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Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf BZMG-Anfrage mitteilt, sind bisher (Stand: 14.10.2019) insgesamt 55 Klagen gegen die mags AöR anhängig.

Diese sollen sich sowohl gegen die Abfallgebühren und die Straßenreinigungsgebühren sowie des weiteren gegen die Beauftragung der GEM mbH durch die mags AöR richten.

Der Sprecher der Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG), Werner Knor, teilt dazu auf Nachfrage mit, dass diverse Kläger eine Mönchengladbacher Anwaltskanzlei mit der Vertretung ihrer Rechte beauftragt haben.

Viele Kläger hatten u.a. angekündigt, durch ihre Klage die Auflösung der GEM mbH erreichen zu wollen, die Abfallgebühren um jährlich ca. 9 Mio. EURO zu reduzieren.

Hintergrund sei, dass eine Klage auf Auflösung der GEM formalrechtlich ein gesondertes Verfahren sei.

Das habe das Gericht auch so gesehen und den Klägern empfohlen, diese „Teilklage“ zurückzuziehen, weil die Überprüfung der 9 Mio. EURO durch das Gericht schon in anderen Klagepunkten vorgenommen werde.

Die Anwaltskanzlei habe für ihre Mandanten den Klagepunkt „Auflösung der GEM mbH“ gegenüber dem Gericht zurückgenommen, so dass es diesbezüglich – wie die IGGMG sagt – „Entwarnung“ gibt.

Die mags AöR habe den Eindruck hinterlassen, durch die „astronomische Streitwertforderung“, Kläger einschüchtern und zur Rücknahme der Klage veranlassen zu wollen.

Dies sei bei den Fällen, die er kenne, nicht gelungen, erklärte Knor.

Dies vor allem deshalb, weil es den meisten Klägern nicht in erster Linie um die Erstattung von Gebühren gehe, sondern darum, durch gerichtliche Überprüfungen feststellen zu lassen, dass das Mönchengladbacher Gebührensystem und dadurch die Gebührenfestsetzungen gegen eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben verstoßen und daher gesetzeskonform zu reformieren sei.