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Mehr als 13.850 Hundehalter erhalten ab Montag, 13.01.2020, vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach ihren Hundesteuerbescheid für das Jahr 2020.

Die Hundesteuersätze bleiben auch im Jahr 2020 unverändert und sind wie folgt gestaffelt: Wenn nur ein Hund gehalten wird, beträgt die Hundesteuer jährlich 138 Euro; sie wird am 15.02.2020 fällig.

Entweder mittels erteilter Einzugsermächtigung durch die Stadtkasse oder per Überweisung.

Sobald zwei Hunde gehalten werden, sind jährlich je Hund 165,60 Euro zu entrichten und bei drei oder mehr gehaltenen Hunden steigt der Steuerbetrag auf 207,00 Euro pro Jahr und Hund.

Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der im letzten Jahr versandten aktuellen grünen – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen.

Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Außendienstmitarbeiter der Stadt und insbesondere der kommunale Ordnungsdienst werden weiterhin das Tragen der aktuellen Hundesteuermarken überprüfen.

Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden.

Zu beachten ist, dass Hunde grundsätzlich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt anzumelden sind, ganz egal wie die Besitzverhältnisse sind, das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern.

Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde, wie z.B. aus ausschließlich beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind ebenfalls beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermarke.

Anmeldeformulare können auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/fb22 heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 02161 / 25-52239 angefordert werden.

Zu beachten ist, dass Änderungsmitteilungen, die der Stadtverwaltung ab Anfang Dezember 2019 zugegangen sind, nicht mehr im Jahresbescheid 2020 berücksichtigt werden konnten.

Diese werden kurzfristig bearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Ende Januar 2020 ergehen werden.

Gleiches gilt auch für zwischenzeitlich eingereichte Neuanmeldungen, so dass neue Hundehalter bis Ende Januar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten.

Alle Fragen zur Hundesteuer beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben.

Die städtischen Bediensteten sind unter der Telefonnummer 02161 / 25-52239 sowie unter der e-Mail-Adresse steuern (at) moenchengladbach.de zu erreichen.