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Seit der Kommunalwahl 2014 beobachtet und analysiert BZMG die Einkünfte der Mönchengladbacher Kommunalpolitiker, die sie als so genannte „Aufwandsentschädigungen“ für die Bekleidung politischer Ämter in Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüssen und „Bezüge“ aus der Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erhalten.

Diese Analysen ergeben, dass die Einkünfte sowohl für die Mandatsträger als auch für deren Parteien „ertragreich“ sind.

Seinerzeit wurden die Ergebnisse u.a. in den BZMG-Themenreihen „Symptome der Macht“ und „Das ertragreiche politische Ehrenamt“ veröffentlicht:

Nach der Kommunalwahl 2020 wurde diese Analyse in der neuen Themenreihe „Konstituierungen 2020“ fortgeschrieben, was bei einigen Mandatsträgern Unmut auslöste, mit dem Hinweis, man werde einen Teil der Einkünfte an die Parteien abführen (müssen).

Auch dies war Anlass, sich erneut über die „Abgabepraxis“ zu erkundigen und bei allen im Rat vertretenen Parteien/Gruppen/Fraktionen entsprechend nachzufragen.

Wesentliche Veränderungen gegenüber der BZMG-Anfrage aus dem Jahr 2015 gab es nur vereinzelt, wohl vor allem auch deshalb, weil diese parteiinternen Regelungen seit Jahren im Grundsatz unverändert geblieben sind.

Auf die Frage, in welchem Umfang Mandatsträger tatsächlich ihrer „Abgabepflicht“ nachkommen, wurde aktuell verzichtet, wobei es gleichwohl informelle Hinweise dazu gibt, dass einzelne Mandatsträger dieser Pflicht nicht nachkommen.

Alle antwortenden Parteien erklärten, dass die Nominierung von Mandatsträgern nicht davon abhängig gemacht werde, ob sich diese vorab zur Abgabe von Anteilen ihrer Einkünfte an die Partei ausdrücklich verpflichten.

Hier die Zusammenstellung der Antworten auf die aktuelle BZMG-Anfrage vom 01.01.2022 an die Mönchengladbacher Parteien und Fraktionen:

Antwort der AfD

Ergänzende Erläuterungen der Partei

Anmerkung der BZMG-Redaktion

Die AfD hat nicht geantwortet.

Antwort von B90/Die Grünen

Ergänzende Erläuterungen der Partei

„Eine Reduzierung der individuellen Mandatsabgaben aus sozialen Gründen oder zur Vermeidung besonderer finanzieller Nachteile muss beim Kreisvorstand in Mönchengladbach beantragt werden.“

Anmerkung der BZMG-Redaktion

Exkurs:

Nach Veröffentlichung des Ranking der Einkünfte von Mönchengladbacher Mandatsträger im Kontext zu ehrenamtlichen politischen Tätigkeiten, sah sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Boris Wolkowski am 23.11.2021 veranlasst, die Frage zu stellen, ob diese Darstellung „der Demokratie hilft“ (Zitat).

Gleichzeitig teilte er mit, dass er „formal“ für den Fraktionsvorsitz die 3-fache Aufwandsent­schädigung erhalten und die Co-Vorsitzende Lena Zingsheim-Zobel zusätzlich das 1,5-fache erhalten würde, sowie dann noch für den Ausschussvorsitz (Anm. der Red.: ebenfalls das 1,5-fache).

Damit habe man „intern ein so gut es geht ausgeglichenes Verhältnis hergestellt.“ (Zitat)

Abgesehen davon, dass Dr. Wolkowski diese „Erklärung“ ohne Nachfrage der BZMG-Redaktion abgab, wird „intern“ zu klären sein, wie ein „ausgeglichenes Verhältnis“ hergestellt wird, nachdem Ratsfrau Ulla Schmitz nunmehr in die Funktion als Co-Fraktionsvorsitzende gewählt wurde, jedoch keinen Ausschussvorsitz innehat, wodurch eine Kompensation denkbar wäre.

BZMG wies in einer Antwortmail an Dr. Wolkowski u.a. darauf hin, dass durch die Veröffentlichung des Rankings kein „Schaden“ (als Gegenstück zur „Hilfe“) für die Demokratie entstehen würde, eher noch im Sinne von Transparenz als das Verhindern von Spekulationen einzuordnen sei, die der kommunalen Demokratie wirklich schaden würde.

Wie Wolkowski’s Eingangsfrage mit der seit jeher von den Grünen als unabdingbar geforderte Transparenz in allen Belangen der Kommunalpolitik in Einklang zu bringen ist, möge jede Leserinnen und jeder Leser dieses kurzen „Exkurses“ selbst bewerten.

Antwort der CDU

Ergänzende Erläuterungen der Partei

Anmerkung der BZMG-Redaktion

Wie sehr Mönchengladbacher Parteigliederungen mit den so genannten „Mandatsbeiträgen“ kalkulieren müssen, kann exemplarisch den Angaben des CDU-Schatzmeisters Dieter Breymann entnommen werden, der beim CDU-Parteitag am 26.06.2021 auf Nachfrage des damaligen JU-Vorsitzenden Simon Schmitz diese Einnahmequellen nannte:

  • Mitgliedsbeiträge = 136.713,16 EURO (entsprechend 37% der Gesamt-Einnahmen)
  • Mandatsbeiträge = 132.919,40 EURO (entsprechend 36% der Gesamt-Einnahmen)
  • Spenden = 104.425,33 EURO (entsprechend 28% der Gesamt-Einnahmen)

Antwort von DIE LINKE

Ergänzende Erläuterungen der Partei

„Sonderregeln gibt es für Beziehende von Transferleistungen.

Weiter können sachkundige Bürger*innen eine Pauschale für diverse Kosten in Höhe von 50 EUR abgabenfrei einbehalten.

Desweiteren können alle Mandatsträger*innen in Ausnahmesituationen mit dem Kreisvorstand Sonderregelungen vereinbaren um persönliche Härten zu vermeiden. …

Diese Abgabenregelung wurde im Jahr 2013/14 von einer Mitgliederversammlung des Kreisverband beschlossen und gild somit als verbindlich im Sinne des eigenen Parteistatut.

Auf Landesebene der Linken NRW wurde vor ein paar Jahren beschlossen, dass das Nichteinhalten von Mandatsträger*innen-Vereinbarungen zum Parteiausschluss führen kann. …

Ob und wie weit die Mandatsträger*innen ihre Aufwandsentschädigungen und Einkünfte veröffentlichen entscheiden diese selbst,

Teile tun dies über die Fraktionswebseite. …“

Anmerkung der BZMG-Redaktion

Antwort von DIE PARTEI

Ergänzende Erläuterungen der Partei

„Die PARTEI hat keine festgelegte MandatsträgerInnenabgabe.

In Mönchengladbach ist es üblich das diejenigen, die Geld mit der PARTEI verdienen auch für die jeweiligen Wahlkämpfe und das ein oder andere Bier der Mitglieder aufkommen.

Dies ist jedes Jahr anders und daher nicht näher zu beziffern.

Je nach Wahlkampfjahr ist da zwischen ca. 5% und 50% alles drin.“

Anmerkung der BZMG-Redaktion

Antwort der FDP

Ergänzende Erläuterungen der Partei

Anmerkung der BZMG-Redaktion

Antwort der SPD

Ergänzende Erläuterungen der Partei

Anmerkung der BZMG-Redaktion

Die Schatzmeisterin des Mönchengladbacher SPD-Unterbezirks, Ute Hermanns, beschrieb den über 90 Delegierten des Parteitages am 13.11.2021 die Struktur der Ausgaben und Einnahmen der Partei.

Danach fließen die Abgaben der Mandatsträger in den Bezirksvertretungen an die Partei in die Kassen der zugeordneten Ortsvereine.

Die Abgaben der Mandatsträger im Rat und in den Aufsichtsgremien stehen dem Unterbezirk zu.

Hermanns betonte, dass diese Abgaben, zu denen die Mandatsträger nach der SPD-internen Abgabenordnung verpflichtet sind, eine wesentliche Einnahmequelle des Unterbezirks seien.

Beträge, beispielsweise in Form einer Einnahme-/Überschussrechnung, nannte die Schatzmeisterin weder für die Ausgaben noch die Einnahmen des SPD-Unterbezirks. Auch der Geschäftsbericht enthielt dazu keine Angaben.

Bemerkenswert am Rande:

Obwohl die Schatzmeisterin Mitglied im Unterbezirksvorstand ist und dieser auf Empfehlung der Kassenprüfer von den Delegierten Entlastung erteilt wurde, nahm die Wiederwahl der Schatzmeisterin einen überraschenden Verlauf.

Nachdem sie im ersten Wahlgang nicht das erforderliche Quorum von mindestens 50% erhielt, kandidierte sie im nachfolgenden zweiten Wahlgang erneut und wurde mit ca. 56% Ja-Stimmen, 22%-Nein-Stimmen bei 22% Enthaltungen im Amt bestätigt.