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Obwohl allen Beteiligten bewusst ist, dass eine „Gemeinsame Erklärung“ zwischen dem Kreis Viersen und den Städten Viersen, Willich und Mönchengladbach zur „Optimierung des Schienenverkehrs“ in der hiesigen Region keinerlei rechtliche Relevanz hat, sehen sich die „Ampel“ und die CDU genötigt, mit Anträgen zu dieser Erklärung die Verwaltung erneut in Arbeit zu versetzen.

Während SPD, Grüne und FDP die Verwaltung damit beauftragen zu einigen Punkte differenzierter Formulierungen zu finden, stellt die CDU Fragen, die entweder schon in seit langem vorlaufenden Diskussionen als beantwortet gelten und/oder die zum Repertoire von „Fachpolitikern“ zählen sollten.

Viele der von Ampel und CDU angesprochenen Punkte liegen nicht in regionalen Zuständigkeiten und können nur auf der gesetzgeberischen Ebene des Bundes geregelt werden oder liegen in der Kompetenz (im Sinne von Zuständigkeit, Entscheidung und Verantwortung) der Deutschen Bahn.

Dass die CDU dem SPD-Oberbürgermeister Felix Heinrichs vorhält, er habe sich von den Nachbarkommunen „abspeisen lassen“, ist mehr etwas „für die Galerie“ und zeugt nicht von politischer Gelassenheit.

Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021

Antrag der
Mönchengladbacher CDU
vom 07.06.2021
(Tischvorlage)

Über die beiden Anträge wurde in der BV Ost und im Ausschuss für Umwelt und Mobilität teilweise heftig debattiert, um sie dann ohne Beschlüsse in die Ratssitzung am 30.06.2021 zu schieben, wo es zu (irgendeinem) Beschluss kommen soll.

Damit interessierte BZMG-Leser nicht gänzlich den Überblick verlieren, haben unsere Redaktion nachstehen die Forderungen und Fragen den relevanten Themenbereichen zugeordnet, ergänzende Fakten hinzugefügt und – ausnahmsweise – einzeln kommentiert.

Anwohnerschutz, Lärmschutz

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

Der Erhalt und Schutz der Donk müssen vor dem Hintergrund der gewidmeten Bahnstrecke die planerische Leitlinie bilden.

Zum Schutz der Anwohner ist der für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Schienenwegen größtmögliche Lärmschutz als notwendige Voraussetzung für eine Akzeptanz der Maßnahme zu gewährleisten.

   

 

 

 

 

 

 

Im bekanntlich unabdingbaren Planfeststellungsverfahren müssen die hier geforderten Schutzmaßnahmen Berücksichtigung finden.

Insofern bedarf es keiner besonderen Erwähnung in der „Gemeinsamen Erklärung“.

Güterverkehr

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

Der Güterverkehr auf dieser Strecke wird ausgeschlossen.

 

 

Wie kann über die Absichtserklärungen der Betreibergesellschaft und der Unter­zeichner hinaus sichergestellt werden, dass es keinen Güterverkehr auf der neuen Strecke geben wird?

Ist eine Bahnstrecke grundsätzlich immer für Güterverkehr befahrbar, oder kann eine spezielle Widmung für Personennahverkehr erfolgen?

Können im Planfeststellungverfahren entsprechende Annahmen (Zahl und Art der Züge mit begrenzten Emissionswerten) vorgegeben werden, die eine Nutzung für Güterzüge dann ausschließt?

 

 

 

 

 

 

Zum Schutz der Anwohner ist der für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Schienenwegen größtmögliche Lärmschutz als notwendige Voraussetzung für eine Akzeptanz der Maßnahme zu gewährleisten.

Betriebskosten

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

Die anfallenden Betriebskosten für die etwaige Verlängerung der S-28 müssen genau aufgeschlüsselt und die Finanzierung klar geklärt sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Aufteilung / Aufschlüsselung von Betriebskosten der S28 gibt es Regelungen innerhalb des VRR.

Insofern bedarf es keiner besonderen Erwähnung in der „Gemeinsamen Erklärung“.

Verlängerung S8 / S8-Haltepunkt Hochschule

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

Die anfallenden Betriebskosten für die etwaige Verlängerung der S-28 müssen genau aufgeschlüsselt und die Finanzierung klar geklärt sein.

Die Stadt Mönchengladbach hat mit der Verlängerung der S-8 sowie dem Haltepunkt an der Hochschule Niederrhein für die Region ebenso wichtige Anliegen, die regional solidarisch finanziert werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgesehen davon, dass Verlängerung der S8 über Mönchengladbach hinaus von der Bahn seit Jahren mehrfach abgelehnt wurde, besteht auch für einen Haltepunkt Hochschule (gleich an welcher Stelle der Strecke zwischen Mönchengladbach Hbf und Rheydt Hbf) kein Aussicht.

Insofern bedarf es keiner besonderen Erwähnung in der „Gemeinsamen Erklärung“.

Anbindung Flughafen / Verkehrslandeplatz

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

Für die Weiterentwicklung des Flughafens ist eine optimale Anbindung anzustreben.

 

 

Wurde bei den Verhandlungen zum LOI über die Erweiterung des Mönchengladba­cher Flughafens und die damit verbundene positive Entwicklung der Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Mönchengladbach (Ansiedlung weiterer Unternehmen) gesprochen?

 

 

 

 

 

 

Eine „optimale“ (schienenseitige) Anbindung des Verkehrsladeplatzes ist schon auf Grund der infrastrukturellen Gegebenheiten nicht möglich.

Eine anderweitige „optimale Anbindung“ steht in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Schienenverkehrsprojekt S28 und wäre von der Stadt Mönchengladbach / der NEW mobil & aktiv GmbH „anzustreben“.

Insofern bedarf es keiner besonderen Erwähnung in der „Gemeinsamen Erklärung“.

Gesamtmaßnahme 2.02-V01 Bundesverkehrswegeplan / Viersener Kurve

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021    

 

Die Region sendet das Signal an den Bund, dass die Gesamtmaßnahme 2-025-V01 im Bundes­verkehrs­wegeplan unter Prüfung städtebaulich verträglicher Alternativen für die Viersener Verbindungskurve umgesetzt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die so genannten „Viersener Kurve“ soll die Strecke Kaldenkichen-Viersen mit der Strecke Viersen-Krefeld verbinden, um Güterverkehre von den Häfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam ohne den bislang notwendigen Fahrtrichtungswechsel im Güterbahhof Viersen unmittelbar in Richtung Duisburg leiten zu können.

Diese Überlegungen sind im Bundesverkehrswegeplan „gekoppelt“ mit dem 2-gleisigen Ausbau der Strecken zwischen Dülken und Kaldenkirchen sowie Rheydt Hbf und Rheydt-Odenkirchen.

 

Alternative Streckenführung S28

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

 

 

 

Wurden bisher vor Erstellung des LOI alternative Streckenführungen planerisch ge­prüft? Gab es mögliche Varianten und wenn ja, warum wurden diese nicht in den LOI übernommen?

 

 

 

 

 

 

Änderung Landschaftsplan

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

 

 

 

Welche planerischen Auswirkungen wird eine Verlängerung der S 28 unter Bezug­nahme auf die 3. Änderung des Landschaftsplanes (It. VW-Vorlage Nr. 0712/X v. 17.05.21), zur Neuausweisung der „Donk“ als Naturschutzgebiet haben?

 

 

 

 

 

 

Begleitende Beratungen

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021  

 

 

 

 

 

Wie wird im weiteren Verfahren sichergestellt, dass sowohl die Fachgremien bis zum Rat als auch die Bevölkerung transparent beteiligt und informiert werden?

 

 

 

 

 

 

Von „Fachpolitikern / Fachpolitikerinnen“, die im Planungs- und Bauausschuss  seit Jahren als Fraktionssprecher fungieren sollte man erwarten können, dass ihnen – bevor sie einen Fraktionsantrag stellen und ihn mit unterzeichnen – elementare Planungsprozesse wie „Planfeststellungsverfahren „bekannt sind.

Bei entsprechender Vorbereitung hätte ihnen bekannt sein dürfen, dass im Rahmen solcher „normierten“ Verfahren sowohl die Politik als auch die Bevölkerung „transparent zu beteiligen und zu informeren sind.“

(siehe auch Autorenkommentar zu „Planfeststellungverfahren“)

Planfeststellungsverfahren

Aus Antrag der Mönchengladbacher  „Ampel“ vom 07.06.2021   Aus Antrag der Mönchengladbacher CDU vom 08.06.2021    

 

 

 

 

Wird es für das Projekt S 28 ein umfängliches Plan­fest­stellungs­­verfahren mit allen Umwelt­ver­träglich­keits­prüfungen und Öffent­­lich­­keits­­beteiligung geben?

Kann dies von der Stadt Mönchengladbach verbindlich zugesichert werden, obwohl das Planungsverfahren von der Regiobahn/VRR betreut und durchgeführt wird?

Wie ist die Stadt Mönchen­glad­bach als kommunale Fach­planungs­behörde für das Stadtgebiet in das Verfahren eingebunden?

 

 

 

 

 


    (c) Bezirksregierung Arnberg

 

 

Vor der Errichtung oder der Änderung einer eisenbahn­technischen und/oder betrieblichen Anlage muss im planungsrechtlichen Verfahren zum Beispiel geklärt werden,

  • ob das Vorhaben technisch umsetzbar ist,
  • ob die Planung den geltenden Regelwerken und Sicherheitsstandards entspricht,
  • ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist und falls ja, zu welchem Ergebnis die Umweltverträglichkeitsprüfung führt,
  • ob das Vorhaben öffentliche Belange berührt,
  • ob das Vorhaben Rechte oder Belange Dritter berührt und
  • ob die Rechte Dritter sowie die öffentlichen und privaten Belange in einen gerechten Ausgleich gebracht werden können.
 

Von „Fachpolitikern / Fachpolitikerinnen“, die im Planungs- und Bauausschuss  seit Jahren als Fraktionssprecher fungieren sollte man erwarten können, dass ihnen – bevor sie einen Fraktionsantrag stellen und ihn mit unterzeichnen – elementare Planungsprozesse wie „Planfeststellungsverfahren „bekannt sind.

Ebenso bekannt sein müsste ihnen, dass in Anträgen gestellte unnötige Fragen in der Verwaltung vermeidbarer Aufwand nach sich ziehen,.

Dies zumal sie bei anderen Angelegenheiten und Anträgen anderer politischer Akteure  genau solche unnötigen Fragen öffentlichkeitswirksam rügen.

Im Übrigen gibt es hinreichend Fachliteratur, die VOR einer solchen Fragestellung hätte zu Rate gezogen werden können, und damit solche Fragen vermieden werden können.

Nach unserer Redaktion vorliegenden Informationen hat es in der laufenden Woche ergänzende Gespräch zu den Diskussionen in der Mönchengladbacher Politik zwischen den Hautverwaltungsbeamten der beteiligten Kommunen gegeben, in deren Mittelpunkt die Anträge der Ampel und der CDU gestanden haben sollen.

Darüber, ob die „Gemeinsame Erklärung“ ein „Update“ erfahren wird, ist bislang noch nichts bekannt.

Dies kann von Relevanz sein für die anstehenden Ratssitzungen in Viersen und Willich und um Viersener Kreistag::

 

  • Dienstag, 22.06.2021, 18:00 Uhr, Sitzung des Rates der Stadt Viersen
  • Donnerstag, 24.06.2021, 18:00 Uhr, Sitzung des Kreistages Viersen
  • Dienstag, 29.06.2021, 18:00 Uhr, Sitzung des Rates der Stadt Willich