Im Juli 2013 wurden die britischen Streitkräfte auf dem Kapuzinerplatz mit einem Großen Zapfenstreich offiziell verabschiedet.
Spätestens seit diesem Zeitpunkt ranken sich die verschiedensten Gerüchte um die Weiternutzung des JHQ in Rheindahlen.
Obwohl die Stadt Mönchengladbach keinen unmittelbaren Zugriff auf das 380 ha große Gelände hat, „investierte“ die Stadtverwaltung hunderte Mitarbeiterstunden in „visionäre“ Planungen, die sich schlussendlich allesamt als „Flops“ erwiesen.
Von „weißen Rittern“ (auch aus dem arabischen Raum) war die Rede, die vermeintlich Millionen investieren wollten.
(c) BZMG
Schon damals und seitdem permanent sorgten sich die Akteure der Kreisgruppe Mönchengladbach des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) um die Nutzung des naturnahen Areals.
Heute, 11 Jahre nach dem Abzug der Briten stellt der B.U.N.D. erneut die Frage: Was wird aus dem JHQ? und positioniert sich in einer aktuellen Pressemitteilung wie folgt:
„In letzter Zeit häufen sich wieder Berichte über eine mögliche Nutzung des 376 ha umfassenden JHQ-Geländes. Zuletzt wurde in der Ratssitzung am 03.07.2024 darüber beraten.
Das Ergebnis sieht die Mönchengladbacher Kreisgruppe im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (B.U.N.D.) aus Umwelt- und Naturschutz-Sicht mit Sorge.
Die Beratungsvorlage für die Ratssitzung weist 9 unterschiedliche geplante Nutzungen aus.
Diese reichen beispielhaft von einem Trainingsausbildungszentrum für Drohnenpiloten über Gewerbegebiet und Justizvollzugsanstalt bis hin zu einer Fläche für die Ausbildung und Zertifizierung im Diensthundewesen.
Die addierte Gesamtfläche von über 362 ha nähert sich damit der o. a. Gesamtfläche des JHQ.
Dabei wäre zu beachten, dass nicht unwesentliche Teile des Geländes als Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet von europäischem Rang (FFH-Gebiet Knippertzbachtal) nach EU-Recht geschützt und deshalb kaum antastbar sind.
Etliche der vorgesehenen Nutzungen reichen lt. Skizze zudem weit in den implementierten 300 Meter breiten Schutzkorridor zu diesem angrenzenden FFH-Gebiet hinein.
Für den B.U.N.D. ist es deshalb nicht verständlich, wie hier eine bereits beauftragte Machbarkeitsstudie noch eine Verträglichkeit zwischen den verschiedenen Vorhaben und den sich aus FFH-Gebiet und Schutzkorridor abzuleitenden erheblichen Schutzansprüchen herstellen will:
Es besteht die rechtlich zwingende Verpflichtung zur Durchführung einer eigenständigen umfassenden Verträglichkeitsprüfung gemäß EU-FFH-Richtlinie, die bewertet, ob die Vorhaben die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes gefährden.
Eine Machbarkeitsstudie kann diese Prüfung nicht ersetzen.
Bei den angegebenen Größenverhältnissen steht für den B.U.N.D. nicht nur eine Gefährdung des FFH-Gebietes außer Frage, vielmehr stünde sogar seine Existenz auf dem Spiel.
Der B.U.N.D. bedauert, dass Entwicklung oder Wiederherstellung von Natur und Landschaft des ursprünglichen Wald- und Heidegebietes – bevor es Militärgelände wurde – wenigstens in Teilbereichen in der derzeitigen Koalition von SPD, Grünen und FDP offensichtlich kein Thema zu sein scheint.
Auch die Beratungsvorlage der Verwaltung sagt dazu nichts.
‚Der Schwerpunkt bildet somit die Rückführung des Geländes zu Natur und Landschaft.‘ So steht es noch im August 2024 auf der Homepage der Stadt Mönchengladbach.“ (Zitat Ende)