In der Konstituierenden Sitzung des Mönchengladbacher Stadtrates am 5. November 2025 wird auch die Festlegung getroffen, welche Ausschüsse zukünftig Entscheidungen des Stadtrates vorberaten sollen und ggf. eigenständige Entscheidungen treffen können.
Dies wird in der so genannten Zuständigkeitsordnung festgelegt.
Neu wird dabei über den kommunalpolitischen Status der Menschen mit „Migrationshintergrund“ und damit über den „Integrationsrat“ zu diskutieren sein.
Ein Integrationsrat hatte, wie ein Seniorenrat, ein Jugendparament oder – wie in anderen Kommunen – ein Behindertenbeirat in der politischen Einordnung lediglich einen beratenden Charakter.
Solche „Räte“ können – müssen aber nicht – formell in die Beratung von Themen bis hin zu Entscheidungen des Stadtrates einbezogen werden.
Das soll sich nach Änderung des §27 der Gemeindeordnung NRW ändern – zumindest für den Integrationsrat.
Dem Text des §27 GO NRW zufolge soll es in den Kommunen zukünftig einen „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ (kurz: „Integrationsausschuss“) geben.
Nur das Austauschen eines Namenschildes reicht unter vielen Aspekten nicht, denn die Statusveränderung hat Auswirkungen in rechtlicher, organisatorischer und politisch-praktischer Hinsicht.
Rechtliche Auswirkungen
Bisher:
- Der Integrationsrat war nach der GO NRW ein gesondertes Gremium, das die Interessen der ausländischen Bevölkerung vertritt.
- Er hatte beratende Funktionen gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung, konnte aber keine beschlussfassende Gewalt wie ein normaler Ausschuss ausüben.
Zukünftig:
- Das Gremium wird zu einem „normalen“ Ratsausschuss:
- Mitglieder werden aus Ratsmitgliedern gebildet oder nach den Regeln der Ausschussbesetzung nominiert.
- Das Gremium kann nun eigene Anträge in den Rat einbringen und als Ausschuss beschlussvorbereitend arbeiten.
- Die Rechtsstellung ist gleichrangig mit anderen Fachausschüssen (z. B. Finanzausschuss, Sozialausschuss).
Konsequenz:
Der Ausschuss ist stärker in die formale Ratsarbeit integriert. Er kann Entscheidungen vorbereiten und ist kein nur beratendes Organ mehr.
Organisatorische Auswirkungen
Integration in die Ratsarbeit:
- Sitzungen des Ausschusses werden nach den gleichen Regeln wie andere Ausschüsse einberufen.
- Den Vorsitz über nimmt ein Ratsmitglied; dessen Vertretung ebenfalls.
- Protokolle, Einladung, Öffentlichkeit, Beschlussfähigkeit: wie bei jedem anderen Ausschuss.
- Themen des Ausschusses können nun direkter und verbindlicher in Ratssitzungen eingebracht werden.
Parteipolitische Zusammensetzung:
- Ausschüsse werden üblicherweise nach Fraktionsstärke besetzt.
- Das bedeutet, dass im Ausschuss nicht (mehr) ausschließlich aus Integrationsratsvertretern stimmberechtigt sind,
- Die Stimme der Migrantenvertretung wird institutionell eingebettet, aber auch potenziell von Fraktionslogiken und Fraktionszwängen beeinflusst.
Mehr formale Einflussmöglichkeiten, weniger Eigenständigkeit:
Vorteil:
Themen der Chancengerechtigkeit und Integration werden besser in die regulären politischen Prozesse eingebunden.
Nachteil:
Das Gremium verliert – gegenüber dem Status Beirat – ein Stück Autonomie, da es sich an die üblichen Ausschussregularien halten muss.
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung
Verwaltungsunterstützung:
- Die Verwaltung behandelt die neue Ausschussarbeit wie jede andere Fachausschusssitzung: Vorlagen werden erstellt, Stellungnahmen vorbereitet.
- Mitarbeiter müssen formal-rechtlich abgestimmte Vorlagen liefern (nicht mehr nur beratend, sondern für beschlussvorbereitende Zwecke).
- Mindestens die Geschäftsstelle des Intergrationsrates wird obsolet.
Planung und Ressourcen:
- Mehr Protokolle, Sitzungsorganisation, Einladung der Öffentlichkeit, evtl. Dolmetscherleistungen.
- Verwaltung muss Themen strategisch koordinieren, da Beschlüsse des Ausschusses direkt in den Rat gehen können.
Strategische Abstimmung:
- Verwaltung und Ausschussvorsitz: engerer Austausch, da Entscheidungen rechtlich bindender vorbereitet werden.
- Politische Steuerung wird stärker formalisiert: Vorlagen müssen inhaltlich und rechtlich geprüft werden, bevor sie in den Rat gehen.
Praktische Auswirkungen für die Arbeit im Stadtrat
Bessere Durchgriffsmöglichkeiten:
Integrationsthemen können über Anträge und Beschlüsse schneller umgesetzt werden.
Größere Transparenz:
Sitzungen sind öffentlich und protokolliert wie bei anderen Ausschüssen.
Höhere Verantwortung:
Mitglieder müssen sich an Ratsarbeitsweisen, Geschäftsordnung und Fristen halten.
Koordinationsaufwand:
Verwaltung muss enger mit Ausschuss zusammenarbeiten, Vorbereitungen sind formal verbindlich.
Welche praktischen politischen Effekte sind aus den Abläufen zu erwarten?
Unterstellt man, dass bei einem „Integrationsausschuss“ die gleichen „idealtypischen“ Abläufe stattfinden, wie bei den überigen Ratsausschüssen, müssen sich die Mitglieder mit vielen „neuen“ Komplexen auseinandersetzen:
Jahresplanung / Haushaltszyklus
- Verwaltung erstellt Haushaltsentwürfe und Jahresplanung.
- Ausschuss erhält frühzeitig Vorlagen zu geplanten Maßnahmen im Bereich Integration, Chancengerechtigkeit, Migration
- Ausschuss diskutiert Vorlagen, gibt Empfehlungen oder Änderungswünsche an Verwaltung zurück.
- Verwaltung passt Vorlagen ggf. an und leitet sie an den Rat weiter.
Praxis-Effekt: Ausschuss wirkt präventiv auf Planung und Prioritätensetzung.
Vorbereitung von Sitzungen
Beteiligte: Ausschussvorsitz, Verwaltung, ggf. externe Fachstellen.
Schritte:
- Verwaltung erstellt formelle Sitzungsvorlagen (mit rechtlicher Prüfung, Haushaltsrelevanz, Zuständigkeiten).
- Ausschuss erhält Einladung und Tagesordnung rechtzeitig (meist 1–2 Wochen vorher).
- Ausschussmitglieder prüfen Unterlagen, evtl. Rückfragen an Verwaltung.
Praxis-Effekt: Themen werden strukturiert und transparent vorbereitet; Integrationssicht wird früh eingebracht.
Sitzung des Ausschusses
Struktur:
- Ausschussvorsitz eröffnet Sitzung, prüft Beschlussfähigkeit.
- Verwaltung stellt Vorlagen vor, Ausschuss diskutiert.
- Ausschuss beschließt Empfehlungen oder stellt eigene Anträge für den Rat auf.
- Niederschrift wird erstellt – Grundlage für Ratssitzung.
Praxis-Effekt: Ausschuss kann verbindliche Empfehlungen aussprechen, die direkt im Rat behandelt werden.
Abstimmung mit dem Stadtrat
Ablauf:
- Ausschussvorlagen und Beschlüsse werden dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
- Rat entscheidet – meist im Plenum – über Vorschläge des Ausschusses.
- Verwaltung setzt beschlossene Maßnahmen anschließend um.
Praxis-Effekt: Integrationsthemen gelangen direkt in die Ratsentscheidungen, nicht nur als beratender Input.
Umsetzung durch Verwaltung
Beteiligte: Fachämter, ggf. externe Partner, Ausschuss bei Bedarf.
Schritte:
- Verwaltung plant konkrete Maßnahmen auf Grundlage der Rat-Beschlüsse.
- Ausschuss kann als Kontroll- und Feedbackgremium weiterhin beraten.
- Ergebnisse werden regelmäßig im Ausschuss vorgestellt, ggf. Anpassungen diskutiert.
Praxis-Effekt: Schließung des Kreislaufs von Planung, Beschluss, Umsetzung und Monitoring.
Monitoring und Evaluation
- Verwaltung erstellt Fortschrittsberichte, ggf. Statistiken zur Integration, Beteiligung oder Chancengerechtigkeit.
- Ausschuss diskutiert Umsetzungsergebnisse, identifiziert Handlungsbedarf.
- Empfehlungen fließen in die nächste Planungs- und Haushaltsrunde ein.
Praxis-Effekt: Kontinuierliche Qualitätskontrolle und strategische Weiterentwicklung der Integrationspolitik.
Fazit
Der „Integrationsausschuss“ muss nicht neu gewählt werden, die am 14. September 2025 gewählten Mitglieder behalten ihr Mandat.
Da die GO NRW vorgibt, dass der Ausschussvorsitz und die Vertretungen Ratsmitglieder sein müssen, muss der Vorsitz in die „Zugriffsliste“ (https://news.bz-mg.de/tour-dhorizon-teil-9/) aufgenommen werden.
Das bedeutet, dass der Vorsitz durch eine Person aus dem Kreis der Menschen mit „Migrationshintergrund“ – so es sich nicht um ein Ratsmitglied handelt – nicht (mehr) in Betracht kommt.
Die Umwandlung stärkt die politische Wirksamkeit des bisherigen Integrationsrats, bindet ihn aber stärker in die formale Ratsarbeit und die Verwaltung ein.
Integrationsthemen erhalten dadurch mehr Gewicht, gleichzeitig steigen die Anforderungen an Formalität, Fraktionsabstimmung und Verwaltungskoordination und der Einfluss der Fraktionen (Stichwort: „Fraktions- und Kooperationszwang“).
Man mus schon sehr tief in die "Kommunahlkampfkiste" greifen, die Veröffentlichung einer Mitteilung eines CDU-Direktkandidaten als Verstoß gegen eine "neutrale und unabhängige Berichterstattung" zu bewerten und in diesem Kontext "zu überlegen" die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf als die zuständige Aufsichtsbehörde" einzuschalten.
Kann man machen ... oder auch lassen.
Das Ergebnis könnte jedenfalls interessant werden.
Dass die (Noch-)Fraktion einer Partei mit dieser Pressemitteilung ebenfalls in den Kommunalwahlkampf "eingreift", wäre mindestens ebenso zu hinterfragen, ist es doch eine "ungeschriebene" Regel, dass ein Wahlkampf Angelegenheit von Parteien und nicht von Fraktionen ist.
Aber dafür gibt es ja Menschen, die "von Haus" aus Juristen sind.








Im Integrationsrat waren mal Griechen Italiener Spanier wo sind die geblieben?
Im Integrationsrat sind DITIP Mitglieder. Die DITIP ist der rechte Arm des Herr Erdogan.
Bei den Interkulturellen Veranstaltungen auf dem Markt in Rheydt sieht man keine Griechen Italiener Spanier nur andere!
Wir brauchen keinen Integrationsrat, die Politiker müssen für alle da sein.
Der Integrationsrat integriert nicht!