“ einstuft:

https://www.facebook.com/gunter.krings.cdu/videos/4591852350890273/

Dass diese Hauptschulen (per se) kleinere Klassengrößen hätten, wie Krings behauptet, ist unzutreffend und wäre in Mönchengladbach allenfalls auf geringere Anmeldezahlen an diesen Hauptschulen zurückzuführen.