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Dass der „Glasriegel“ den Durchgang für die Bürger von der Stresemannstraße zur Marktstraße und zum Rheydter Markt nicht nur erschwert, zeitweise sogar unmöglich macht und dadurch „Angsträume“ entstehen lässt, leuchtet selbst planerischen Laien ein.

Gleichzeitig teilt dieses „Baufeld IV“ auch die Geschäftswelt der bislang kompakten Rheydter Innenstadt in die Gebiete Stresemannstraße und Hauptstraße.

Auf diese vorhersehbaren Folgen wiesen schon vor knapp 24 Monaten Teilnehmer des „Forums“ der evangelischen Kirchengemeinde Rheydt am 31. Januar 2020 hin.

Darauf reagierte die „planende Verwaltung“ zwar verbal, ignorierte diese Einwände offensichtlich, was daraus zu schließen ist, dass diese am 03.11.2022 erneut thematisiert wurden.

Bildquelle: Stadt Mönchengladbach • Grafik: BZMG

Außerdem entfallen etwa 30 Kurzzeit-Parkplätze und die Taxistände an der Marktstraße, wodurch für viele Menschen u.a. mit Beeinträchtigungen, besonders mit Mobilitätseinschränkungen, die zentral gelegenen „Anlaufstellen“ unattraktiv macht.

Für diese und viele andere Bürger ist der Hinweis auf umliegende Parkbauten schwer nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass besonders keine der Parkhäuser auch nur im Ansatz barriere­frei im Sinne von Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Sicherheit ist.

Bildquelle: Stadt Mönchengladbach • Grafik: BZMG

Die Anlieger der Harmoniestraße müssen sich nicht nur auf die Umkehrung der momentanen Einbahnstraßenregelung, sondern erstmals auch auf regelmäßige Schwerlastverkehre (z.B. Sattelzüge) mit dem Ziel Marktstraße einrichten.

Nach dem – bislang noch nicht veröffentlichen – „Verkehrsgutachten“ zur Planung des Rathaus-Neubaues würden dann auch die Anlieger der Stresemannstraße von Straße „Marktstraße“ (Abschnitt Karstadtgebäude Sparkasse) und der Harmoniestraße erstmals „Schwerlastverkehre“ zur Kenntnis zu nehmen haben.

Dabei dürfte das Einfahren dieser Sattelzüge in die Harmoniestraße nicht nur bauliche Veränderungen erfordern, sondern auch zum Wegfall weitere Pkw-Stellplätze führen.

Diese Erschwernisse für die Anlieger von Markt und Harmoniestraße und die Kunden in diesen Bereichen könnte vermieden werden, wenn auf das Baufeld III verzichtet, der „Glasriegel“ entsprechend verkürzt und die Sparkasse an ihrem angestammten Platz verbleiben würde.

Je mehr Zeit ins Land geht, umso fragwürdiger wird die seinerzeitige „Argumentationskette“ des Baudezernenten, es würde zu vergaberechtlichen Problemen führen, wenn auf das Baufeld III verzichtet würde.

Die sop-Architekten – als potenzielle Kläger in einem vergaberechtlichen Verfahren – würden sich keinen guten Dienst erweisen, würden sie auf einer 100%-vollständigen Umsetzung ihres Wettbewerbsbeitrages bestehen.

Zum einem würden sie Gefahr laufen, den gesamten Auftrag zu verlieren, zum anderen würden sie in der „Fachwelt“ einen erheblichen Imageschaden erleiden können.

Und dies alles, obwohl – bei entsprechender Teil-Umplanung – sowohl die „Cradle-to-Cradle“-Idee als auch die ökologischen und energetischen Zielüberlegungen weiterhin umsetzbar wären.

Dass das Problmfeld „Anieferung“ nicht erst seit dem 31.01.2020 oder gar seit dem „3. Forum“ am 03.11.2022 auf der Agenda hätte stehen können (oder gar müssen), beweits die Tatsache, dass sich dazu schon das Preisgericht am 04,11,2019 (!) erhklärt hatte: „Die geplante Anlieferung wird per Lage und Verkehrsführung kritisch gesehen“ (Zitat Ende).

Aus dem „Bürgerforum“ Nr. 3 am 03.11.2022

 
„Glasriegel“ kappt Verkehrsbeziehungen
und teilt den Rheydter Stadtkern
 

Bildquelle: Stadt Mönchengladbach • Grafik: BZMG

Fragen, Statements, Anmerkungen, … aus der Zuhörerschaft

EXTRAKT

Frage nach „Außengestaltung“ … Eingaben vom 20.10.2020 u.a. bezüglich Anlieferung … wie sind Eingaben eingeflossen … auch Parksituation Sparkassenvorplatz … Existenzielle Fragen für Einzelhandel …

Antworten, Beantwortungsversuche, …

(c) BZMG

EXTRAKT

Zuständigkeit Verkehrsplanung … fließt in die städtebaulichen Planung der Verwaltung ein … sop unterstützt das … alle Anlieferungen wie bisher möglich

EXTRAKT

Hinweis auf das Thema Durchlässigkeit der Magistrale nach Dienstschuss … Geschäfte sind immer noch anlieferbar … Weitere Details in Klärung … Stadtbibliothek … Belebung der Magistrale … Über Details im Anschluss noch sprechen

Nachfrage

EXTRAKT

Bedarf: Anlieferung mit Drei-Achs-Lkw mit Anhänger … Immer noch keine Antwort

Antworten, Beantwortungsversuche, …

EXTRAKT

Anlieferung „Karstadt-Einzelhändler“ über bisherige Zufahrt … verkehrsgutachterlich geprüft … Restlicher Weg zur Marktstraße nur noch für Fußgänger und Radfahrer … Weitere Anlieferung über Harmoniestraße … Laut Verkehrsgutachten Umkehrung der Einbahnstraßenregelung Harmoniestraße … Anlieferung ist dauerhaft gewährleistet

(c) BZMG

Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die negativen Folgen auch das napoleonisch-apodiktische Festhalten des Baudezernenten am Baufeld III und der ca. 250 Meter langen „Magistrale“ werden in der Bevölkerung – einschließlich der Rheydter Einzelhändler – inakzeptabel bleiben.

Dies auch deshalb, weil andere Lösungen auf der Hand liegen, die nach dem „Schröder‘schen Basta-Verhalten“ nicht einmal im Ansatz betrachtet und diskutiert werden (dürfen).

„Dürfen“ deshalb, weil die Verwaltungsspitze es (bislang) geschafft hat, die ehrenamtlichen Politiker – namentlich im Betriebsausschuss RdZ – in einem derart hohen Maße mit (wiederkehrenden) Informationen zu überfrachten, dass ihnen Hören, Sehen und (mit einigen wenigen Ausnahmen) eigenständiges Denken vergeht.

Wenn die Ampel-Mehrheit nicht alsbald (ggf. auch personelle) Konsequenzen zieht und den Beschluss zur „Alternativ-Kombination A&D“ aufhebt und eine neue Alternativ-Suche für einen Rathaus-Neubau beauftragt, dürfte dies insbesondere den beiden „kleineren“ Ampelartnern spätestens bei der nächsten Kommunalwahl (vsl. im Mai 2025, also in nur noch ca. 28 Monaten) „auf die Füße fallen“.

Weder den Grünen noch der FDP hilft es, wenn sie hypnotisiert wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange auf einen Wirtschaftlich­keits­nachweis warten, der möglicherweise nach der bewährten Methode „Ich wünsche eine Berechnung mit folgendem Ergebnis“ geführt wird.