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Zum vergangenen Montag (03.02.2015) hatte die Leitung des Seniorenrats zum Pressegespräch eingeladen, um die bisherigen Aktivitäten dieses seit 2022 existierenden Gremiums und die Planungen für 2025 vorzustellen.

Neben Themen aus den Bereichen Kommunikation, Mobilität und Soziales treibt den Seniorenrat die bisherige Ablehnung der Verwaltungsspitze und einiger Fraktionen einer Urwahl im September 2025 um.

Die Wahl des ersten Seniorenrats war 2022 nach dem komplizierten so genannten „Delegierten­prinzip“ durchgeführt worden, wofür sich die Wähler (Senioren über 60 Jahre) erst einmal „qualifizieren“ mussten, bevor sie ihr demokratisches Wahlrecht überhaupt wahrnehmen durften.

Dieses Verfahren, das SPD-intern Gang und Gäbe ist, setzte die damalige Sozial- und Rechtsdezernentin Dörte Schall (SPD) gegen die Meinung der seiner­zeitigen Initiatoren Anita Hoffmann (B90/Die Grünen) und Rainer Missy (SPD) und weiterer (partei­loser) Senioren durch.

„Tatkräftig“ unterstützt wurde Schall vom SPD-Hauptverwaltungsbeamten Felix Heinrichs und der mittlerweile gescheiterten Mönchengladbacher AMPEL-Kooperation.

Die Initiatoren und der Seniorenrat setzen sich nach wie vor für eine Ur-Wahl ein, was beim Pressegespräch am 03.02.2015 deutlich und bei dieser Gelegenheit auch von Ex-OB Norbert Bude (SPD) als Mitglied des Seniorenrates ausdrücklich befürwortet wurde.

Mit Bezug auf die Kostendiskussion erklärte Bude: „Demokratie darf etwas kosten!“

Allein, ob Bude noch so viel Einfluss auf seinen ehemaligen politischen Zögling Felix Heinrichs hat und diesen zu einer Positionsveränderung bewegen kann, wird sich zeigen.

Fakt ist, dass in Mönchengladbach derzeit ca. 80.000 Menschen in einem Alter von über 60 Jahren leben, also allein schon deshalb ein Anrecht darauf haben, den Seniorenrat allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim (und damit diskriminierungsfrei) wählen zu dürfen, insbesondere, weil dies eine politische Partizipation ermöglicht.

Dies nicht zuletzt dadurch, weil auch kommunale Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland den Wahlgrundsätzen von Artikel 38 des Grundgesetzes unterliegen.

Unter anderem widersprechen §4 der aktuellen Satzung für den Seniorenrat und die darauf basierende Wahlordnung den Wahlgrundsätzen nach Artikel 38 GG.

Die Stadt Mönchengladbach kann sich glücklich schätzen, dass nach dem seinerzeitigen Beschluss der aktuellen Satzung, die eine Delegiertenwahl vorschreibt,

  • es noch nicht zu einer Normenkontrollklage gegen diese Satzung gekommen ist, durch die geklärt werden kann, ob die Delegiertenwahl als verfassungswidrig einzustufen ist,
  • keine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde und
  • keine dementsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig wurde.

Die aktuelle Diskussion lässt es als hochwahrscheinlich erscheinen, dass mindestens einer dieser Rechtswege eingeschlagen wird.

Eine Urwahl

  • erfüllt die Wahlgrundsätze: Allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim und ist dementsprechend diskriminierungsfrei,
  • erhöht die Teilnahmechancen für Senioren, so dass auch weniger mobil oder gesundheitlich eingeschränkte abstimmen können,
  • ist demokratisch legitimierter als eine Delegiertenwahl und
  • erhöht durch eine breitere Beteiligung die Akzeptanz des Seniorenrates.

Auch mit Blick auf die Kommunalwahl am 14. September 2025 kann die Politik aus dem selbstgeschaffenen (politischen) Dilemma nur heraus kommen wenn der Rat in seiner am 19. Februar 2025 bevorstehenden Sitzung beschließt, dass

  1. die Satzung für den Seniorenrat dahingehend geändert wird, dass die Wahl zum Seniorenrat ab der anstehenden Wahl 2025 als Urwahl stattfindet,
  2. die Wahlordnung für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenrats außer Kraft gesetzt wird,
  3. die Wahl zum Seniorenrat analog der Regeln für die Briefwahl für Kommunalwahl durchgeführt wird und
  4. die Wahl zum Mönchengladbacher Seniorenrat 2025 spätestens am 16. November 2025 stattfindet.

So oder so ähnlich schien sich auch die CDU-Fraktion das weitere Vorgehen in der Causa „Seniorenratswahl“ vorzustellen, als Sie Anfang September 2024 den Antrag auf Satzungsänderung in die Diskussion einbrachte.

Dass dieser Antrag im Sozialausschuss am 31.01.2025 nach einem kaum nachzuvollziehenden „Chaos“ mit Mehrheit abgelehnt wurde, wirft kein gutes Bild auf die dort anwesenden Politiker.

Denn, die aktuell kommunizierten Kosten für den Verwaltungsaufwand scheinen nur vorgeschoben zu sein, zumal die Satzung vorgibt, dass die Wahl zum Seniorenrat „spätestens zwei Monate nach der Kommunalwahl“ durchzuführen ist und damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Schon diese satzungsbasierte Option einer „Entkopplung“ der Seniorenratswahl von der Kommunalwahl macht jegliche Kostendiskussion überflüssig und führt sie ad absurdum.

Denn die Seniorenratswahl kann ohne den behaupteten „Zusatzaufwand“ im Rahmen des normalen Verwaltungshandelns, also z.B. auch ohne Überstunden von Verwaltungsmitarbeitern, vorbereitet und durchgeführt werden, zumal sicherlich auch ehrenamtliche Wahlhelfer zur Verfügung stehen würden.

Die knappe mehrheitliche Ablehnung des CDU-Antrags auf Durchführung einer Ur-Wahl durch die ehemalige Ampel-Kooperation zeigt, dass sich insbesondere Grüne und SPD gegen das Votum (ihrer eigenen) Initiatoren des Seniorenrates gestellt haben.

Dies nährt die Vermutung, dass sich insbesondere der Grünen-Fraktionsvorsitz einmal mehr als „OB-hörig“ erwiesen haben könnte.

So war es auch nicht verwunderlich, dass beim Neujahrsempfang der Grünen am Freitag (07.02.2025) es sowohl deren Fraktionssprecher Dr. Boris Wolkowski bei seiner obligatorischen „Eigenlob-Rede“ als auch deren Kandidat für das einträgliche Amt des Hauptver­waltungs­beamten, Marcel Klotz, in seinem rhetorischen Ausflugsversuch in „philosophische Sphären“, tunlichst vermieden, ihre Ablehnung des CDU-Antrags zu erklären.

Möglicherweise wollte man dieses Thema auch deshalb nicht ansprechen, weil Felix Heinrichs und die Vertreter der SPD, fast die gesamte Verwaltungsspitze und auch CDU-Vertreter zu Gast waren.

Über eines sollten sich die politischen Gegner der Ur-Wahl zum Seniorenrat und einer Entkopplung von der Kommunalwahl im Klaren sein, nämlich, dass die ca. 80.000 Senioren auch Wähler bei der Kommunalwahl sind.

Den Politikern, die über Synergie-Effekte zwischen diesen beiden Wahlen fabulieren, könnten diese Überlegungen „auf die Füße fallen“.

Darauf zu setzen, dass diese Menschen dieses Verhalten bis zum 14. September wieder „vergessen“ hätten, könnte sich als Trugschluss herausstellen.

Vielleicht erinnern sich die SPD-Genossen an ihren ehemaligen Bundeskanzler Willi Brandt, der vielbeachtet – und in weiten Teilen der Bundesbürger noch in der Erinnerung verwurzelt – propagiert hatte: „Mehr Demokratie wagen“ …

ab Minute 36:20

… und/oder an den Mönchengladbacher Kabarettisten Volker Pispers, der in einem seiner letzten Auftritte den Spruch zitierte: „Wer hat uns verraten …“.