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Wie die Fraktionen von B90/Die Grünen, DIE LINKE und FDP heute mitteilen, haben sie vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein bemerkenswertes Urteil in Sachen „SVEN“ erstritten:

» Die Oppositionsfraktionen mussten gerichtlich klären lassen, wie weit die Stadtverwaltung Mönchengladbach Mitgliedern des Rates Einsicht in Akten der NEW-Affäre um das Elektroauto Sven gewähren muss.

Mit Hilfe ihres Münsteraner Rechtsanwaltes Wilhelm Achelpöhler erzielte die Opposition vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen wichtigen Teilerfolg.

Entsprechend den Ausführungen in der Verhandlung wurde Oberbürgermeister Hans-Wilhelm Reiners (CDU) verurteilt, den drei genannten Fraktionsvorsitzenden Einsicht in die Schriftsätze im Zusammenhang mit der Aufsichtsratssitzung der NEW AG zu gewähren.

Das Gericht hatte dazu in der Verhandlung bereits ausgeführt, dass es sich bei diesen Schriftstücken grundsätzlich um Unterlagen handele, die vom Akteneinsichtsrecht umfasst seien.

Das Akteneinsichtsrecht sei begrenzt, soweit es um die vertraulichen Inhalte der Aufsichtsratssitzung gehe.

Da das Protokoll der Aufsichtsratssitzung der NEW AG aber den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden sei, entfalle insoweit dieser Schutz, sodass die Fraktionen – vertreten durch ihre Vorsitzenden – nunmehr Einsicht in die Unterlagen erhalten können, mit denen sich u.a. auch Oberbürgermeister Reiners auf die Sitzung vorbereitet hatte.

Weitere Einzelheiten zur Erläuterung der Reichweite des Akteneinsichtsrechts werden der gerichtlichen Urteilsbegründung zu entnehmen sein.

Im Kommunalverfassungsstreit urteilt das Verwaltungsgericht Düsseldorf: „Soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, den Klägerinnen, der Klägerin zu 1. durch das Ratsmitglied Sasserath, der Klägerin zu. 2. durch das Ratsmitglied Finger, der Klägerin zu 3. durch das Ratsmitglied Schultz Einsicht in die Korrespondenz und die Aktennotizen, den Schriftverkehr zwischen der Stadt Mönchengladbach und der NEW-AG im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung der NEW-AG vom Juni 2018 zu gewähren, soweit inhaltlich ein Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 5 der Aufsichtsratssitzung der NEW-AG von Juni 2018 besteht und soweit nicht andere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Informationen über vertrauliche Berichte und Beratungen enthalten.“ (Zitat Ende)

 „Wir sind sehr dankbar, dass Rechtsanwalt Achelpöhler uns von Beginn an bestärkt hat, unser Recht gerichtlich durchzusetzen und uns genau dazu nun auch verholfen hat“, so Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Grünen.

Rund ein Jahr hatte es allerdings gedauert, dieses Urteil zu erwirken. „Das zeigt einmal mehr, dass eine Aktiengesellschaft keine geeignete Rechtsform für eine kommunale Beteiligung ist“, meint Torben Schultz, Vorsitzender der Linksfraktion.

Die Vorsitzende der FDP-Fraktion, Nicole Finger, ist gespannt, wann der Oberbürgermeister die Akten tatsächlich zur Einsicht bereitstellt: „Es ist zu befürchten, dass dies nicht mehr vor der Kommunalwahl der Fall sein wird. Bislang wurde jedes Einsichtsgesuch bei der Stadt sehr langsam beantwortet. Auch das Verfahren zur Ausschreibung der vom Rat beschlossen Prüfung der Haftungsansprüche gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat ist von der Verwaltung zeitlich so angelegt worden, dass ein Ergebnis vor der Kommunalwahl nicht mehr vorliegen wird. Dies wäre beim gewählten Timing auch so gewesen, wenn beim ersten Anlauf der Ausschreibung ein Auftrag vergeben worden wäre.“ «

(c) BZMG

Sollte es Ziel der Beteiligten an der „SVEN-Affäre“, OB Hans Wilhelm Reiners und Dr. Hans Peter Schlegelmilch (beide CDU) und Felix Heinrichs (SPD) gewesen sein, das Thema aus dem Kommunalwahlkampf herauszuhalten, dürfte ihnen das durch dieses Urteil kaum gelungen sein.

Es wird zwar das Wahlergebnis nicht unbedingt „nachhaltig“ beeinflussen, könnte jedoch nicht wenige (noch unentschlossene) Wählerinnen und Wähler zum Nachdenken veranlassen, ob der Art und Weise, wie diese „Akteure“ entweder mittelbar oder unmittelbar mit den Finanzen der Bürger umgehen.

Für Hans Wilhelm Reiners hat es politisch sicherlich keine Konsequenzen, zieht er sich nach eigenem Bekunden nach der Kommunalwahl vollständig aus der Politik zurück.

Für den SPD-OB-Kandidaten Felix Heinrichs stellt sich die Sachlage etwas anders dar: Er möchte Hans Wilhelm Reiners nachfolgen.

Wie anders als Reiners er sich in Angelegenheiten, wie der Causa SVEN verhalten würde, hat er bislang nicht zu erkennen gegeben.

Hans Peter Schlegelmilch dürfte seine Position in der Sache und seine grundsätzliche Einstellung zum Verhalten von Politikern in Aufsichtsgremien von Beteiligungsgesellschaften kaum verändern, wähnt er sich mit einer dominanten „Stärke“ der CDU auf der „sicheren Seite“.

Wie sicher diese Seite wirklich ist, kann man möglicherweise an den Wahlergebnissen für ihn und seine CDU ablesen … spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, wenn es um die Frage geht, wer für den Schaden von 1,7 Mio. EURO haftet.