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Wie die Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG) mitteilt, stellt sie auch für das Gebührenjahr 2020 auf ihrer Homepage Formulierungshilfe zu Download zur Verfügung.

In dem zugehörigen Beitrag auf dieser Seite befürchtet sie, dass es im Jahr 2021 zu erheblichen Gebührenerhöhungen kommen wird, weil bei den Gebührenbescheiden für 2020 eine Verminderung in Höhe von 2,8 Mio. EURO eingerechnet wurde, deren tatsächliche Herkunft unbekannt sei und die im nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen würde.

Angesichts der über 70 Klagen gegen die Bescheide der mags AöR erscheine es sinnvoll, die Widerspruchsverfahren 2020 ruhend zu stellen bzw. seitens der mags AöR die Widerspruchsbescheidung solang auszusetzen, bis in Düsseldorf rechtskräftige Entscheidungen gefallen seien.

Eine entsprechende Bitte an die mags AöR ist in den Formulierungshilfen für fristgerechte Widersprüche eingearbeitet.

Die IGGMG weist darauf hin, dass Widerspruchsbegründungen üblicherweise nachgereicht werden können.

Grundbesitzer, die schon 2019 Widerspruch eingelegt haben, könnten auf die seinerzeitigen Begründungen verweisen.

Grundbesitzer, die 2019 auf Widersprüche verzichtet haben, müssen diese wohl später nachreichen, könnten sich an den diesbezüglichen Formulierungshilfen für 2019 orientieren, die noch einmal überarbeitet und dann (erneut) zum Download angeboten werden.

Wichtig sei, so der Hinweis der IGGMG, dass Widersprüche fristgemäß, also spätestens einen Monat nach Zustellung bei der mags AöR vorliegen müssen.