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Falls Teilnehmer des „Bürgerforums“ der evangelischen Kirchengemeinde Rheydt am 3. November 2022 gehofft hatten, etwas über die Kosten des Rathaus-Neubaus zu erfahren, dürften sie enttäuscht gewesen sein.

Der von einem Teilnehmer zu diesem Thema unmittelbar angesprochene Kämmerer Michel Heck hüllte sich zu konkreten Zahlen in Schweigen oder blieb im Ungefähren.

Dabei liegen ihm nach eigener Aussage die Kostenschätzungen der Planer von sop aus Düsseldorf vor.

Mit der (eigengelobten) „Transparenz“, auf die Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) an diesem Abend hingewiesen hatte, war es bei den Kosten für einen Rathaus-Neubau nicht weit her.

Bildquelle: Stadt Mönchengladbach • Grafik: BZMG

Anfang 2020 war seitens der Verwaltungsspitze noch die Rede davon, dass für den Rathaus-Neubau Baukosten in Höhe von 160 Mio. EURO anfallen würden.

Auf welcher Kalkulationsgrundlage dieser Betrag zustande gekommen war, ist bis heute nicht wirklich ersichtlich, vor allem auch deshalb, weil offensichtlich viele Annahmen getroffen wurden, die schon damals von Fachleuten in Frage gestellt wurden.

Gleiches galt für die „Gegenrechnung“ für die Kosten der „Sanierung der Bestandsimmobilien“ die mit 199 Mio. EURO angesetzt wurde, die sich wiederum aus einer auf Schätzwerten basierenden Hochrechnung für das Objekt „Sandradstraße“ (STRABAG) stützte.

Welche Objekte schlussendlich in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden können, steht auch nach der Analyse und Bewertung (Nachhaltigkeitsbetracchtung) von 11 im städtischem Besitz befindlichen Immobilien des Beratungs-, Planungs- und Projektmanagement-Unternehmens DREES & SOMMER noch nicht fest.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsspitze im „Bürgerforum“ am 03.11.2022 durchgehend von 26 (sechsundzwanzig!) Objekten in städtischer Nutzung sprach.

Dementsprechend steht der Betriebsausschuss als für den Rathaus-Neubau zuständiges politisches Gremium vor der Aufgabe, sehr kritisch und detailliert sämtliche ihm vorgelegten Zahlenwerke zu überprüfen.

Ob der von der Verwaltungsspitze in Aussicht genommene Zeitpunkt Frühjahr 2023 für weitergehende Entscheidungen durch den Rat realistisch ist, wird sich zeigen.

Grafik: BZMG

Zunächst ist es Aufgabe des Eigenbetriebes „Rathaus der Zukunft“, dem Betriebsausschuss die Kostenschätzung der Planer (sop Düsseldorf) nach DIN 276 zur Kenntnis zu geben, damit dieser wichtige Aspekt der Leistungsphase II „abgearbeitet“ als „erfüllt“ gewertet werden kann.

Bildquelle: Stadt Mönchengladbach • Bearbeitung: BZMG

Neben anderen Aufgaben gehören zu den Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 2 die Vorlage einer Kostenschätzung nach DIN 276 und ein Vergleich mit den finanziellen Rahmen­bedingungen.

Das Nichterwähnen in der Präsentation sowohl im Betriebsausschuss am 12.10.2022 als auch am 03.11.2022 im Bürgerforum kann ein Versehen gewesen sein, oder aber es hat eine dement­sprechende Absprache gegeben.

Aus dem „Bürgerforum“ Nr. 3 am 03.11.2022

 
Kostenentwicklung Rathaus-Neubau
 

Bildquelle: Stadt Mönchengladbach • Grafik: BZMG

Fragen, Statements, Anmerkungen, … aus der Zuhörerschaft

EXTRAKT

Vergangenes Jahr: 200 Millionen für Rathaus … aktuelle Inflations­rate 10% … in fünf Jahren insgesamt 50% … „Was kostet das denn wirklich?“ … nach ganz vorsichtiger Betrachtungsweise

Antworten, Beantwortungsversuche, …

(c) BZMG

EXTRAKT

Vorab: … steigende Kosten, Energiekosten, Zinsen … Auswirkungen durch Rathaus-Neubau dämpfen … aktuell zu große Gebäude … angemietete Liegenschaften mit teilweise zu großen Büros …

Neubau = deutlich weniger Fläche, Unterhaltenskosten, Betriebskosten … = teilweise nur noch 40% Energiekosten … bis 2045 erhebliche Einsparungen gegenüber 26 Liegenschaften … 13 dieser Liegenschaften in städtischem Eigentum … bei 13 gemieteten Abhängigkeit vom Vermieter …

„Kenne die Kosten für neues Rathaus nicht“ … Kostenbetrachtung für Neubau und Sanierung liegen vor … „dynamische Berechnungsmethode“ auf 26 Jahre gerechnet … Erkenntnis: Neubau = 200 Mio. EURO … Sanierungsvariante „deutlich mehr“ …

Leistungsphase 3 mit Kostenberechnung … „Welche Dinge können wir ab 2027 einsparen?“ … Finanzierung über Kredit, Anleihe, „Bonds“? … Kosten und Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beantworten… wenn kein Neubau, „automatisch“ Sanierungsvariante …

(c) BZMG

Dass Kämmerer Michael keine neuen Zahlen nennen wollte, kann möglicherweise daran gelegen haben, dass er sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, er habe die ihm vorliegende Kostenschätzung der Planer in der Öffentlichkeit genannt, bevor sie den Entscheidern im Betriebsausschuss „Rathaus der Zukunft“ zur Kenntnis gegeben und zur Diskussion gestellt wurde, die letztendlich über den Abschluss der Leistungsphase 2 zu befinden haben werden.

Möglich ist aber auch, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage die Schätzungen eine Dimension angenommen haben, die trotz der seit Langem von Heck und Dr. Bonin mit der Inbrunst der Überzeugung vorgetragenen Erklärung „Das Projekt ist wirtschaftlicher als die Fortführung im Bestand“, die Wirtschaftlichkeit des Rathaus-Neubaus in Frage stellt.

Selbst wenn der Betriebsausschuss die sop-Kostenschätzung (zunächst) akzeptieren sollte, ist damit noch nicht sicher, dass damit auch die Leistungsphase 2 als abgeschlossen gelten kann.

Man dürfe sich allerdings nicht wundern, wenn der Rathaus-Neubau in nicht allzu ferner Zukunft die 300-Mio.-EURO-Grenze erreichen wird, wie sich ein unabhängiger Bauingenieur gegenüber dem Autor äußerte.

Denn: Dem Betriebsausschuss (als Bauherrenvertreter) müssen noch detaillierte Pläne für die Gestaltung der jeweiligen Teil-Objekte des Rathaus-Neubaus (Geschosspläne, Schnitte usw.) vorgelegt und von diesem akzeptiert werden.

Erst dann kann der Ausschuss den Abschluss der Leistungsphase 2 und damit den Eintritt in die Leistungsphase 3 beschließen.