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 Wenn am kommenden Mittwoch (29.08.2018) um 17:00 Uhr der Rat zu einer Sondersitzung zusammentritt, könnten die Plätze auf der Zuschauertribüne erneut nicht reichen.

Dann nämlich soll der Rat die Satzungsänderung für die Einführung einer „gesonderten Benutzungsgebühr“ für die Abfallentsorgung zu Kenntnis nehmen, die anschließend vom mags-Verwaltungsrat verabschiedet werden soll.

Der Stadtrat nimmt diese Satzungsänderung lediglich zur Kenntnis und kann formal noch Weisungen an die mags erteilen. Das ist angesichts der Ratsmehrheit aus CDU und SPD jedoch kaum zu erwarten.

Mit dieser Satzungsänderung wird die mags vom mags-Verwaltungsrat ermächtigt, bei den Hauseigentümern abzufragen, wie viele Haushalte in einem Objekt leben.

CDU, SPD und mags-Führung mussten sich dem massiven Druckes aus der Bevölkerung beugen und wollen in einem nächsten Schritt die Abfallentsorgungsgebühr in eine „Grundgebühr“ und eine „Leistungsgebühr“ aufteilen, jedoch das Mindestvolumen von 20 Liter pro Person bzw. 15 Liter pro Person und Woche beibehalten.

Wie sie dadurch das durchweg kritisierte „Luftvolumen“ kompensieren wollen, ist nicht erkennbar.

Neuester mags-Coup zum „Zwangs-Luft-Volumen“: 240 Liter-Tonne mit „Prägung“ bei 150 Liter anstatt 120 Liter + 60 Liter Tonne …

Zumal offensichtlich weder die mags AöR, noch die Stadtverwaltung über hinreichende Daten zur Anzahl der Haushalte und der Bewohner im jeweiligen Haus verfügt.

Diese Daten wird sie auch über die Abfrage nach der Anzahl der Haushalte kaum erhalten.

Fraglich, wenn nicht gar fragwürdig, ist der geplante Gebührenmaßstab für die „Leistungsgebühr“, die sich nach Art, Zahl und Größe der „angemeldeten“ Abfallbehälter und der turnusmäßigen Entleerungen richten soll.

Wird die Auskunft nicht oder zu spät erteilt, kann die mags die für die Gebührenrechnung benötigten Werte schätzen und zur Grundlage für die Gebührenerhebung machen.

Wenn diese Werte nicht stimmen oder andere zu erwartende Ungereimtheiten auftreten, kann sich die mags AöR auch für 2019 auf eine große Zahl von Widersprüchen einstellen, wenn sie Anfang 2019 die Gebührenbescheide versendet.

Im Anschluss an die Ratssitzung soll um ca. 20:00 Uhr im Nebenzimmer des Rheydter Ratssaales (Raum 238a „Kettenzimmer“) eine öffentliche Sitzung des mags-Verwaltungsrates beginnen, in der die vorher im Rat behandelte Satzungsänderung verabschiedet werden soll.

Die übrigen neun Tagesordnungspunkte des Rates können diesen Beginn der Sitzung des mags-Verwaltungsrates jedoch erheblich verzögern: