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Bekanntlich kann die GEM das über eine halbe Mio. EURO teure „Identsystem“ mit denen 2015 die Gebührenzahler belastet worden waren, nicht nutzen. Darüber hatten wir ausführlich berichtet, was wohl keinen Anklang fand.

So erreichte uns nun ein Schreiben der GEM, in dem behauptet wurde, dass das Schreiben, mit dem die Tatsache der Nichtnutzbarkeit der Chips an den Tonne festgestellt wurde, dem Urheberrecht und die Kontaktdaten der Mitarbeiter (Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummern) dem Datenschutz unterliegen würden.

Aus diesem Grund dürfe dieses Schreiben der GEM auch nicht veröffentlicht werden. Unter Androhung der Einschaltung eines Anwaltes und mit Fristsetzung wurden wir aufgefordert, das Schreiben, das bis heute nach Klick auf den „Ausriss“ zu lesen war, zu entfernen.

Den Aufwand, die o.g. Behauptung der GEM rechtlich prüfen zu lassen, haben wir uns zunächst einmal erspart, vor allem, weil es wichtigere Themen gibt, und haben auf die vollständige Darstellung des Schreibens verzichtet und stattdessen einen Ersatztext eingestellt.