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In insgesamt 33 Objekten haben bzw. hatten Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Mönchengladbach ihren Arbeitsplatz.

Das weisen diverse Beratungsvorlagen der letzten Jahre zum Rathaus-Neubau aus.

Einige wenige wurden zwar zwischenzeitlich aufgegeben, andere sind aus unterschiedlichsten Gründen sakrosankt, wie beispielsweise das Objekt „Am Steinberg 55“ (Gesundheitsamt), weil aus fachspezifischen Gründen ein Umzug der Arbeitsplätze in die Verwaltungszentrale in Rheydt nicht in Betracht kommt.

Diese und weitere Spezifika zu den bekannten 33 Objekten sind farblich unterschieden dargestellt.

HINWEIS: Auch in den nachfolgenden Tabellen bleibt der Tabellenkopf gleich und gibt nicht die Addition der aktuell dargestellten Zahlenwerte wieder

Eine Analyse dieser Objektstruktur führt mit Fokussierung auf die STRABAG-Untersuchungen zu vier grundsätzlichen Kategorien/Fragestellungen:

  1. Welche Objekte sollten von vornherein NICHT untersucht werden?
  2. Welche Objekte waren von den Untersuchungen auszuschließen?
  3. Welche Objekte wurden zur Untersuchung vom Stadtrat beschlossen UND auch von STRABAG untersucht?
  4. Welche Objekte wurden von STRABAG untersucht, obwohl sie NICHT vom Stadtrat entsprechend beschlossen wurden?

Vertiefende Betrachtungen beispielsweise zu Objekten, die auf Grund fachspezifischer Bedürfnisse komplett oder in Teilen nicht in den Rathaus-Neubau einziehen können, kommen zu weiteren  Fragestellungen:

5. Bei welchen der untersuchten Objekte wurde der Umzug ALLER Arbeitsplätze oder Teile davon (nachträglich) ausgeschlossen?
6. Welche Objekte wurden von STRABAG untersucht, zu denen der Stadtrat einen Beschluss vorlag UND bei denen sich Änderungen ergeben haben?
7. Welche Objekte wurden insgesamt (mit oder ohne Ratsbeschluss) von STRABAG untersucht?

1. Welche Objekte sollten von vornherein NICHT untersucht werden?

Hierbei handelt es sich um Objekte, die schon vor Beginn der Planungen für den Rathaus-Neubau nicht mehr genutzt bzw. die dort vorhandenen Arbeitsplätze verlagert wurden, und zwar:

  • Aachener Straße 9
  • Aachener Straße 3-13 (mittlerweise abgerissen)
  • Hofstraße 114
  • Viersener Straße 292
  • Voltastraße 2 (Gebäude 5)

2. Welche Objekte waren von den Untersuchungen auszuschließen?

Diese Objekte wurden von der STRABAG-Untersuchung ausgeschlossen, weil

  • die Bezirksverwaltungsstellen ihre dezentralen Funktionen behalten sollen,
  • das Rathaus Abtei offensichtlich als „Dependance“ des Oberbürgermeisters erhalten bleiben soll, obwohl der Hauptverwaltungsbeamte die Verwaltungszentrale zu leiten hat und daher dort präsent sein sollte
    (Mögliche Folge: Für das Dezernat I und der Stabsbereich des OB müssten „Doppel-Arbeitsplätze“ vorgehalten werden),
  • der Bürgerservice im Vituscenter „zentral“ verbleiben soll
    (Folge: Diese Entscheidung widerspricht dem Anspruch der „Zentralisierung“, womit die Bürger „alle“ ihre Angelegenheiten in einem neuen Rathaus erledigen können sollen und es so zu einer besseren „Belebung der Rheydter Innenstadt“ kommen würde),
  • das Objekt „Wilhelm-Strauß-Straße 50-52“ (ehem. Finanzamt Rheydt) nicht aufgegeben werden soll
    (Aktuelle Nutzung und Gründe für die Beibehaltung als Verwaltungsstandort sind nicht veröffentlicht)

3. Welche Objekte wurden zur Untersuchung vom Stadtrat beschlossen UND auch von STRABAG untersucht?

Insgesamt wurden von den 33 bekannten Objekten mit Arbeitsplätzen der Stadtverwaltung 19 Objekte untersucht und bewertet.

Bei 11 dieser Objekte ergaben sich im Laufe der Untersuchungen keinerlei Änderungen, wie beispielsweise Reduzierung der Arbeitsplätze oder vollkommener „Umzugsausschluss“ in die Zentralverwaltung.

Die Zahl der angenommenen Arbeitsplätze im „Historischen Rathaus“ und im „Karstadt-Gebäude“ wurden von der Fachverwaltung zusammenaddiert (444).

4. Welche Objekte wurden von STRABAG untersucht, obwohl sie NICHT vom Stadtrat entsprechend beschlossen wurden?

Über die vom Stadtrat zur Untersuchung beschlossenen Objekte hinaus hat die STRABAG vier Objekte untersucht, bewertet und in die Gesamtbewertung einfließen lassen, die NICHT vom Rat beauftragt wurden.

  • Königstraße 151 (Kreisbau/GWSG)
  • Marktstraße 30
  • Neuhofstraße 52 (WFMG)
  • Regentenstraße 21 (EWMG)

Wer diese Objekt-Untersuchungen veranlasst hat und aus welchen Gründen, ist aus den öffentlich verfügbaren Unterlagen nicht zu ersehen.

Diese nicht für eine Untersuchung vorgesehenen Objekte sind auch in die Bewertungen (Ergebnis: 199 Mio. EURO) eingegangen und verfälschen daher die Grundlagen für die (späteren) Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

5. Bei welchen der untersuchten Objekte wurde der Umzug ALLER Arbeitsplätze oder Teile davon (nachträglich) ausgeschlossen?

Für vier der untersuchten Objekte wurde aus unterschiedlichsten Gründen entschieden, dass die diesen zugeordneten Verwaltungsarbeitsplätze vsl. nicht in die Zentralverwaltung verlagert werden:

  • Aachener Straße 2:
    Für den Bereich Jugendhilfe sollen 140 Arbeitsplätze nicht „zentralisiert“, sondern die Mitarbeiter dezentral eingesetzt werden
  • Am Steinberg 55:
    Aus fachspezifischer Sicht sollen die vorhandenen ca. 63 Arbeitsplätze (Gesundheitsamt) nicht „zentralisiert“ werden und im bisherigen Objekt verbleiben
  • Nicodemstraße 8-12:
    Unklar ist derzeit, ob/wie viele der 81 Arbeitsplätze des Veterinäramtes/FB Verbraucherschutzes am bisherigen Standort verbleiben sollen.
  • Rheinstraße 70:
    Fachspezifische Gründe sprechen dafür, dass die vorhandenen 53 Arbeitsplätze verbleiben und nicht „zentralisiert“ werden sollen.

6. Welche Objekte wurden von STRABAG untersucht, zu denen der Stadtrat einen Beschluss vorlag UND bei denen sich Änderungen ergeben haben

Von den 19 untersuchten Objekten wurden 15 von STRABAG untersucht, für die der Stadtrates einen Beschluss getroffen hatte.

Bei vier dieser Objekte wurden die Anzahl der darin verorteten Arbeitsplätze entweder reduziert oder komplett als „nicht zentralisierbar“ eingestuft.

7. Welche Objekte wurden insgesamt (mit oder ohne Ratsbeschluss) von STRABAG untersucht?

Von den insgesamt 19 von STRABAG untersuchten Objekten wurden vier (rot) nicht durch den Stadtrat beschlossen.

Statt ca. 1.900 nur ca. 1.000 Arbeitsplätze im Rathaus-Neubau in Rheydt?

Lässt man die nicht beschlossenen Objekte außer Betracht, ergeben sich per saldo im neuen Rathaus 1.134 Arbeitsplätze.

Legt man die für die Ermittlung der physisch erforderlichen Arbeitsplätze den obligatorischen Faktor von 1,2 zugrunde (ca. 80 Mitarbeiter teilen sich 100 Arbeitsplätze) würden ca. 1.000 Arbeitsplätze erforderlich.

 

Zwischenfazit

Die von Verwaltungsspitze und Politikern in der breiten Öffentlichkeit kolportierte Zahl von 1.900 Mitarbeitern, die „Frequenzbringer“ für die Innenstadt von Rheydt sein würden, ist realistischerweise auf etwa die Hälfte zu reduzieren.

Die ebenfalls öffentlichkeitswirksam verkündeten „aufzulassenden“ im Stadtgebiet verteilten 26 Verwaltungsstandorte können mangels nachvollziehbarer Angaben des Baudezernates nicht deklariert werden.

 

Die „strukturelle“ Analyse der von STRABAG untersuchten Objekte weist erhebliche Unsicherheiten bei der Verwertung der Daten nicht nur für die (spätere) Wirtschaftlichkeitsberechnung auf, sondern auch auf die Grundlagen für die Kostenermittlung für den Rathaus-Neubau hin.

Dazu mehr in einem weiteren Teil dieser BZMG-Themenreihe.