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Anfang August 2021 trafen sich im Haus der Regionen verschiedene regionale Umweltvereine/Initiativen, um vor der kommenden Bundestagswahl über Verkehrsprojekte in der Region zu diskutieren.

Die beteiligten Initiativen beschäftigen sich seit vielen Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten, mit den verschiedensten Aspekten und Themen der Bereiche Umwelt/Ökologie und eben auch Mobilität, Verkehr und damit zusammen hängend allgemein Stadtgestaltung.

Im Rahmen und als erstes Ergebnis dieses Treffens wurde eine gemeinsame Resolution gegen den geplanten Ausbau der Autobahnen A52 und A61 verfasst und allen Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis Mönchengladbach der im Bundestag vertretenen Parteien zur diesjährigen Wahl des Bundestages versandt, ebenso an deren örtliche Fraktionen.

 

RESOLUTION

„Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (bvwp) 2030 sind zwei Autobahnprojekte in unserer Region gelistet, konkret
die Erweiterung und den Ausbau der A52 und A61 betreffend:

  • A52-G11-NW – 7,5 km – vordringlicher Bedarf/Engpassbeseitigung
  • A61-G41-NW – 12,5 km – weiterer Bedarf mit Planungsrecht

Die unterzeichnenden Initiativen sprechen sich mit allem Nachdruck gegen diese Planungen aus und fordern
eindringlich, diese Planungen aus dem bvwp zu streichen!

Für den Ausbau der A52 wird laut den Planungsunterlagen eine Fläche von 15,1 ha in Anspruch genommen, für den Ausbau der A61 eine Fläche von 23,8 ha.

Die Kosten werden für die A52 mit 84,9 Millionen Euro und für die A61 mit 161,1 Millionen Euro veranschlagt.

Da diese Schätzung den Preisstand aus dem Jahr 2014 darstellt, müssen die Kosten aktuell deutlich höher veranschlagt werden.

Keine einzige dieser Flächen wird im Abschnitt „Umweltbeitrag Teil 2“ als ökologisch bzw. umweltmäßig relevant erachtet.

Dies kann in Anbetracht der tatsächlichen Verhältnisse entlang der Trassen nur als erschreckend ignorant bezeichnet werden!

Alleine entlang der A52 befinden sich etliche hochwertige Naturflächen wie z.B. „Bockerter Heide“, „Großheide“ und „Bistheide“ (letztere ist NSG!), westlich des Autobahnkreuzes Neersen das Waldgebiet der Donk, für das die Aufwertung zum NSG beantragt ist, und südlich des Autobahnkreuzes MG an der A61 das NSG „Baggersee Vorter Busch“, im weiteren Verlauf südlich die Waldgebiete  bei Genhülsen und am Stadtwald Rheydt.

Dazu kommen entlang beider Autobahnen etliche landwirtschaftlich genutzte Flächen, die unmittelbar an die Autobahntrassen grenzen, die durch den Ausbau überbaut und versiegelt werden würden.

In Anbetracht vor allem der aktuellen Ereignisse der Hochwasserkatastrophen, die nicht nur in den näher liegendenGebieten wie der Eifel, dem Sauerland, im benachbarten Belgien und in den Niederlanden geschehen sind,sondern sich überhaupt im ganzen mitteleuropäischen Bereich ereignet haben, wird die völlige Fehlgerichtetheit dieser Erweiterungs-Planungen besonders deutlich.

Die Klimakatastrophe ist keine vage Prognose für die Zukunft, sondern sie hat bereits begonnen und findet weltweit statt – und sie ist nunmehr bei uns mit allen ihren zerstörerischen Konsequenzen angekommen!

Der weitere Ausbau und die weitere Inanspruchnahme unversiegelter und naturnaher Flächen vor allem durch den Straßenbau fördert die Klimakatastrophe, indem er nur die Zunahme des Straßenverkehrs weiter beschleunigt und damit die dringend erforderliche Verkehrswende konterkariert.

Jeder Euro, der in diesen Ausbau gesteckt wird, ist vergeudetes Geld, weil es für den eigentlich notwendigen Umbau der Mobilität hin zu mehr und komfortableren ÖPNV, besserer Infrastruktur für Radwege, Erhalt und Ausbau der Schiene fehlt.

Ein Blick auf die verheerenden Prognosen zu den Welt-Ernten – und der schon länger und aktuell in vielen Regionen zu erlebenden Missernten -, zeigt auf, dass auch und vor allem landwirtscha􀅌 liche Flächen in ihrer Wichtigkeit und Bedeutung für unsere Ernährung neu zu bewerten und dringend zu schonen sind.

Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März dieses Jahres, das dem Staat auferlegt, in seinen Entscheidungen und seinem Handeln auch eine [Zitat aus dem Urteil] „besondere Sorgfaltspflicht für die kommenden Generationen“ einzuhalten, erscheinen uns derart in die Umwelt und Naturfl ächen eingreifende Baumaßnahmen sogar als verfassungswidrig.

Es sei noch einmal betont, dass bei diesen Ausbaumaßnahmen ausschließlich der motorisierte Individualverkehr gefördert wird, den es eigentlich gilt, zu reduzieren.“ (RESOLUTION ENDE)