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„Macht und Geld versauen den Charakter“, sagt der Volksmund.

Einmal gewählt und an „Schaltstellen“ der Macht gelangt, kann dies auch auf einige Mönchengladbacher Grüne zutreffen.

Ihnen sind vor einer Wahl propagierte Ansprüche und Ziele einerlei.

Sie übernehmen die Verhaltensmuster derer ein, die sie vor der Wahl massiv kritisiert und „angegriffen“ hatten und streifen spätestens dann eine evtl. vorhandene „Grünen-DNA“ ab, wenn sie über „Machtfunktionen“ Einkünfte erzielen können, die ihnen und anderen bisher verschlossen bleiben.

Diese Themenreihe begann mit massiven Machtauseinandersetzungen innerhalb der Rheydter CDU, setzte sich fort in der Auseinandersetzung um die Methangasanlage in Wanlo, die OB Bude und „seine“ SPD gegen den Willen der Wanloer durchsetzen wollen und an den Stimmen der CDU scheiterte, dem gescheiterten Versuch einer „Lobby für Utopia“, einen Neubau der Zentralbibliothek zu erreichen, woran die erste „Ampel“ zerbrach und der Ansiedlung des Handels- und Dienstleistungszentrums an der Hindenburgstraße (heute: minto), die trotz erheblicher prognostizierter Negativ-Wirkungen auf den Einzelhandel in Mönchengladbach und Rheydt durch die politischen Machtverhältnisse durchgesetzt wurde, um nur einige Fälle zu nennen.

Bei diesen und vielen anderen Fällen agierten oder reagierten die Mönchengladbacher Grünen weitgehend am Rande der „Macht“, forderten ein übers andere Mal Transparenz und Öffentlichkeit und konnten seit Jahren für sich in Anspruch nehmen, als einzige Ratsfraktion die interessierte Öffentlichkeit an ihren Fraktionssitzungen teilnehmen zu lassen.

Dabei teilten sie die Sitzungen in einen „öffentlichen“ und einen „nichtöffentlichen“ Teil.

Im nichtöffentlichen Teil wurden nachvollziehbarerweise Themen behandelt, die sich auf Angelegenheiten bezogen, die in den städtischen Gremien in deren nichtöffentlichen Teilen zu behandeln waren.

Diese Verfahrensweise ist gängige Praxis in vielen Grünen-Fraktionen in NRW und darüber hinaus.

Einige dieser Fraktionen haben sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der die Öffentlichkeit der Fraktionssitzungen als Standard festgelegt und die Fälle für Nichtöffentlichkeit als Ausnahme beschrieben sind.

Das Ziel der „offenen“ Fraktionssitzungen der Grünen war (und ist), auch Nicht-Mandatsträgern und anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger, also der Öffentlichkeit, die Entscheidungsprozesse innerhalb der Fraktionen transparent zu machen  und deren Anregungen mit zu berücksichtigen.

Seit der Kommunalwahl 2020 – genauer seit der Fraktionssitzung am 07.12.2020 – ist „die Öffentlichkeit“ bei den Grünen in Mönchengladbach nicht mehr zugelassen.

„Too fast too big and too inexperienced” könnte man den Zustand der Grünen-Fraktion umschreiben, nachdem sie bei der Kommunalwahl 2020 über 21 % der Zweitstimmen erhielten und die neue Fraktionsspitze organisatorisch überfordert zu sein scheint.

Hinzu kam, dass – für die Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – durch personelle Neuausrichtungen innerhalb der Grünen-Partei langjährige, tiefgreifende politische Erfahrungen verloren gingen.

Als Gründe dafür, dass nunmehr die Öffentlichkeit nicht mehr zugelassen wird, wurden genannt, dass die Grünen-Fraktion mittlerweile eine derartige Größe erreicht hätte, dass es keine geeigneten Räumlichkeiten gebe, in der zusätzlich auch Gäste Platz finden könnten, oder die Corona-Pandemie, oder dass die Arbeit der Fraktion einer internen Umorganisation der Fraktionssitzungen unterzogen werden sollte.

Nicht explizit genannte, aber dennoch als sehr wahrscheinlich geltende Gründe, könnten zusätzlich die Personalquerelen um die mittlereile aus der Grünen-Fraktion ausgeschiedenen Mona Aranea (jetzt: „die Basis“) und dem zum Vorsitzenden des Integrationsrat gewählten Nasser Zeaiter (jetzt: fraktionsloses Ratsmitglied) gelten.

Möglicherweise will man aber auch vermeiden, dass Äußerungen in der Fraktionssitzung an die Öffentlichkeit gelangen, die politisch „brisant“ werden könnten.

(c) BZMG

Wie beispielsweise die vom damals designierten GEM-Aufsichtsratsvorsitzenden Hajo Siemes, der in der Fraktionssitzung am 07.12.2020 erklärt hatte, dass es „an der Zeit sei, die GEM aufzulösen“.

Dies entsprach dem Ziel der Grünen aus ihrem Kommunalwahlprogramm 2020, in dem es heißt: Weiterhin setzen wir uns für die Verschmelzung von GEM und mags ein.“ (Zitat) …

… aber auch deren entsprechenden Initiativen aus den Jahren 2018 und 2019:

(c) BZMG

(c) BZMG

Auflösung der GEM mbH B90/Die Grünen Mönchengladbach (06.02.2019)

Wie sehr die nach der Kommunalwahl erlangte neue „Machtfülle“ (verbunden mit gestiegenen öffentlichen Ansehen und Einkünften) das Verhalten von Kommunalpolitikern verändert, zeigt exemplarisch eben dieser Fall „GEM-Auflösung“:

Vor der Ratssitzung am 16.12.2020 bat Hajo Siemes angesichts seiner am 18.12.2021 anstehenden Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden der GEM mbH nicht über diese seine Meinungsäußerung zur GEM-Auflösung in der Fraktionssitzung am 07.12.2020 zu berichten.

Ob sich dabei auch die Einkünfte für den GEM-Aufsichtsratsvorsitz in Höhe von ca. 10.000 EURO pro Jahr eine Rolle gespeilt haben könnte, wurde nicht vertieft.

Im Oktober 2021 schien es an der Zeit zu sein, Siemes in seiner Eigenschaft als langjähriges Mitglied und nunmehr neu gewähltem Vorsitzenden des Aufsichtsrate der GEM mbH persönlich drei einfache Fragen zu stellen, die er dann – „nach Absprache mit unserer Fraktionsspitze“ (Zitat)- beantwortete:

  1. Wie kamen Sie im Dezember vorigen Jahres zu der Auffassung, dass die GEM mbH aufgelöst werden müsse? (Bitte mit Erläuterungen)
  2. Welche Position zum Auflösung der GEM mbH nehmen Sie aktuell ein? (Bitte um Nennung der Gründe)
  3. Welchen Zeitpunkt für die Auflösung der GEM mbH halten Sie für angebracht?

Hier die bemerkenswerten Antworten:

1. Frage: Wie kamen Sie im Dezember vorigen Jahres zu der Auffassung, dass die GEM mbH aufgelöst werden müsse?

Antwort des GEM-Aufsichtsratvorsitzenden Hajo Siemes

„Die Auffassung zur Auflösung der GEM resultiert noch aus der alten Ratsperiode, als die damalige Fraktion, wie Ihnen bekannt ist, den Antrag, die GEM aufzulösen, eingebracht hat.

Mein Interesse lag vor allem darin begründet, Gebühren für den Bürger, wenn möglich zu reduzieren.

Eine wichtige Erklärung für das Vorgehen war damals für mich die Kostenfrage für die beiden Gremien bei der mags (Verwaltungsrat) und der GEM (Aufsichtsrat) und deren Auswirkungen auf die Gebühren.“

2. Frage: Welche Position zu der Auflösung der GEM mbH nehmen Sie aktuell ein?

Antwort des GEM-Aufsichtsratvorsitzenden Hajo Siemes

„Nachdem ich nun den Vorsitz im Aufsichtsrat übernommen habe, bewerte ich die Angelegenheit wie folgt:

  • Seit die GEM 2016 wieder zu 100% städtisch geworden ist und die mags gegründet wurde (die dann zunächst den Anteil der EGN von 50% übernahm) wurde eine alte Grüne Forderung bereits erfüllt, dass nämlich die Abfallentsorgung zu 100 % wieder in städtischer Hand zurückgeführt wird.
  • Als Aufsichtsrat habe ich, wie auch der gesamte Aufsichtsrat, insbesondere die Aufgaben, die Geschäftsführung zu beraten und zu kontrollieren. Als Vorsitzender kommt mir dabei eine besondere Verpflichtung zu.
  • Die Kostenfrage und damit die Kosten der Gebühren für die BürgerInnen, ist mir dabei immer noch ein wichtiges Anliegen. Daher bin ich der Frage der Kosten und Gebührenrelevanz, die durch das Gremium Aufsichtsrat anfallen, nachgegangen. Nach der Überprüfung musste ich feststellen, dass diese Position kaum Einfluss auf die Gebührenkalkulation insgesamt hat. Auch ein größeres Verwaltungsgremium bei der mags, würde zusätzliche Kosten durch das Aufsichtsgremium und für die Geschäftsführung nach sich ziehen. Wesentliche Einsparungen für die Gebühren sind bei einer Zusammenlegung der Gremien also nicht zu erwarten.
  • Andererseits hat die GEM als eigene Gesellschaft den Vorteil, dass die Aufgaben überschaubarer sind und die politische Einflussnahme größer ist, als dies in einer größeren Gesellschaft mit vielfältigeren Aufgaben der Fall wäre. Die Abfallentsorgung in der jetzigen Gesellschaftsform ist gut organisiert und die Aufgaben und Arbeitsabläufe sind überschaubar.
  • Nach Rücksprache mit der Arbeitnehmervertretung konnte ich außerdem feststellen, dass auch die ArbeitnehmerInnen vornehmlich in einer eigenständigen Gesellschaft (GEM) ihre Aufgaben und ihre Arbeit nachgehen möchten.
  • Außerdem sieht der Koalitionsvertrag zwischen den drei Parteien SPD, Grüne und FDP dazu keinen Handlungsbedarf vor.“

 

3. Frage: Welchen Zeitpunkt für die Auflösung der GEM mbH halten Sie für angebracht?

Antwort des GEM-Aufsichtsratvorsitzenden Hajo Siemes

„Aufgrund der unter Pkt. 2 angegebenen Gründe sehe ich nicht die Notwendigkeit eine Auflösung der GEM oder des Aufsichtsgremiums voranzutreiben.

Außerdem würde dies nicht mit den mir übertragenen Aufgaben und Pflichten als Vorsitzender des AR in Einklang zu bringen sein.

Sollten sich wesentliche neue Fakten ergeben, die für eine Zusammenführung mit der mags sprechen, muss dies zunächst rechtlich geprüft und dann auf dem politischen Wege diskutiert und entschieden werden.“

(c) BZMG

Wer die Formulierung und Ausdrucksweisen in den Antworten mit den bisherigen schriftlichen und mündlichen Ausführungen von Hajo Siemes vergleicht, erkennt die „Handschrift“ derer, die versuchen, das Thema und den Vorgang herunterzuspielen und die Faktenlage zu verfälschen.

Die Tatsache, dass Siemes die Antworten „vorher mit unserer Fraktionsspitze“ (Zitat) absprechen wollte, weisen darauf hin, dass er sich nicht in der Lage sah eigene „richtige“ Antworten zu formulieren und der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dr. Boris Wolkowski „die Feder geführt“ hatte, wenn nicht gar die Fragen gänzlich beantwortet hatte.

In der seinerzeitigen Diskussion um die Auflösung der GEM mbH (2018 und 2019) spielten die Kosten für den Verwaltungsrat der mags überhaupt keine Rolle.

Vielmehr wiesen Berechnungen über mehrere Jahre (auch vor Gründung der mags) nach, dass die GEM mbH Überschüsse/Gewinne zwischen 3 Mio. und 5 Mio. EURO pro Jahr erwirtschaftete, die dem städtischen Haushalt zur Konsolidierung zugeführt wurden.

Diese „Gewinne“ resultierten demnach zum weitaus überwiegenden Teil aus Gebührenvorauszahlungen, die den gebührenpflichtigen Bürgern hätten angerechnet werden müssen.

Diese Anrechnungen wurde den Gebührenpflichtigen über Jahre vorenthalten.

Die Kosten für den GEM-Aufsichtsrat waren und sind so gering, dass sie keine nennenswerte Auswirkungen auf die Gebühren haben.

Mit ihrem Versprechen „Weiterhin setzen wir uns für die Verschmelzung von GEM und mags ein“ (Zitat) suggerierten die Grünen, dass die Gebühren für die Abfallentsorgung um jährlich ca. 8 Mio. EURO reduziert würden.

Die entsprechenden Daten und Fakten waren sowohl der grünen als auch den übrigen Ratsfraktionen bekannt und hätten demnach auch dem GEM-Aufsichtsratsmitglied Hajo Siemes bekannt gewesen sein dürfen.

Entweder war sich Siemes seinerzeit der Tragweite des Grünen-Antrages, den er mit getragen hatte, nicht bewusst oder hatte ihn nicht verstanden oder sah den Antrag ausschließlich als gegen „seine“ GEM gerichtete Aktion..

Tatsache ist jedoch, dass seine Positionierung in der Fraktionssitzung am 07.12.2020 (Auflösung der GEM mbH) durch seine Wahl zum GEM-Aufsichtsratsvorsitzenden eine 180-Grad-Wendung erfuhr, an der die Fraktionsspitze offensichtlich großen Anteil hatte.

Tatsache ist, dass die durchgehend substanzfreien Argumentationsversuche in den Antworten nur dem einen Ziel dienen, interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger auf eine falsche Fährte zu locken und den Vorgang „Verschmelzung von GEM und mags“ herunter zu spielen.

Tatsache ist weiterhin, dass dieser „Fall“ nicht der einzige ist, in dem die Mönchengladbacher Grünen nach der Kommunalwahl 2020 sich diametral anders verhalten, als sie den Wählerinnen und Wählern vor der Wahl versprochen hatten, wie beispielsweise bei der Causa Rathaus-Neubau.

Dieser Fall ist jedoch ein weiteres Thema, bei dem die Grünen bzw. maßgebliche Teile von ihnen schon jetzt an Glaubwürdigkeit verlieren.