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Als konstituierende Sitzung wird das erste Zusammentreten eines neu gebildeten Gremiums bezeichnet, in dessen Rahmen meist wichtige Beschlüsse gefasst werden.

In der Kommunalpolitik beginnt die Reihe der „Konstituierungen“ beim Stadtrat – der sofern erforderlich – bisherige Regeln der Zusammenarbeit neu fasst und sich dabei vielfach an den Vorstellungen der sich vorher gebildeten Kooperation mit Ratsmehrheit orientiert.

Alle im Stadtrat vertretenen Parteien haben aus ihren gewählten Personen Fraktionen gebildet.

Sie haben sich dazu konstituiert und ihre Führungen / Sprecher gewählt, die gemeinsam mit den Parteiführungen Gespräche mit anderen Parteien und Fraktionsführungen auf eine mögliche (vertraglich fixierte) Zusammenarbeit verständigen.

Obwohl alle Parteien erklären, dass eine solche Zusammenarbeit ausschließlich auf die Vereinbarkeit mit ihren politischen Zielen basieren werde, spielen Organisations- und Personalfragen eine wichtige Rolle.

Dazu gehört u.a. das Vorschlagsrecht für im Laufe der Ratsperiode vorzunehmende Postenbesetzungen im Verwaltungsvorstand.

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2022

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2023

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2024

Auch wenn sich die Verwaltung politisch neutral verhalten soll, bedeutet die Besetzung solcher Posten (primär nach dem Parteibuch) immer auch eine Transformation der politischen Macht der jeweiligen Partei in die Verwaltung hinein und hat daher – entgegen aller Beteuerungen vor der Kommunalwahl – für die Parteien, die eine Kooperation eingehen wollen, einen hohen Stellenwert.

Entsprechend dieser (neuen) Mehrheitsverhältnisse werden nicht nur die Fachausschüsse besetzt, sondern auch die lukrativen Posten in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften.

Dabei wird auch darüber abgestimmt, welche Fraktion das Recht erhält den Vorsitz von Ausschüssen zu übernehmen. Hierbei wird ein spezielles Berechnungsverfahren angewandt, dessen Ergebnis die Mehrheitsverhältnisse im neuen Stadtrat wiederspiegeln sollen.

Insofern werden in der konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 für die bevorstehenden 5 Jahre der Ratsperiode weitreichende Beschlüsse gefasst, die auch Auswirkungen auf die Finanzierung der Ratsarbeit in den Geschäftsstellen der Fraktionen/Gruppen hat.

 

Finanzierung der Fraktionen/Gruppen

Während die Parteiarbeit ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert werden soll, stehen den Fraktionen und Gruppen rechtlich basierte Zuwendungen aus dem städtischen Haushalt zu.

Diese Zuwendungen werden getrennt von den so genannten Aufwandsentschädigungen, die – ebenfalls gesetzlich geregelt aus dem städtischen Haushalt finanziert – den Rats- und Bezirksvertretungsmitgliedern persönlich zustehen.

In aller Regel „verpflichten“ sich solche Gremienmitglieder einen Teil dieser Aufwandsentschädigungen an ihre Partei zu „spenden“.

Die Spanne dieser „Spenden“ lag in der vergangenen Ratsperiode in Mönchengladbach zwischen 20% und 70%.

Eine finanzielle und organisatorische „Vermischung“ von Partei- und Fraktionsarbeit ist nicht statthaft, was bei kleineren Parteien und Fraktionen mit geringen Ressourcen schwer zu bewerkstelligen ist.

Nach der Konstituierung der „Ampel“ aus SPD, Grünen und FDP im Jahr 2009 wurde mit Wirkung vom 01.01.2010 die Struktur der städtischen Zuwendungen für die Fraktionsgeschäftsstellen verändert.

Damals gab es noch keine politischen Gruppen im Rat. Eine solche kann gegründet werden, wenn sich zwei Ratsmitglieder formell zusammen schließen.

So erstmals in Mönchengladbach geschehen, als sich nach der Kommunalwahl 2014 die Piraten und Die PARTEI zusammenschlossen und dadurch auch Anspruch auf Zuwendungen aus dem städtischen Haushalt hatten.

Zuwendungen setzen sich seit 2010 zusammen aus einem Sockelbetrag, und Beträgen für die Betreuung und Arbeitsunterstützung von Ratsmitgliedern und den über die Listen gewählten Bezirksvertreter.

Der Sockelbetrag für die Geschäftsführung von Gruppen liegt bei zwei Drittel des Betrages, der den Fraktionen zusteht.

Diese Zuwendungen haben nichts mit den Einkünften zu tun, die die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen als „persönliche Aufwandentschädigung“ erhalten und erst Recht nicht mit den so genannten Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit der „Entsendung“ in Aufsichtsgremien privatrechtlich organisierter Unternehmungen mit städtischer Beteiligung.

Zu Beginn der Ratsperiode 2014 bis 2020 forderte die CDU (unterstützt von der SPD) einen pauschalen Teuerungszuschlag in Höhe von 2% pro Jahr und setzte ihn auch durch.

CDU und SPD begründeten seinerzeit den Antrag auf Erhöhung mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten.

Basis für den Teuerungszuschlag bildet die Abrechnung des jeweils abgelaufenen Jahres.

Wenn also nicht verwendete Gelder an die Stadt zurück gegeben werden müssen, werden die Teuerungszuschläge für das Folgejahr auch nur auf dieser (niedrigeren) Basis berechnet.

Perspektivisch betrachtet schaffte dieser Fraktionsantrag von CDU und SPD die Basis dafür, dass die Fraktionen nicht mehr interessiert sein dürften, Einsparungen im Interesse des städtischen Haushaltes anzustreben.

Kosten entstehen den Fraktionen durch Sachkosten (Raummiete, Strom- und Heizungskosten Verbrauchsmaterialien, Versicherungen usw.) sowie durch Personalkosten, wobei deren nicht getrennte Betrachtung besonders dann kaum nachzuvollziehen ist, wenn die Mitarbeiter sowohl für Fraktion als auch die Partei tätig sind und möglicherweise auch die selben Ressourcen nutzen.

 

Kostenentwicklung

Während bis zur Kommunalwahl 2014 die Zuwendungen für die Fraktionen annähernd gleich blieben, lagen diese Kosten im Jahr 2020 (gegenüber 2014) um ca. 60.000 EURO höher.

Kosten der Fraktionsgeschäftsführungen 2014

Kosten der Fraktionsgeschäftsführungen 2020
(incl. Teuerungszuschläge 2015 bis 2020)

Kostenverlauf

Darin enthalten war eine Erhöhung des Teuerungszuschlages für das Jahr 2019 auf 4%, wozu ein Beschluss seinerzeit nicht öffentlich bekannt wurde.

Im Jahr 2016 löste sich die PiPA-Gruppe auf, was durch den Wegfall des „Sockelbetrages“ zu einer zwischenzeitlichen Kostenreduzierung führte. Die beiden Ratsmitglieder wechselten in andere Fraktionen.

Im weiteren Verlauf der Ratsperiode wechselte ein Einzel-Ratsmitglied in die CDU-Fraktion, so dass es auch hierdurch zu Veränderungen in den Zuwendungen kam.

Erhebliche Kostenveränderungen entstehen ab 2021 durch die neu in den Rat eingezogenen AfD und die Ratsgruppe Die PARTEI.

Aber auch die Vergrößerung des Rates als solcher von 68 (2014) auf 76 Mitglieder wirkt sich naturgemäß auf die Zuwendungen an die Fraktionen/Gruppe aus.

Überschlägig betrachtet könnten die die Haushalte ab 2021 be­las­tenden Kosten gegenüber 2020 um ca. 145 TEUR (bis zu 170 TEUR) ansteigen.

Das hängt maßgeblich davon ab, ob die Sockelbeträge und die spezifischen Beträge für die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen durch Einrechnung der Teuerungszuschläge seit 2015 angepasst werden.