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Als die Stadt Mönchengladbach im Jahr 2012 dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beitrat, verpflichtete sie sich zu einer Sanierung des Haushalts bis zum Jahr 2021 und erhielt dafür vom Land NRW Mittel in Millionenhöhe.

Die vom Rat beschlossenen Sanierungsmaßnahmen waren meist mit konkreten EURO-Beträgen hinterlegt und hatten teils erhebliche Leistungseinbußen für die Bürger zur Folge.

Viele politisch gewünschte Vorhaben wurden mit Blick auf den Stärkungspakt entweder gar nicht „in den Geschäftsgang“ gebracht oder nicht angegangen.

Einige „HSP-Maßnahmen“ wurden nie mit „einsparbaren“ EURO-Beträgen hinterlegt.

Dazu gehörte auch die HSP-Maßnahme 2012-0139 „Entwicklung eines strategischen Raumkonzeptes“, die zum Projekt „Rathaus der Zukunft – RdZ“ mutierte und über jeder der ca. 100 Verwaltungsvorlagen (mit annähernd 1.000 Seiten) „schwebte“, womit ein Zwang suggeriert wurde, dieses Projekt müsse „ohne Wenn und Aber“ realisiert werden.

Damit ist es nun vorbei, der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist beendet!

Der Mönchengladbacher Haushalt 2023 wurde so gerechnet, dass Regierungspräsident Thomas Schürmann eine Haushaltsverfügung unterzeichnete und die Mönchengladbacher Haushaltssatzung zur Veröffentlichung frei gab.

U.a. zu den Effekten für die Stadt Mönchengladbach aus der Beendigung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen und zum Umgang mit der HSP-Maßnahme 2021-0139 befragt, erklärte die Kommunalaufsicht gegenüber BZMG:

„Die Stadt Mönchengladbach hat im Zeitraum von 2012 bis 2021 freiwillig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilgenommen und konnte in allen Jahren die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

Der Haushalt 2023 ist originär ausgeglichen.

 

Somit konnte die Anzeige des Haushaltes 2023 mit Verfügung vom 26.01.2023 bestätigt werden.

 

Eine Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Es gelten nunmehr die gesetzlichen Anforderungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO).

 

Eine aufsichtliche Akzeptanz des Vorhabens und die Zustimmung zu einer Finanzierung aus dem Haushalt in der Situation des Stärkungspaktes erfolgte seinerzeit mit der Maßgabe, dass die gewählte Alternative insgesamt wirtschaftlich und sparsam ist und langfristig ein positiver Beitrag für den städtischen Haushalt aus dem Projekt entsteht.

 

Dieser Maßgabe folgt die Stadt mit Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung weiterhin, plant und führt den Neubau aber im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung durch.

 

Eine Genehmigungspflicht besteht hier nicht.“ (Zitat Ende)

Somit ergeben sich diese Folgerungen:

1.
Der Stärkungspakt ist abgeschlossen und hat für die teilnehmenden Kommunen keine Relevanz mehr.

 

2.
Eine „Fortschreibung“ und damit weitere Berichte dazu an die Kommunalaufsicht finden nicht mehr statt.

 

3.
Damit ist eine weitere Zuordnung des Projektes zur HSP-Maßnahme 2012-0139 (Rathaus-Neubau) irrelevant.

 

4.
Alle weiteren haushalterischen Handlungen müssen so abgewickelt werden, als ob es nie einen Stärkungspakt gegeben hätte.

Das sieht auch Eberhard Kanski, Experte für kommunale Finanzen beim Bund der Steuerzahler (BdSt NRW) so, der das Vorhaben „Rathaus-Neubau in Mönchengladbach“ kritisch durchleuchten wird.

(c) BZMG

Dass der BdSt sich mit dem Vorhaben „Rathaus-Neubau“ befasst, ist interessant und vielleicht auch ein Signal dafür, dass Mönchen­glad­bach mit nunmehr mit 230 Mio. EURO (und höher) prognostizierten Kosten zu einem Kandidaten für das Schwarzbuch des BdSt avancieren könnte.

Wie ähnliche Projekte beispielsweise in Rheine, Nordenham und anderenorts in der Bundesrepublik.

Ungeachtet dessen ist es nun an der Zeit, dass Verwaltungsspitze und die sie bei diesem Projekt (meist kritiklos) unterstützenden Ratsfraktionen beim „Wording“ zum Rathaus-Neubau den Bezug zur nicht mehr existierenden und irrelevanten HSP-Maßnahme auch nicht weiter herstellen.

Das wird den exzessiven Befürwortern dieses Projektes, das in der Bevölkerung keine Unterstützung erfährt, nicht passen, ist jedoch unumgänglich, will man sich nicht (weiter) dem Vorwurf ausgesetzen, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit zu kommunizieren, dass dieses Vorhaben deshalb so wichtig sei, weil es eine HSP-Maßnahme ist, was faktisch nicht der Fall war und auch zukünftig nicht sein wird.

Man darf auf die nächsten Vorlagen gespannt sein, und darauf, wie die Protagonisten damit umgehen.

Aber auch darauf, wann die außerhalb der Öffentlichkeit operierenden HSP-Lenkungsgruppe und die „politische Begleitkommission im HSP-Projekt“ auch offiziell aufgelöst werden.