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Nachdem bekannt geworden war, dass das Rechtsgutachten zur Haftung in Sachen SVEN hatte BZMG die Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger (FDP) und Dr. Boris Wolkowski (B90/Die Grünen) um Antworten u.a. zu diesen Fragen gebeten:

  • Welche Position nehmen Sie (persönlich) und Ihre Fraktion in der Frage „Haftung“ nunmehr (nach der Bildung der „Ampel“) ein?
  • Welche Gründe könnten Sie veranlassen, der öffentlichen Berichterstattung zum Rechtsgutachten usw. NICHT zuzustimmen?

(c) BZMG

Nicole Finger antwortete so:

„Das externe Rechtsgutachten zur Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH und der möglichen Haftung der Verantwortlichen konnten wir heute im nichtöffentlichen Teil des Ratsinformationssystems zur Kenntnis nehmen.

Es war immer der Wunsch der FDP-Fraktion den gesamten Vorgang umfassend aufzuklären und gegenüber der Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz zu schaffen.

Dies gilt auch für das nun vorliegende externe Rechtsgutachten.

Wir bedauern, dass die Verwaltung sich, u.a. auch wegen der von ihr insoweit ohne Abstimmung mit politischen Gremien geschlossenen Vereinbarung mit der beauftragten Anwaltskanzlei, nicht in der Lage sieht, das Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und es in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Ob diese restriktive Position der Verwaltung tatsächlich gerechtfertigt ist, bedarf für die FDP-Fraktion einer tiefergehenden Prüfung und Beratung.

Nachdem die Verwaltung heute in einer Pressemitteilung erste Aussagen zu Inhalt und Ergebnis des Gutachtens veröffentlicht hat, dürfte aber klar sein, dass man das jedenfalls differenzierter betrachten und zumindest Teile bzw. Teilergebnisse des Gutachtens öffentlich darstellen und beraten können muss.

Nachdem vor der abschließenden Behandlung des Gutachtens im Rat nun auch eine erste (nichtöffentliche) Behandlung im Hauptausschuss vorgeschaltet worden ist, werden wir diese zunächst abwarten und uns dann bis zur Ratssitzung eine abschließende Meinung bilden.“ (Zitat Ende)