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Bei politischen Beschlüssen, die mit Aufträgen an die Verwaltung verbunden sind, ist es gängige Praxis, dass sie keine  Erledigungstermine enthalten.

So bleibt es der Verwaltungsspitze überlassen, wann sie Beschlüsse umgesetzt.

Eine Beschlusskontrolle wird seit Jahren diskutiert, scheitert jedoch erkennbar am Willen (und der Fähigkeit?) der Stadtführung.

(c) BZMG

Da es keine Sanktionsmöglichkeiten bei Untätigkeit gibt, bleibt den Ratsmitgliedern oft nichts anderes übrig, als diese Untätigkeiten öffentlich zu machen.

Ob sich das angesichts der Tatsache, dass der aktuelle Hauptverwaltungs­beamte und oberster Chef der Verwaltung nur noch 10 Monate im Amt ist, das „Handeln“ noch ändern wird, bleibt abzuwarten.

Das insbesondere bei äußerst kritischen Vorgängen, wie der „Causa Sven“, bei der es um ein Fehlverhalten von „Spitzenkräften“ bei einer der größten Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach geht.

Konkret dazu haben die Fraktionsvorsitzenden von FDP, DIE LINKE und B90/Die Grünen mit Schreiben vom 12.11.2019 den Hauptverwaltungsbeamten Hans Wilhelm Reiners (CDU) aufgefordert, endlich den Beschluss zur Herstellung von Transparenz in Sachen „Sven“ umzusetzen:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor sechs Wochen hat der Rat der Stadt folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt Mönchengladbach appelliert an alle Mitglieder der zuständigen Gremien des NEW-Konzerns (insbesondere Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der AG) sowie den Oberbürgermeister, zum gesamten Vorgang der Beteiligung der NEW AG über die NEW Smart City GmbH an der share2drive GmbH größtmögliche Transparenz herzustellen und dazu alle ggf. notwendigen Erklärungen zum Verzicht auf Vertraulichkeit abzugeben.

In diesem Zusammenhang prüft die Verwaltung,

  • ob und wenn ja, in welchem Umfang die kommunalen Vertreter in den Aufsichtsgremien im Rat Bericht erstatten dürfen oder müssen.
  • ob das Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 07.06.2018 zum Tagesordnungspunkt share2drive den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis gebracht werden darf.
  • wie den Vertretern des Rates in den Aufsichtsräten zukünftig relevante Informationen der Verwaltung zugänglich gemacht werden können.

Die herzustellende Transparenz gilt insbesondere den Fragen, auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund auf den ursprünglich vorgesehenen Vorbehalt bzgl. Ratsbeschluss und Bestätigung durch die Kommunalaufsicht verzichtet wurde, warum der Notar-Vertrag ohne Ratsbeschluss und Bestätigung geschlossen wurde und in welcher Höhe im NEW-Konzern durch die Beteiligung und anschließende Rückabwicklung ein finanzieller Schaden entstanden ist bzw. noch entstehen wird.“

Leider ist bislang noch nicht einmal der Ansatz einer Umsetzung dieses Beschlusses erkennbar.

Es gibt weder eine Mitteilung über die von CDU und SPD beantragte rechtliche Prüfung der Verwaltung, noch die von der NEW avisierten Gutachten zum Thema.

Auch Aussagen der vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitglieder Hans Peter Schlegelmilch und Felix Heinrichs zu ihrem eigenen Verhalten in der entsprechenden Aufsichtsratssitzung, wie Sie sie, Herr Oberbürgermeister, im Sinne der Transparenz selber bereits gemacht haben, liegen nach wie vor nicht vor.

Durch die Ratsthemenliste wurden wir darauf aufmerksam, dass in der Dezember-Ratssitzung eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der NEW AG ansteht.

Es wäre ein fatales Zeichen, wenn der Rat der Stadt ohne vorherige Aufklärung des Vorgangs die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erneut bestellt oder stillschweigend aus der Verantwortung entlässt.

Auch auf die in Kürze anstehende und von Dr. Schlegelmilch ja bereits vor Monaten als „Formsache“ deklarierte Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden würde dies kein gutes Licht werfen.

Wir bitten Sie deshalb erneut eindringlich, zügig alles für die Umsetzung dieses Beschlusses zu tun, was Ihnen als Verwaltungschef und Vorsitzendem des Rates möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Finger
Torben Schultz
Karl Sasserath