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Am 16. Februar 2015 hat der Flughafen Düsseldorf den Antrag auf Erweiterung der Kapazitäten von 45 auf 60 Flugbewegungen in der Stunde beim Verkehrsministerium eingereicht.

Mit dem Antrag wurden Gutachten vorgelegt, die die Notwendigkeit begründen sollten.

Fünf Jahre später hat der Verein „Kaarster gegen Fluglärm “Verkehrsminister Wüst in einem Brief aufgefordert, aktualisierte Gutachten vom Flughafen zu verlangen, da er bis heute keine Entscheidung über diesen Antrag getroffen habe. 

Der Verein begründet diese Forderung damit, dass die damals vorgelegten Gutachten inzwischen veraltet seien.

Als Beispiel wird angeführt, dass sich die Prognose des Verkehrsaufkommens für das Jahr 2030, die der Flughafen vorgelegt habe, auf Daten einer Potenzialanalyse für den Zeitraum 2009 bis 2014 stütze. 

„Je mehr Zeit sich der Minister für die Entscheidung lässt, umso veralteter sind die Daten, auf deren Grundlage er seine Entscheidung trifft“ begründet der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller die Forderung.

Kindsmüller weist darauf hin: „In den vergangenen Jahren haben sich gravierende Veränderungen der Anbieterstruktur im Luftverkehr, aber auch strukturelle Änderungen des Passagier- und Flugbewegungsaufkommens am Flughafen Düsseldorf ergeben.“

Auch das Wettbewerbsumfeld des Flughafens habe sich gewandelt.

Zudem fordert der Verein den Minister auf, alle Gutachten, die seit der Bürgerbeteiligung im Jahre 2016 zum Vorhaben des Flughafens Düsseldorf erstellt worden sind, offen zu legen.

Kindsmüller: „Die Anwohner haben ein Recht darauf, diese Informationen zu erhalten, schließlich würde eine Kapazitätserweiterung eine Verschärfung der Lärmbelastung bedeuten.“