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Nachdem weder der (aktuell einzige) Vorstand NEW AG, Frank Kindervatter, noch der Vorsitzender des NEW-Aufsichtsrates Dr. Hans Peter Schlegelmilch, CDU und das weitere NEW-Aufsichtsratsmitglied Felix Heinrichs (SPD), noch Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) nach Ansicht der Fraktionen von FDP, Grünen und DIE LINKE Klarheit in die „Causa Sven“ zu bringen vermochten (oder bringen wollten), haben diese jetzt im Verfahren der rechtswidrigen NEW-Beteiligung an der „share2drive“, dem Entwickler des E-Autos „Sven“, Klage eingereicht.

Vertreten durch den Münsteraner Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler, machen sie ihr Recht auf weitergehende Akteneinsicht geltend, um endlich aufzuklären, wie es zum Kauf der Geschäftsanteile an der „share2Drive“ durch die NEW AG kommen konnte.

Aus ihrer Sicht, die sich bei ihrer Klage auf Paragraf 55 Abs. 4 Satz1 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung berufen, bestehen keine Regelungen, das Akteneinsichtsrecht in dieser Sache zu beschränken oder gar auszuschließen.

(c) BZMG

„Wir nehmen mit unserem Akteneinsichtsrecht eine Kontrollfunktion wahr“, stellt Grünen-Fraktionschef Karl Sasserath fest.

Das sieht die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Hans-Wilhelm Reiners (CDU) anders. Noch !!

Sie hatte den drei Fraktionen bislang Akteneinsicht in den Teil der Dokumente verweigert, die die Kommunikation mit der NEW AG betreffen und die Aufschluss in der insbesondere für die Ratsmehrheit von CDU und SPD so misslichen Angelegenheit geben könnten.

Angeblich stehe dem die Akteneinsicht das Aktienrecht entgegen, da Aufsichtsratsmitglieder ja einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen würden.

Die klagenden Fraktionen indes machen geltend, sie würden keine Berichte der Aufsichtsratsmitglieder verlangen, sondern nur Einsicht in die Unterlagen.

„Wir nehmen mit unserem Akteneinsichtsrecht eine Kontrollfunktion wahr“, stellt Grünen-Fraktionschef Karl Sasserath fest.

Die Kontrolle der Verwaltung durch Einsicht in die Akten diene der Gewährleistung des Demokratieprinzips.

Die Einschränkung der Kontrolle gegenüber Aktiengesellschaften gelte nicht für die Stadtverwaltung, die vom Rat sehr wohl kontrolliert werden dürfe und im Sinne der Demokratie auch müsse.

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„Wir können auch nicht nachvollziehen, warum wir genau in die Teile des Schriftverkehrs keine Einsicht bekommen, die erklären müssten, wie es zu der widerrechtlichen Beteiligung kommen konnte. Als Mitglieder des Rates vertreten wir schließlich die Bürgerinnen und Bürger, denen die NEW AG mehrheitlich gehört “, ergänzt Nicole Finger.

Fingers Appell an Aufsichtsrat und Vorstand der NEW AG, in Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung freiwillig Licht in diesen Vorgang zu bringen, war nicht gefolgt worden.

Zum Hintergrund:

Die NEW hatte sich im Juni 2018 mit 2,5 Millionen Euro an der „Share2Drive“ beteiligt, dem Entwickler des E-Autos, das vor allem beim Carsharing zum Einsatz kommen soll.

Für die Beteiligung an der „Share2Drive“  hätte die NEW laut Gemeindeordnung zwingend die Zustimmung des Stadtrates benötigt und die Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsicht einschalten müssen.

Dies wurde jedoch unterlassen.

Das millionenteure Engagement der NEW bei der „share2Drive“ war somit widerrechtlich.

OB Reiners hatte zwar einen Verstoß der Beteiligten gegen Paragraf 108 der Gemeindeordnung NRW eingeräumt, aber unter Berufung auf eine Einschätzung des städtischen Rechtsamts abgelehnt, den Fraktionen von FDP, Grünen und Linken Einsicht in die Korrespondenz und die Aktennotizen im Schriftverkehr zwischen Stadtverwaltung, Bezirksregierung Düsseldorf und der NEW AG zu gewähren.

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„Warum sich die Stadtverwaltung in dieser Sache so sperrt, können wir einfach nicht nachvollziehen. Es muss doch darum gehen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zurück zu gewinnen, weswegen größtmögliche Transparenz die richtige Antwort wäre“, moniert Torben Schultz (DIE LINKE).

Immerhin hätte die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Schreiben vom 28.01.19 ja sehr deutlich gemacht, dass die Beteiligung der NEW AG gegen geltendes Recht verstößt.

„Herr Reiners sollte sich in seiner Funktion als Verwaltungschef für eine größtmögliche Transparenz in der Angelegenheit einsetzen“, meint Karl Sasserath.

Es sei nun höchste Zeit, die für die Misere verantwortlichen Personen auszumachen, um die notwendigen politischen Konsequenzen ziehen zu können.

„Herr Reiners sollte sich in seiner Funktion als Verwaltungschef für eine größtmögliche Transparenz in der Angelegenheit einsetzen“, meint Karl Sasserath.

Es sei nun höchste Zeit, die für die Misere verantwortlichen Personen auszumachen, um die notwendigen politischen Konsequenzen ziehen zu können.

(c) BZMG

Die „Causa Sven“ ist nicht der erste Fall, an dem deutlich wird, dass die Beteiligungsgesellschaften, die formalrechtlich nichts anderes sind, als „verselbständigte Aufgabenbereiche“ (vAB) der Stadtverwaltung, außerhalb jeglicher Kontrolle durch den Souverän (den Bürger), ein (gewolltes?) Eigenleben führen.

Dies geht einher mit dem Eindruck, dass sich im Laufe der Zeit in Mönchengladbach ein „rechtlicher Mikrokosmos“ entwickelt hat, in dem viele Akteure aus Verwaltung und Politik sich die gesetzlichen Vorgaben so zurecht biegen, wie es ihnen gerade passt.

Dass die Bezirksregierung in vielen Angelegenheiten das Handeln der Mönchengladbacher Verwaltung nur unzureichend bis gar nicht kritisch hinterfragt, wie man es von einer Kontroll- und Überwachungsinstanz erwarten dürfte, lässt auf ein „gutes Miteinander“ schließen.

Diesen Eindruck mit Beispielen zu untermauern wäre eine sicherlich ergiebige Aufgabe.

In der „Causa Sven“ schien sich die Bezirksregierung in einer eigenen Kompetenz „verletzt“ zu sehen und hat so reagiert, wie sie reagiert hat, nämlich mit „Verärgerung“ und der Aufforderung an die NEW AG, diesen „Deal“ rückgängig zu machen.

Würde die Bezirksregierung auch in Angelegenheiten, die die Mönchengladbacher Bürger unmittelbar betreffen und belasten, so stringent vorgehen, wäre schon viel geholfen.

Dann würde es auch nicht vorkommen, dass die Bezirksregierung einem Bürger zu verstehen gibt, dass sie sich solange nicht um dessen Angelegenheit kümmern (also die Stadtverwaltung kontrollieren) werde, bis das von diesem angerufene Gericht entschieden habe.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Bezirksregierung auch in der „Causa Sven“ die Klage zum Anlass nimmt, ihre diesbezügliche Überwachungsaufgabe solange ruhen zu lassen, bis ein Urteil (hier ausschließlich zur Frage der vollständigen Akteneinsicht) gefällt ist.